Veröffentlicht am März 11, 2024

Die Entscheidung, einen Schaden zu melden, ist keine Gefühlssache, sondern eine rein mathematische Kalkulation über mehrere Jahre.

  • Unter einer Schadensumme von ca. CHF 1’500 ist die Selbstzahlung fast immer die finanziell klügere Option, um eine Prämienerhöhung zu vermeiden.
  • Der Bonusschutz amortisiert sich nur bei einer bereits sehr tiefen Bonusstufe und muss gegen seine jährlichen Kosten abgewogen werden.

Empfehlung: Nutzen Sie die in diesem Artikel vorgestellten Kalkulationsmodelle, um Ihre persönliche «Prämienschock-Schwelle» zu ermitteln und teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Das Geräusch ist unverkennbar. Ein dumpfer Schlag, gefolgt von einem hässlichen Kratzen. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Manövrieren, und schon ziert eine Delle den Kotflügel Ihres Wagens – der Kontakt mit dem Pfeiler im Parkhaus war eindeutig. Der erste Schock weicht schnell einer kühlen Frage: Was nun? Die meisten Ratgeber geben Ihnen jetzt pauschale Tipps wie «kleine Schäden selbst bezahlen» oder «sofort der Versicherung melden». Doch diese Ratschläge ignorieren die wichtigste Variable in der Gleichung: Ihr Geld. Ein selbstverschuldeter Schaden ist keine emotionale Tragödie, sondern ein Rechenexempel.

Die wahre Frage ist nicht, *ob* Sie den Schaden melden sollten, sondern *ab welchem exakten Frankenbetrag* es sich finanziell lohnt. Die Antwort liegt in einer präzisen Kalkulation, die den Selbstbehalt, den drohenden Prämienanstieg über mehrere Jahre und die Kosten für Zusatzdeckungen wie den Bonusschutz berücksichtigt. Statt auf vage Faustregeln zu vertrauen, müssen Sie die Rolle eines kühlen Schaden-Kalkulators einnehmen. Es geht darum, die «Prämienschock-Schwelle» zu finden – den Tipping-Point, an dem die langfristigen Mehrkosten durch höhere Prämien den einmaligen Aufwand der Selbstzahlung übersteigen.

Doch die Rechnung ist komplexer. Sie involviert die Wahl der Garage, die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Totalschadens und die oft übersehene Gefahr des Regresses bei Grobfahrlässigkeit. Selbst ein scheinbar harmloser Blechschaden kann zu einem finanziellen Bumerang werden, wenn die Entscheidung falsch getroffen wird.

Dieser Artikel ist Ihr Taschenrechner. Wir werden nicht nur die üblichen Ratschläge wiederholen, sondern Ihnen die Rechenmodelle an die Hand geben. Sie werden lernen, wie Sie für jeden spezifischen Fall die finanziell optimalste Entscheidung treffen, von der Amortisation des Bonusschutzes bis zur strategischen Schadensrückzahlung. So verwandeln Sie die Panik nach dem Crash in eine kontrollierte, finanzielle Entscheidung.

Um Ihnen eine strukturierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, gliedert sich dieser Artikel in präzise Kalkulationsschritte. Der folgende Überblick führt Sie durch die einzelnen Bausteine Ihrer persönlichen Schadenanalyse.

Wie rettet der Bonusschutz Ihre tiefe Prämie trotz eines teuren Crashs?

Der Bonusschutz ist ein Zusatz zur Autoversicherung, der verhindert, dass Ihre Prämie nach einem Schadenfall im nächsten Jahr ansteigt. Im Schweizer Bonus-Malus-System werden unfallfreie Jahre mit einer tieferen Prämienstufe (Bonus) belohnt. Ein Schaden führt normalerweise zu einer Rückstufung um mehrere Stufen (Malus), was eine empfindliche Prämienerhöhung zur Folge hat. Der Bonusschutz agiert als eine Art „Joker“: Sie melden den Schaden, die Versicherung bezahlt, aber Ihre Bonusstufe bleibt unangetastet. Meist gilt dies für einen Schaden pro Beobachtungsperiode.

Die entscheidende Frage ist die der Rentabilität. Dieser Schutz ist nicht gratis; laut aktuellen Vergleichsdaten kostet der Bonusschutz CHF 50-150 pro Jahr. Das „Schadenkalkül“ ist hier einfach: Sind die jährlichen Kosten für den Schutz niedriger als die potenzielle Prämienerhöhung nach einem Unfall? Die Amortisation des Bonusschutzes ist besonders hoch, wenn Sie sich bereits auf einer sehr tiefen Bonusstufe befinden (z.B. 30% oder 40%). Ein Rückfall von hier wäre prozentual am teuersten.

Fallbeispiel: Bonusschutz-Amortisation bei AXA

Ein Fahrer mit einer Bonusstufe von 40% zahlt eine Jahresprämie von CHF 1’200. Nach einem selbstverschuldeten Schaden von CHF 3’500 würde er ohne Schutz auf 55% hochgestuft, was einer neuen Prämie von CHF 1’650 entspricht – also CHF 450 mehr pro Jahr. Mit einem Bonusschutz, der ihn CHF 120 jährlich kostet, bleibt seine Prämie bei CHF 1’200. Er spart im ersten Jahr nach dem Unfall bereits CHF 330 (450 – 120). Über drei Jahre gerechnet beträgt die Ersparnis fast CHF 1’000, was zeigt, dass sich der Schutz bei einer tiefen Bonusstufe schnell lohnt.

Die Kalkulation muss jedoch auch die Vertragsbedingungen berücksichtigen. Einige Versicherer koppeln den Bonusschutz an Mindestlaufzeiten. Letztendlich ist der Bonusschutz eine Wette auf einen zukünftigen Schaden. Je tiefer Ihre Bonusstufe und je höher der potenzielle Prämiensprung, desto eher lohnt sich die Investition in diesen Schutzschild.

Wann ist es günstiger, den Schaden selbst zu zahlen, als die Prämie steigen zu lassen?

Dies ist die zentrale Frage des „Schadenkalküls“. Die Antwort hängt von vier Faktoren ab: der Schadenshöhe, der Höhe Ihres vertraglichen Selbstbehalts, dem drohenden Bonusstufen-Verlust und der daraus resultierenden Prämienerhöhung über mehrere Jahre. Einen Schaden zu melden, nur weil er den Selbstbehalt übersteigt, ist oft ein finanzieller Trugschluss. Der entscheidende Faktor sind die kumulierten Mehrkosten durch die höhere Prämie in den Folgejahren.

Die Faustregel ist einfach: Liegen die Reparaturkosten nur knapp über dem Selbstbehalt, ist die Selbstzahlung fast immer die klügere Wahl. Der Break-Even-Punkt, also die „Prämienschock-Schwelle“, ist erreicht, wenn die Schadenssumme abzüglich des Selbstbehalts die Summe der Prämienerhöhungen der nächsten drei bis fünf Jahre übersteigt. Erst dann lohnt sich eine Meldung an die Versicherung rein rechnerisch.

Taschenrechner mit Schweizer Franken und Versicherungsdokumenten auf Holztisch

Die folgende Tabelle illustriert diesen Break-Even-Punkt. Sie zeigt, dass selbst bei einem Schaden von CHF 1’500 die Selbstzahlung oft noch die günstigere Variante sein kann, wenn man die langfristigen Kosten betrachtet.

Die nachfolgende Analyse verdeutlicht den Break-Even-Punkt, ab dem die Meldung eines Schadens finanziell sinnvoll wird, basierend auf einer vergleichenden Kalkulation von FinanceScout24.

Break-Even-Punkt: Selbstzahlung vs. Prämienerhöhung
Schadenshöhe Selbstbehalt Bonusstufen-Verlust Mehrkosten über 3 Jahre Empfehlung
CHF 800 CHF 500 15% CHF 1’350 Selbst zahlen
CHF 1’500 CHF 500 15% CHF 1’350 Grenzfall
CHF 3’000 CHF 500 15% CHF 1’350 Versicherung melden

Ihre Checkliste zur Schadens-Kalkulation

  1. Schadenshöhe ermitteln: Holen Sie eine verbindliche Offerte für die Reparatur ein. Dies ist Ihr Ausgangswert.
  2. Vertragsdaten prüfen: Notieren Sie Ihre aktuelle Jahresprämie, Ihre Bonusstufe (in %) und die Höhe Ihres Kasko-Selbstbehalts.
  3. Prämienerhöhung berechnen: Fragen Sie Ihre Versicherung (hypothetisch), auf welche Bonusstufe Sie nach Meldung dieses Schadens zurückfallen würden und wie hoch die neue Jahresprämie wäre.
  4. Langzeitkosten kalkulieren: Multiplizieren Sie die jährliche Prämiendifferenz mit 3 (für die durchschnittliche Zeit bis zum Wiedererreichen der alten Stufe). Vergleichen Sie diese Summe mit den Reparaturkosten abzüglich Ihres Selbstbehalts.
  5. Entscheidung treffen: Ist die Summe der Prämienerhöhungen (Punkt 4) höher als die effektiven Reparaturkosten (Punkt 1 minus Selbstbehalt), melden Sie den Schaden. Andernfalls zahlen Sie selbst.

Warum sinkt Ihr Selbstbehalt, wenn Sie die Garage der Versicherung wählen?

Viele Schweizer Versicherungen bieten eine Option mit „gebundener Garagenwahl“ oder „Partnerwerkstatt“ an. Entscheiden Sie sich für einen solchen Tarif, verpflichten Sie sich, Kaskoschäden ausschliesslich in einer vom Versicherer zertifizierten Werkstatt reparieren zu lassen. Im Gegenzug erhalten Sie einen signifikanten Prämienrabatt. Doch der Vorteil kann sich auch im Schadenfall selbst zeigen: Oft wird zusätzlich der Selbstbehalt reduziert, wenn Sie eine Partnergarage nutzen.

Der Mechanismus dahinter ist ein einfaches Geschäftsmodell. Die Versicherer schliessen mit einem Netzwerk von Garagen Rahmenverträge ab. Dadurch erhalten sie bessere Konditionen bei den Reparaturkosten, können die Qualität der Arbeit standardisieren und den Abrechnungsprozess digitalisieren und beschleunigen. Diese Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen geben sie in Form von Prämienrabatten und eben auch reduzierten Selbstbehalten an ihre Kunden weiter.

Für den Versicherer ist dies eine Win-Win-Situation: Er steuert das Schadenvolumen zu seinen Partnern, kontrolliert die Kosten und sichert die Reparaturqualität. Für Sie als Kunde bedeutet dies eine direkte finanzielle Erleichterung im Schadenfall. Wie die TCS Versicherung in ihren Bedingungen festhält, kann diese Reduktion beträchtlich sein: „Bei Reparatur in einer unserer Partnergaragen reduziert sich Ihr Selbstbehalt bei einem Kasko-Schaden um CHF 300“. Dies ist ein klarer Betrag, den Sie in Ihr „Schadenkalkül“ einbeziehen müssen. Wenn Ihr Standard-Selbstbehalt bei CHF 500 liegt, sinkt Ihre effektive Belastung auf nur noch CHF 200 – was die Schwelle zur Selbstzahlung deutlich nach unten verschiebt.

Die freie Wahl der Werkstatt mag sich nach einem wertvollen Gut anfühlen, doch aus rein rechnerischer Sicht ist die Bindung an Partnergaragen oft die finanziell überlegene Strategie – sowohl bei der Jahresprämie als auch im konkreten Schadenfall.

Reparieren oder Auszahlen: Wann erklärt die Versicherung das Auto zum „wirtschaftlichen Totalschaden“?

Ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen oder einen bestimmten Prozentsatz davon erreichen. In der Schweiz ist dies keine Ermessensfrage, sondern folgt klaren versicherungstechnischen Regeln. Die Versicherung wird nicht für eine Reparatur aufkommen, die den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also den Preis für ein gleichwertiges Occasionsfahrzeug auf dem Markt – übersteigt. In einem solchen Fall zahlt die Versicherung den sogenannten Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall aus, abzüglich des vertraglichen Selbstbehalts.

Die entscheidende Kennzahl ist das Verhältnis von Reparaturkosten zum Fahrzeugwert. Als branchenüblicher Grenzwert gilt: wenn die Reparaturkosten mehr als 80% des Zeitwerts in den ersten 2 Jahren betragen, wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgegangen. Bei älteren Fahrzeugen kann dieser Schwellenwert auch niedriger liegen, oft um die 60-70%. Die Versicherung stellt also eine einfache Rechnung an: Sind die geschätzten Reparaturkosten (z.B. CHF 9’000) höher als der definierte Prozentsatz des Zeitwerts (z.B. 70% von CHF 12’000 = CHF 8’400)? Wenn ja, wird der Fall als Totalschaden abgerechnet.

Stark beschädigtes Auto mit Bewertungsunterlagen und Expertengutachten

Besonders kritisch wird diese Berechnung bei geleasten Fahrzeugen. Hier entsteht oft eine gefährliche „Zeitwert-Differenz“. Die Versicherung ersetzt nur den aktuellen Marktwert des Autos. Der im Leasingvertrag festgelegte Restwert, den Sie der Leasinggesellschaft noch schulden, kann jedoch deutlich höher sein. Diese Lücke – die Differenz zwischen der Auszahlung der Versicherung und dem offenen Restbetrag des Leasings – müssen Sie aus eigener Tasche schliessen. Nur eine spezielle GAP-Versicherung (Guaranteed Asset Protection) deckt dieses spezifische finanzielle Risiko ab.

Die Deklaration zum Totalschaden ist also keine emotionale Bewertung des Zustands Ihres Autos, sondern eine nüchterne betriebswirtschaftliche Entscheidung des Versicherers, die für Sie, insbesondere als Leasingnehmer, erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann.

Was müssen Sie beachten, wenn der Crash in Italien passiert ist?

Ein Unfall im Ausland, besonders in einem Land wie Italien, stellt Schweizer Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Andere Sprache, andere Gesetze und oft auch eine andere Mentalität bei der Schadenabwicklung können einen einfachen Blechschaden schnell zu einem bürokratischen Spiessrutenlauf machen. Der Grundsatz lautet: Agieren Sie so, als ob der Unfall in der Schweiz passiert wäre, aber mit erhöhter Sorgfalt bei der Dokumentation.

Das wichtigste Werkzeug ist das Europäische Unfallprotokoll. Füllen Sie dieses gemeinsam mit dem Unfallgegner sorgfältig und vollständig aus. Bestehen Sie darauf, auch wenn der Gegner eine schnelle „Bar-Regelung“ vorschlägt. Eine Skizze des Unfallhergangs ist unerlässlich. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen, den Nummernschildern und den entstandenen Schäden aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie sich Namen und Adressen von allfälligen Zeugen.

Ein Erfahrungsbericht eines Zürcher Autofahrers auf Comparis verdeutlicht die Situation: Nach einem Auffahrunfall in Rom wartete er drei Stunden auf die Polizei, während der Unfallgegner versuchte, die Sache mit Bargeld aus der Welt zu schaffen. Nur dank der 24-Stunden-Hotline seiner Schweizer Versicherung und dem Festhalten am mehrsprachigen Unfallprotokoll konnte er den Schaden korrekt dokumentieren. Später, als die italienische Versicherung die Zahlung verweigerte, half der Nationale Garantiefonds der Schweiz, eine Institution, die bei Problemen mit ausländischen Versicherern einspringt.

Informieren Sie umgehend Ihre eigene Versicherung. Deren Assistance-Leistungen und juristischer Beistand sind im Ausland Gold wert. Sie übernehmen oft die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Rechnen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten. Die Abwicklung eines Schadens mit einer italienischen Versicherung kann sich über Monate hinziehen. Geduld und eine lückenlose Dokumentation sind hier Ihre stärksten Waffen.

Wie schützen Sie Ihr Bonusstufe, auch wenn Sie einen Unfall bauen?

Die Angst vor dem Verlust der über Jahre angesparten, tiefen Bonusstufe ist der Hauptgrund, warum viele Autofahrer zögern, einen Schaden zu melden. Neben dem bereits erwähnten Bonusschutz gibt es eine weitere, oft unterschätzte strategische Möglichkeit: die nachträgliche Schadensrückzahlung. Diese Option verwandelt die Schadenmeldung von einer endgültigen Entscheidung in eine flexible Absicherung.

Die Strategie funktioniert so: Sie sind sich unsicher über die definitive Schadenshöhe, möchten aber die Meldefrist nicht verstreichen lassen. Sie melden den Schaden Ihrer Versicherung. Diese bezahlt die Reparatur und stuft Sie im Bonus-Malus-System vorläufig zurück. Nun haben Sie in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten Zeit, der Versicherung den von ihr bezahlten Betrag vollumfänglich zurückzuerstatten. Tun Sie dies, wird der Schadenfall administrativ storniert, und Sie werden wieder auf Ihre ursprüngliche, tiefe Bonusstufe zurückgesetzt. Sie haben sich quasi Zeit gekauft, um die definitive Rechnung zu sehen und dann in Ruhe zu kalkulieren.

Diese Taktik ist besonders bei Schäden im Grenzbereich (um die CHF 1’500 – 2’500) sinnvoll. Wenn der Bonusschutz nicht abgeschlossen wurde, ist dies die einzige Möglichkeit, eine Prämienerhöhung zu verhindern. Die gängigste Methode bleibt jedoch der Abschluss eines Bonusschutzes, dessen Konditionen sich je nach Anbieter stark unterscheiden können.

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Konditionen bei den führenden Schweizer Versicherern, basierend auf einer Marktanalyse von 1A-versichert.ch.

Bonusschutz-Konditionen der Top 3 Schweizer Versicherer
Versicherer Prämienaufschlag Geschützte Schäden/Jahr Mindestlaufzeit
AXA 8-12% 1 Schaden Keine
Die Mobiliar 10-15% 1 Schaden 3 Jahre
Zurich 7-10% 1 Schaden Keine

Wann holt sich die Versicherung das Geld von Ihnen zurück, nachdem sie das Opfer bezahlt hat?

Dies ist das Szenario des Regresses (oder Rückgriffs) und es tritt ein, wenn Sie einen Schaden grobfahrlässig verursacht haben. Im Schweizer Rechtssystem bedeutet Grobfahrlässigkeit, dass Sie elementare Vorsichtsregeln missachtet haben, die jeder vernünftige Mensch in der gleichen Situation beachtet hätte. Ihre Haftpflichtversicherung wird zwar immer zuerst den Schaden des Opfers vollumfänglich bezahlen – dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Im Anschluss wird sie aber prüfen, ob sie einen Teil dieses Geldes von Ihnen zurückfordern kann.

Der „Regress-Hebel“ der Versicherung ist beträchtlich. Gemäss Schweizer Gerichtspraxis beträgt die Kürzung bei Grobfahrlässigkeit typischerweise 30-50% der Schadensumme. Stellen Sie sich vor, Sie übersehen eine rote Ampel, weil Sie auf Ihr Handy schauen, und verursachen einen Schaden von CHF 100’000. Die Versicherung bezahlt das Opfer, kann aber anschliessend bis zu CHF 50’000 von Ihnen zurückfordern. Dies gilt auch für Kaskoschäden am eigenen Auto; hier wird die Leistung entsprechend gekürzt.

Makroaufnahme einer Hand die Versicherungsvertrag mit Grobfahrlässigkeitsklausel unterzeichnet

Was gilt als grobfahrlässig? Die Liste ist lang und wird von den Gerichten ständig erweitert. Klassiker sind: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (z.B. 30 km/h zu schnell auf der Autobahn), das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppsignals, und zunehmend auch die intensive Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt. Selbst das Einschlafen am Steuer aufgrund von Übermüdung kann als grobfahrlässig eingestuft werden.

Der Regress ist eine der grössten finanziellen Gefahren für Autofahrer. Ein Moment der Unachtsamkeit kann nicht nur zu einem Unfall, sondern auch zu persönlichen Schulden in Zehn- oder Hunderttausenderhöhe führen. Die einzige Absicherung gegen dieses Risiko ist ein expliziter Zusatz in der Versicherungspolice.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entscheidung „melden vs. selbst zahlen“ ist eine mathematische Kalkulation, keine emotionale. Die langfristigen Prämienkosten sind entscheidend.
  • Unter CHF 1’500 Schaden lohnt sich die Meldung selten. Nutzen Sie die Option der nachträglichen Schadensrückzahlung als strategisches Werkzeug.
  • Der Verzicht auf das Regressrecht bei Grobfahrlässigkeit ist die wichtigste, nicht verhandelbare Zusatzdeckung, um finanziellen Ruin zu vermeiden.

Warum ist der Verzicht auf das Regressrecht bei Grobfahrlässigkeit der wichtigste Zusatzbaustein?

In der komplexen Welt der Autoversicherungen gibt es viele optionale Bausteine, doch keiner schützt Sie vor einem so grossen finanziellen Risiko wie der „Grobfahrlässigkeitsschutz“ oder „Verzicht auf das Regressrecht bei Grobfahrlässigkeit“. Dieser Zusatz ist im Grunde eine Versicherung für Ihre menschlichen Fehler. Er sorgt dafür, dass Ihre Versicherung auch dann die volle Leistung erbringt und auf eine Rückforderung verzichtet, wenn Sie einen Unfall aus grober Unachtsamkeit verursacht haben.

Stellen Sie sich das realistische Szenario vor, das im Strassenverkehr alltäglich ist: Ein Pendler aus Zürich wird während der Fahrt durch eine Wespe im Auto abgelenkt. Für einen kurzen Moment blickt er zur Seite, übersieht dabei eine rote Ampel und verursacht einen schweren Unfall mit einem Schaden von CHF 80’000. Aus rechtlicher Sicht ist dies ein klarer Fall von Grobfahrlässigkeit. Ohne den entsprechenden Schutz würde seine Versicherung zwar das Opfer bezahlen, könnte aber anschliessend bis zu 50%, also CHF 40’000, von ihm zurückfordern. Mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz übernimmt die Versicherung die gesamte Summe ohne Regress.

Dieser Schutz ist relativ günstig, kostet oft nur wenige Franken pro Monat, aber sein „Hebel“ im Schadenfall ist enorm. Er deckt genau jene Momente der Unachtsamkeit ab, die jedem passieren können: der kurze Blick aufs Navi, die Ablenkung durch die Kinder auf dem Rücksitz, die Fehleinschätzung bei nasser Fahrbahn.

Wir verzichten bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das uns gesetzlich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht

– TCS Autoversicherung, Sicherheitsbaustein ‚Sorglos‘

Ausnahmen wie Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss oder bei extremen Raserdelikten sind von diesem Schutz zwar ausgenommen, doch für die grosse Mehrheit der alltäglichen Fehler ist er ein unverzichtbarer finanzieller Airbag. Beim Abschluss einer Autoversicherung sollte die Frage daher nicht sein, *ob* man diesen Schutz braucht, sondern nur, bei welchem Anbieter er die besten Konditionen hat. Es ist die mit Abstand wichtigste Investition in Ihre finanzielle Sicherheit auf der Strasse.

Nachdem Sie nun die verschiedenen Kalkulationsfaktoren kennen, besteht der nächste logische Schritt darin, Ihre eigene Police zu analysieren und eine fundierte Entscheidung für Ihren spezifischen Fall zu treffen.

Häufige Fragen zu Autoschäden und Versicherung in der Schweiz

Welche Rechte habe ich als Schweizer Konsument bei mangelhafter Reparatur?

Gemäss Obligationenrecht (OR) haben Sie bei einer mangelhaften Reparatur durch eine Garage Anspruch auf kostenlose Nachbesserung (Reparatur der Reparatur), eine Preisminderung oder, in gravierenden Fällen, die Rückabwicklung des Vertrags (Wandelung). Bei Streitigkeiten können Sie sich an den Rechtsschutz Ihrer Versicherung, den TCS oder einen unabhängigen Kfz-Experten wenden, um ein Gutachten erstellen zu lassen.

Wie finde ich die Partnergaragen meiner Versicherung?

Die meisten grossen Schweizer Versicherer wie Allianz, AXA, Zurich oder die Mobiliar bieten auf ihren Webseiten Online-Verzeichnisse ihrer Partnerbetriebe an. Dort können Sie in der Regel nach Postleitzahl oder Ort suchen und finden oft auch Bewertungen und Spezialisierungen der einzelnen Garagen.

Wann gilt Handy-Nutzung am Steuer als grobfahrlässig?

Das Schreiben von Textnachrichten oder das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt wird von Schweizer Gerichten konsequent als grobfahrlässig eingestuft. Ein kurzes Antippen des Bildschirms zur Bedienung des Navigationssystems bei stehendem Fahrzeug (z.B. an einer roten Ampel) wird hingegen meist nicht als grobfahrlässig bewertet.

Wie wird Übermüdung rechtlich bewertet?

Das Einschlafen am Steuer (Sekundenschlaf) gilt als grobfahrlässig, wenn der Fahrer zuvor klare Anzeichen von Müdigkeit ignoriert hat oder bereits eine unangemessen lange Zeit (z.B. mehr als zwei Stunden) ohne Pause gefahren ist. Die Beweislast, dass der Fahrer die Müdigkeit hätte erkennen müssen, liegt in der Regel bei der Versicherung.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung ist grobfahrlässig?

Die Gerichte in der Schweiz haben hier klare Grenzen definiert. Als grobfahrlässig gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h oder mehr innerorts, 25 km/h oder mehr ausserorts und 30 km/h oder mehr auf Autobahnen. Bei solch einer Übertretung wird ein Regress der Versicherung sehr wahrscheinlich.

Geschrieben von Urs Graf, Fachspezialist für Mobilitätsversicherungen und ehemaliger Automobil-Kaufmann. Experte für Motorfahrzeugversicherungen, Leasingverträge und Strassenverkehrsrecht.