Veröffentlicht am März 15, 2024

Entgegen der Annahme schützt eine «Diebstahl auswärts»-Versicherung allein nicht vor finanziellem Verlust. Die entscheidenden Faktoren sind die «unsichtbaren» Klauseln in deiner Police.

  • Standard-Deckungen von 2’000 CHF sind für moderne Technik-Ausrüstungen oft viel zu tief angesetzt.
  • Grobe Fahrlässigkeit (z.B. ein sichtbar im Auto gelassener Laptop) führt fast immer zur vollständigen Ablehnung der Leistung durch die Versicherung.

Empfehlung: Überprüfe deine Police nicht nur auf die Deckungssumme, sondern vor allem auf die Ausschlüsse bei Fahrlässigkeit und deine genauen Pflichten im Schadenfall, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im vollen Pendlerzug, ein entspannter Kaffee, während die Handtasche am Stuhl hängt – und plötzlich ist es passiert: Das Smartphone, der Laptop oder gleich die ganze Tasche ist weg. Für jeden, der in der Schweiz regelmässig pendelt oder reist, ist dieses Szenario ein Albtraum. Man denkt sich vielleicht: «Zum Glück habe ich eine Hausratversicherung mit dem Zusatz ‘einfacher Diebstahl auswärts’!»

Doch hier beginnt oft erst die eigentliche Herausforderung. Viele glauben, mit dem Abschluss der Police sei alles geregelt. Die Realität sieht oft anders aus. Die Versicherungsbedingungen sind voll von feinen, aber entscheidenden Unterschieden: Beraubung oder Diebstahl? Sichtbar im Auto oder versteckt? Unverschlossenes Büro oder abgeschlossener Raum? Diese Details, oft als «unsichtbare Klauseln» im Kleingedruckten versteckt, entscheiden am Ende darüber, ob du eine Entschädigung erhältst oder leer ausgehst.

Dieser Artikel geht deshalb einen Schritt weiter. Wir beleuchten nicht nur, dass du eine Versicherung brauchst, sondern wie du sie im Ernstfall korrekt nutzt. Wir decken die häufigsten Fehler auf, die dich Tausende von Franken kosten können, und zeigen dir, worauf es wirklich ankommt – von der korrekten Einschätzung des Werts deiner Gegenstände bis hin zum unabdingbaren Polizeirapport. Es ist an der Zeit, die Spielregeln zu verstehen, damit du nicht nur versichert bist, sondern im Schadenfall auch wirklich geschützt.

In den folgenden Abschnitten führen wir dich durch die wichtigsten Fallstricke und geben dir konkrete Antworten auf die drängendsten Fragen, damit du deine Wertsachen clever und lückenlos absichern kannst.

Taschendiebstahl oder Überfall: Warum ist dieser Unterschied für den Selbstbehalt wichtig?

Für dich mag das Ergebnis dasselbe sein – dein Handy ist weg. Für deine Versicherung ist der Weg, wie es verschwunden ist, jedoch von entscheidender Bedeutung und kann einen grossen finanziellen Unterschied machen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachem Diebstahl und Beraubung. Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn dir etwas unbemerkt entwendet wird, wie bei einem klassischen Taschendiebstahl im Gedränge. Du bemerkst den Verlust erst später.

Ganz anders sieht es bei einer Beraubung aus. Hier wird Gewalt angewendet oder zumindest angedroht, um dich zur Herausgabe deiner Wertsachen zu zwingen. Ein Beispiel wäre, wenn dir jemand das Handy aus der Hand reisst und wegrennt oder dich mit Worten bedroht. Dieser Unterschied ist vor allem wegen des Selbstbehalts relevant. Bei einem einfachen Diebstahl wird in der Regel der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt (z.B. 200 oder 500 CHF) von der Entschädigungssumme abgezogen.

Bei einer Beraubung hingegen zeigen sich viele Versicherungen kulanter. Da du aktiv Opfer einer Gewalttat wurdest und den Diebstahl nicht hättest verhindern können, verzichten viele Anbieter auf den Abzug des Selbstbehalts. Es ist daher enorm wichtig, der Polizei und der Versicherung den Tathergang so präzise wie möglich zu schildern. Die Einstufung als Beraubung kann dir im Schadenfall bares Geld sparen.

Warum zahlt die Hausratversicherung nicht, wenn der Laptop sichtbar im Auto lag?

Es ist eine der häufigsten und teuersten Fallen, in die Versicherungsnehmer tappen: Du kommst nach einem kurzen Stopp zum Parkplatz zurück, die Scheibe ist eingeschlagen und der Laptop vom Beifahrersitz ist weg. Du meldest den Schaden und erhältst kurz darauf die ernüchternde Antwort der Versicherung: «Leistung abgelehnt.» Der Grund dafür lässt sich in einem Wort zusammenfassen: grobe Fahrlässigkeit.

Versicherungen gehen davon aus, dass du eine gewisse Sorgfaltspflicht (auch Obhutspflicht genannt) für deine Wertsachen hast. Einen teuren Gegenstand wie einen Laptop offen und gut sichtbar in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug liegen zu lassen, wird als Herbeiführen der Gefahr gewertet. Du hast einem Dieb quasi eine Einladung ausgesprochen. In solchen Fällen kann die Versicherung die Leistung massiv kürzen oder, wie meistens der Fall, komplett verweigern. Das gilt übrigens auch für eine Handtasche auf dem Sitz oder ein Navigationsgerät an der Scheibe.

Ein Laptop, der durch ein Autofenster sichtbar auf dem Beifahrersitz liegt, symbolisiert grobe Fahrlässigkeit bei Versicherungsfällen.

Die Regel ist einfach: Was von aussen sichtbar ist und einen Wert darstellt, erhöht das Diebstahlrisiko exponentiell. Die Versicherung argumentiert, dass der Diebstahl bei korrektem Verhalten – also dem Verstauen des Laptops im verschlossenen Kofferraum oder Handschuhfach – vermeidbar gewesen wäre. Einige Policen bieten einen optionalen Zusatzschutz gegen die Folgen von grober Fahrlässigkeit an. Prüfe deine Police, ob dieser Schutz eingeschlossen ist, aber verlasse dich nicht darauf. Die beste Versicherung ist immer noch, Dieben keine Gelegenheit zu bieten.

Reichen 2000 CHF Deckung, wenn Sie mit MacBook und iPhone unterwegs sind?

Die meisten Schweizer Hausratversicherungen bieten im Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» eine Standard-Deckungssumme an. Wie eine Erhebung zeigt, beträgt die übliche Versicherungssumme für einfachen Diebstahl auswärts oft nur CHF 2’000. Vor einigen Jahren mag das noch ausgereicht haben, doch in der heutigen Zeit ist diese Summe schnell überschritten. Ein kurzer Realitätscheck deiner mobilen Ausrüstung genügt, um das Problem zu erkennen.

Stell dir einen typischen Tag als Pendler oder digitaler Nomade vor. Was hast du dabei? Wahrscheinlich eine Kombination aus den folgenden Dingen, basierend auf aktuellen Schweizer Marktpreisen:

  • MacBook Pro 14″: CHF 2’199 – 3’499
  • iPhone 15 Pro: CHF 1’199 – 1’699
  • AirPods Pro: CHF 279
  • Designer-Handtasche oder Qualitäts-Rucksack: CHF 800 – 2’500
  • Portemonnaie mit Inhalt und persönlichen Karten: schwer zu beziffern, aber der Wiederbeschaffungsaufwand ist hoch.

Rechnet man nur das MacBook und das iPhone zusammen, liegt man bereits weit über der Standarddeckung von 2’000 CHF. Wird dir auf einer Reise der Rucksack mit der gesamten Ausrüstung gestohlen, kann der Gesamtwert schnell CHF 5’000 bis 8’000 erreichen. In diesem Fall würdest du von deiner Versicherung nur die maximal versicherte Summe von 2’000 CHF (abzüglich Selbstbehalt) erhalten und auf dem Rest des Schadens sitzen bleiben. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, diese Deckungssumme gegen einen Aufpreis zu erhöhen, zum Beispiel auf 5’000 oder 10’000 CHF. Angesichts der heutigen Gerätepreise ist dies keine Luxus-, sondern eine Notwendigkeitsprüfung.

Ist Ihr Handy versichert, wenn es aus dem unverschlossenen Büro geklaut wird?

Die moderne Arbeitswelt mit ihren Open-Space-Büros und flexiblen Arbeitsplätzen bringt neue Risiken mit sich. Du gehst kurz in die Kaffeeküche oder zu einem Meeting und lässt dein Smartphone auf dem Pult liegen. Bei deiner Rückkehr ist es verschwunden. Ein klarer Fall für die Diebstahlversicherung? Leider nicht immer. Hier kommt ein weiterer zentraler Begriff ins Spiel: die Obhutspflicht.

Versicherungen definieren «einfachen Diebstahl auswärts» oft als unvorhersehbares Ereignis, wie einen Taschendiebstahl im Gedränge. Deine Gegenstände müssen sich aber «in deiner Obhut» befinden. Das bedeutet, du musst sie entweder direkt bei dir tragen, im Auge behalten oder in einem verschlossenen Raum oder Behälter aufbewahren. Ein unverschlossenes, unbeaufsichtigtes Büro, das auch für betriebsfremde Personen zugänglich ist, erfüllt diese Bedingung nicht. Das Liegenlassen von Wertsachen auf dem Pult kann als Verletzung deiner Sorgfaltspflicht gewertet werden.

Die Versicherung könnte argumentieren, dass du fahrlässig gehandelt und den Diebstahl begünstigt hast. In einem solchen Fall kann die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden. Und die Versicherung deines Arbeitgebers? Diese haftet in der Regel nur bei einem nachgewiesenen Einbruch in die Firma, nicht aber für einfachen Diebstahl aus den Büroräumlichkeiten während der Arbeitszeit. Die Verantwortung für deine persönlichen Gegenstände liegt also bei dir. Die einzige sichere Methode ist, Wertsachen immer mitzunehmen oder in einem persönlichen, abschliessbaren Spind oder einer Schublade zu verstauen.

Der Fehler, keine Polizeianzeige zu machen: Ohne Rapport kein Geld

Nach dem ersten Schock über den Diebstahl denken viele, der Aufwand einer Polizeianzeige lohne sich nicht – die Chance, die gestohlenen Gegenstände wiederzusehen, ist schliesslich gering. Das ist jedoch ein fataler Trugschluss, der dich die gesamte Versicherungsleistung kosten wird. Für jede Versicherung in der Schweiz gilt eine goldene Regel: Ohne offiziellen Polizeirapport gibt es keine Entschädigung bei Diebstahl.

Der Polizeirapport ist für die Versicherung der einzig gültige Beweis, dass ein Diebstahl stattgefunden hat. Er dient als offizielles Dokument, das den Tathergang, den Zeitpunkt und die gestohlenen Gegenstände festhält. Die Versicherungen verlangen diesen Rapport, um Betrugsversuche auszuschliessen und den Schadenfall formell bearbeiten zu können. Du musst den Diebstahl unverzüglich melden, was in der Regel innert 24 bis 48 Stunden bedeutet. Wartest du zu lange, kann die Versicherung die Leistung ebenfalls verweigern.

Glücklicherweise ist die Anzeige in der Schweiz heute einfacher als je zuvor. Du musst nicht zwingend stundenlang auf einem Posten warten. Die richtige Vorgehensweise ist entscheidend, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Dein Plan für die Polizeianzeige: Schritt für Schritt

  1. Sofort handeln: Melde den Diebstahl, sobald du ihn bemerkst. Jede Verzögerung kann von der Versicherung negativ ausgelegt werden. Die Meldung muss laut den meisten Bedingungen unverzüglich bei der Polizei erfolgen.
  2. Kanal wählen: Bei akuter Gefahr oder wenn der Täter noch in der Nähe ist, wähle den Notruf 117. Bei einem bereits geschehenen, einfachen Diebstahl (z.B. Taschendiebstahl) kannst du persönlich zu einem Polizeiposten gehen.
  3. Online-Möglichkeit nutzen: Für viele einfache Diebstähle ohne bekannte Täterschaft bieten zahlreiche Kantone das Online-Portal «Suisse ePolice» an. Prüfe, ob dein Kanton diesen Service anbietet – das spart Zeit.
  4. Informationen bereithalten: Für eine effiziente Anzeige benötigst du eine genaue Beschreibung des gestohlenen Gegenstands (Marke, Modell, Farbe), idealerweise mit Seriennummer (z.B. IMEI beim Handy), sowie Angaben zu Ort, Zeit und Hergang des Diebstahls.
  5. Rapport sichern: verlange eine Kopie des Polizeirapports oder eine Bestätigung der Anzeige. Dieses Dokument musst du zusammen mit deiner Schadenmeldung bei der Versicherung einreichen.

Hausrat oder Zusatzversicherung: Wo ist Ihr 4000-Franken-Bike am besten gegen Klau geschützt?

Ein teures E-Bike oder Rennvelo ist ein beliebtes Ziel für Diebe, besonders an Hotspots wie den Bahnhöfen in Basel, Zürich und Bern. Wenn dein 4’000-Franken-Bike gestohlen wird, stellt sich schnell die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Viele gehen davon aus, dass ihr Velo automatisch über die Hausratversicherung gedeckt ist, doch die Realität ist komplexer.

Grundsätzlich kann der Diebstahl eines Velos über drei verschiedene Wege versichert sein, die sich in Deckung und Kosten stark unterscheiden. Der Standard-Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» in deiner Hausratversicherung ist oft die günstigste, aber auch die lückenhafteste Option. Hier gelten oft die bereits erwähnte, tiefe Deckungssumme (z.B. 2’000 CHF) und manchmal eine sogenannte Nachtklausel, die den Schutz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausschliesst, wenn das Velo nicht in einem abgeschlossenen Raum ist. Für ein teures Bike ist das meist unzureichend.

Eine spezielle Velo-Versicherung oder eine Hausrat-Kaskoversicherung bieten einen deutlich umfassenderen Schutz. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Optionen, wie sie von Anbietern in der Schweiz, beispielsweise wie von der Mobiliar beschrieben, angeboten werden.

Vergleich der Velo-Versicherungsoptionen in der Schweiz
Versicherungstyp Deckung Kosten (ca.) Besonderheiten
Hausrat mit ‚einfacher Diebstahl auswärts‘ Velo am Bahnhof gestohlen: gedeckt CHF 50-150/Jahr zusätzlich Oft Nacht-Klausel (22-6 Uhr), Deckungssumme meist zu tief.
Spezielle Velo-Versicherung (z.B. über TCS) Vollkasko möglich (Diebstahl, Schäden, Verschleiss) 3-5% des Velowerts/Jahr Umfassender Schutz, deckt auch selbst verursachte Schäden.
Hausrat-Kaskoversicherung Umfassend inkl. Diebstahl und Beschädigung CHF 100-300/Jahr zusätzlich Deckt oft alle Sportgeräte der Familie, aber mit höheren Selbstbehalten.

Für ein Velo im Wert von 4’000 CHF ist eine Standard-Hausratversicherung also klar die falsche Wahl. Eine spezifische Velo-Versicherung oder eine aufgewertete Hausrat-Kasko sind die einzigen Optionen, die im Schadenfall einen fast vollständigen Wertersatz garantieren.

Safe oder Koffer: Wo müssen Schmuck und Kamera lagern, damit sie versichert sind?

Wenn du mit wertvollen Gegenständen wie Schmuck, einer teuren Uhr oder einer hochwertigen Kamera reist, ist deren sichere Aufbewahrung im Hotel oder der Ferienwohnung zentral für den Versicherungsschutz. Einfach alles im Koffer zu lassen, ist die denkbar schlechteste Idee und wird im Diebstahlsfall als grob fahrlässig eingestuft. Die Versicherung verlangt, dass du zumutbare Vorkehrungen triffst.

Die sicherste Option ist immer der Zimmersafe oder der Haupttresor an der Hotelrezeption. Doch auch hier gibt es wichtige Details zu beachten. Viele Policen haben spezifische Wertgrenzen für Schmuck und Bargeld. Eine typische Klausel besagt, dass bei Schmuckdiebstahl die Entschädigung begrenzt ist, beispielsweise auf 20% der Versicherungssumme, maximal jedoch CHF 30’000. Trägst du also Erbstücke im Wert von 50’000 CHF bei dir, bist du unterversichert.

Ein geöffneter Hotelsafe, in dem eine Schmuckschatulle und eine Kamera sicher aufbewahrt werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Zudem unterscheiden einige Versicherungen zwischen dem Safe im Zimmer und dem an der Rezeption. Für Wertsachen über einem bestimmten Betrag (z.B. 5’000 CHF) kann die Police vorschreiben, dass nur die Aufbewahrung im Haupttresor des Hotels als sicher gilt. Prüfe diesen Punkt vor der Reise in deinen Versicherungsbedingungen. Um im Schadenfall den Beweis zu erleichtern, solltest du deine Wertsachen vor der Reise fotografieren und die Kaufbelege digital speichern. So kannst du den Besitz und den Wert einfach nachweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grobe Fahrlässigkeit vermeiden: Lasse niemals Wertsachen sichtbar im Auto liegen. Dies führt fast immer zur Leistungsverweigerung.
  • Wert-Realitätscheck durchführen: Die Standard-Deckungssumme von CHF 2’000 ist für die heutige Technik (Laptop, Smartphone) meist unzureichend. Prüfe und erhöhe sie bei Bedarf.
  • Polizeirapport ist Pflicht: Ohne eine unverzügliche Meldung bei der Polizei und den entsprechenden Rapport zahlt keine Versicherung bei Diebstahl.

Zählt der Tagesausflug schon als Reise oder muss eine Übernachtung dabei sein?

Die Begriffe «unterwegs» und «auf Reisen» werden im Alltag oft synonym verwendet, doch für deine Versicherung bedeuten sie zwei völlig verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Deckungen. Zu verstehen, wann du rechtlich nur «unterwegs» bist und wann du als «reisend» giltst, ist entscheidend, da sich hier die Versicherungssumme oft verdoppelt oder spezielle Reiseversicherungs-Module greifen.

Die meisten Schweizer Versicherungen definieren den Status «auf Reisen» durch zwei Kriterien: Entweder du verbringst mindestens eine Nacht auswärts oder du befindest dich mehr als eine bestimmte Distanz von deinem Wohnort entfernt (oft 50 km). Trifft eines dieser Kriterien zu, befindest du dich auf einer Reise. Ein normaler Tagesausflug, auch wenn er ins Ausland führt, zählt meist noch als «einfacher Diebstahl auswärts».

Ein praktisches Beispiel aus dem Schweizer Alltag verdeutlicht dies: Ein Tagesausflug auf den Pilatus oder die Rigi gilt als «unterwegs», hier greift dein normaler Hausrat-Zusatz. Ein Shopping-Wochenende in Mailand mit Hotelübernachtung hingegen gilt als «Reise». Bei vielen Policen bedeutet das, dass sich die Versicherungssumme für Diebstahl automatisch erhöht oder zusätzliche Leistungen wie die Organisation von Ersatzdokumenten eingeschlossen sind. Für Grenzgänger, die täglich von Basel nach Lörrach pendeln, gilt der Arbeitsweg ebenfalls als «unterwegs», nicht als ständige Reise.

Diese Unterscheidung ist eine der typischen «unsichtbaren Klauseln», die man kennen muss. Bevor du eine längere Reise antrittst, lohnt sich ein Blick in die Police oder ein Anruf bei deiner Versicherung, um die genauen Konditionen für die Reisedeckung zu klären und sicherzustellen, dass deine Wertsachen auch am anderen Ende der Welt optimal geschützt sind.

Prüfe jetzt die Details deiner Hausratversicherung und passe die Deckungssumme für «einfachen Diebstahl auswärts» an den tatsächlichen Wert deiner Gegenstände an, um im Ernstfall nicht unterversichert zu sein.

Geschrieben von Claudia Zürcher, Versicherungsfachfrau VBV und ehemalige Schadensinspektorin. Expertin für Sachversicherungen, Privathaftpflicht und Hausrat mit Fokus auf Schadensabwicklung.