
Zusammenfassend:
- Bestellen Sie den elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) mindestens 3-5 Werktage im Voraus, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Halten Sie bei einem Kantonswechsel die 14-tägige Frist zur Ummeldung strikt ein, um Bussen zu entgehen.
- Bereiten Sie Ihr Fahrzeug mit einer einfachen Checkliste auf die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vor, um teure Nachprüfungen zu verhindern.
- Pausieren (sistieren) Sie Ihre Versicherung beim Verkauf, anstatt sie zu kündigen, um Ihre Bonus-Stufe zu behalten.
Der Moment ist da: Die Schlüssel für Ihr neues Auto liegen in Ihrer Hand. Die Freude ist riesig, doch schnell mischt sich ein anderes Gefühl darunter – ein leichter Schauer beim Gedanken an den bevorstehenden Behördengang. Das Strassenverkehrsamt, Formulare, unbekannte Abkürzungen wie „eVn“ oder „MFK“. Für jemanden, der zum ersten Mal ein Auto einlöst, kann der Prozess wie ein undurchdringlicher Dschungel aus Bürokratie wirken. Die gängigen Ratschläge sind schnell gefunden: Man braucht Papiere, einen Versicherungsnachweis und einen Termin. Doch diese Checklisten lassen die wichtigste Frage unbeantwortet: Wie orchestriert man das alles, ohne in typische Fallen zu tappen?
Die Wahrheit ist, dass viele Anfänger unnötig Zeit, Geld und Nerven verlieren. Sei es durch einen fehlenden Nachweis, der den Termin platzen lässt, eine verpasste Frist, die eine Busse nach sich zieht, oder eine unerwartete Beanstandung bei der Fahrzeugprüfung. Doch was wäre, wenn die Lösung nicht darin liegt, nur zu wissen, *was* man tun muss, sondern *wie* man den Prozess strategisch angeht? Der Schlüssel liegt nicht in der Abarbeitung von Listen, sondern im Verständnis der Abläufe und dem richtigen Timing. Es geht darum, Prozess-Sicherheit zu erlangen, anstatt sich dem Zufall auszuliefern.
Dieser Guide ist Ihr persönlicher Zulassungs-Coach. Wir gehen über die Standard-Checklisten hinaus und zeigen Ihnen, wie Sie die Fahrzeug-Einlösung als ein planbares Projekt betrachten. Wir beleuchten die kritischen Zeitpunkte, decken versteckte Kostenfallen auf und geben Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um den gesamten Prozess von der Bestellung des Versicherungsnachweises bis zur Vorbereitung auf die Motorfahrzeugkontrolle souverän zu meistern. So wird der Behördengang nicht zum Hindernislauf, sondern zum reibungslosen Finale Ihres Autokaufs.
Um Ihnen eine klare Orientierung zu geben, haben wir diesen Guide in logische Schritte unterteilt. Der folgende Inhalt führt Sie systematisch durch alle relevanten Aspekte der Fahrzeugeinlösung in der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Fahrplan zur erfolgreichen Fahrzeugzulassung
- Wie bestellen Sie den digitalen Nachweis, damit er rechtzeitig auf dem Amt ist?
- Umzug in einen anderen Kanton: Wie lange dürfen Sie mit den alten Schildern fahren?
- Formular 13.20A: Welche Papiere brauchen Sie für ein Auto aus Deutschland?
- Auktion oder Direktkauf: Wie kommen Sie an eine tiefe Nummer und was kostet das?
- Auto vom Vater übernehmen: Muss das Nummernschild getauscht werden?
- Wie wird die Prämie verrechnet, wenn Sie das Auto im Juli verkaufen?
- Wann muss Ihr Auto zum ersten Mal zur Prüfung und danach wie oft?
- Wie bereiten Sie Ihr Auto auf die MFK vor, um nicht durchzufallen?
Wie bestellen Sie den digitalen Nachweis, damit er rechtzeitig auf dem Amt ist?
Der elektronische Versicherungsnachweis, kurz eVn, ist das digitale Ticket für Ihre Fahrzeugzulassung. Ohne ihn geht gar nichts. Viele Erstkäufer unterschätzen jedoch das Timing und stehen am Schalter vor einem Problem. Die Bestellung ist zwar einfach, aber nicht instantan. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in proaktiver Planung, um einen ausreichenden Zeit-Puffer einzubauen und am grossen Tag nicht mit leeren Händen dazustehen. Kontaktieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft idealerweise drei bis fünf Werktage vor Ihrem geplanten Termin beim Strassenverkehrsamt.
Sobald Sie den eVn bei Ihrer Versicherung bestellen, wird dieser automatisch an eine zentrale Datenbank übermittelt. Dahinter steckt das Motorfahrzeuginformationssystem MOFIS, welches in Echtzeit prüft, ob eine gültige Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug besteht. Dieses System vernetzt alle Versicherer mit den Strassenverkehrsämtern in der Schweiz und Liechtenstein und sorgt für die nötige Prozess-Sicherheit. Sie können den Status oft selbst online auf der Webseite Ihres kantonalen Strassenverkehrsamtes überprüfen, meist benötigen Sie dafür die Stammnummer des Fahrzeugs (Ziffer 18 im Fahrzeugausweis).
Ein entscheidender Punkt, der oft übersehen wird: Beachten Sie, dass die Gültigkeit dieses Nachweises auf 30 Tage beschränkt ist. Sollte sich Ihr Zulassungstermin verschieben, müssen Sie rechtzeitig einen neuen Nachweis anfordern. Falls am Termintag der Nachweis wider Erwarten nicht im System ersichtlich ist, keine Panik: Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung direkt vom Amt aus kann das Problem meist innerhalb von Minuten lösen, da eine sofortige Übermittlung veranlasst werden kann.
Umzug in einen anderen Kanton: Wie lange dürfen Sie mit den alten Schildern fahren?
Ein Umzug in einen neuen Kanton bringt viele Veränderungen mit sich – auch für Ihr Auto. Eine der häufigsten Fragen ist die nach der Frist für die Ummeldung des Fahrzeugs und den Tausch der Kontrollschilder. Hier ist das Gesetz klar und lässt wenig Spielraum: Sie haben nach der offiziellen Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes genau 14 Tage Zeit, um Ihr Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons anzumelden. Diese Frist ist kurz und sollte unbedingt eingehalten werden, um eine unnötige Kostenfalle zu vermeiden.
Wer diese zweiwöchige Frist verstreichen lässt, riskiert bei einer Polizeikontrolle eine Busse. Die Höhe der Strafe variiert je nach Kanton und Dauer der Verzögerung, kann aber schnell zwischen CHF 100 und CHF 300 betragen. Um dies zu umgehen, empfiehlt sich ein Effizienz-Tipp: Planen Sie die Ummeldung Ihres Fahrzeugs direkt im Anschluss an die Wohnsitzanmeldung bei Ihrer neuen Gemeinde. Oftmals lässt sich beides am selben Tag erledigen, was Ihnen Zeit und einen potenziellen zweiten Behördengang erspart.

Die Kosten für den Kantonswechsel sind überschaubar, sollten aber budgetiert werden. Rechnen Sie mit Gebühren für die neuen Kontrollschilder (ca. CHF 40-80) und den neuen Fahrzeugausweis (ca. CHF 30-50). Zudem wird die kantonale Verkehrssteuer neu berechnet und anteilig verrechnet. Eine wichtige Ausnahme gibt es für Wochenaufenthalter: Solange Ihr Hauptwohnsitz im alten Kanton gemeldet bleibt, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben lassen und können mit den bisherigen Schildern weiterfahren.
Formular 13.20A: Welche Papiere brauchen Sie für ein Auto aus Deutschland?
Der Import eines Fahrzeugs, beispielsweise aus Deutschland, ist eine beliebte Option, bringt aber spezifische administrative Hürden mit sich. Das zentrale Dokument für die Schweizer Zulassung ist das Formular 13.20A. Dieses erhalten Sie vom Schweizer Zoll, nachdem Sie das Fahrzeug korrekt verzollt haben. Es dient als Prüfungsbericht und ist die Grundlage für die technische Prüfung (MFK) und die spätere Immatrikulation. Bei der Einfuhr fallen zusätzlich zum Kaufpreis insgesamt 7.7% Mehrwertsteuer und 4% Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert an.
Das korrekte Ausfüllen des Formulars ist entscheidend. Sie müssen die Fahrzeugdaten exakt vom deutschen Fahrzeugbrief (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil II) übertragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Fahrgestellnummer und dem Datum der Erstzulassung. Des Weiteren müssen die Daten aus der EU-Übereinstimmungsbescheinigung, dem sogenannten COC-Papier (Certificate of Conformity), in das Formular eingetragen werden. Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht und ist für den Import unerlässlich.
Mit dem ausgefüllten Formular 13.20A, der Zollquittung, dem deutschen Fahrzeugbrief und dem COC-Papier gehen Sie zum Strassenverkehrsamt, um das Fahrzeug für die MFK anzumelden. Während der deutsche TÜV-Bericht in manchen Fällen die technische Prüfung in der Schweiz erleichtern kann, ist eine vollständige MFK für importierte Gebrauchtwagen in der Regel obligatorisch. Die Anforderungen an die Dokumente können sich je nach Herkunftsland unterscheiden.
| Land | Hauptdokument | Zusatzdokumente | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) | COC-Papiere, Kaufvertrag | TÜV-Bericht oft anerkannt |
| Italien | Libretto di circolazione | Certificato di proprietà | Übersetzung meist nötig |
| Frankreich | Carte grise | Certificat de cession | Quitus fiscal erforderlich |
Auktion oder Direktkauf: Wie kommen Sie an eine tiefe Nummer und was kostet das?
Ein tiefes oder spezielles Kontrollschild ist für viele Autofahrer in der Schweiz ein begehrtes Statussymbol. Doch wie kommt man an eine solche Nummer? Grundsätzlich gibt es zwei Wege: den Direktkauf von frei werdenden Nummern beim Strassenverkehrsamt oder die Teilnahme an öffentlichen Auktionen. Die meisten Kantone haben den Wert dieser Schilder erkannt und versteigern besonders tiefe oder symmetrische Nummern an den Meistbietenden. Die Preise können dabei astronomische Höhen erreichen; das teuerste Schweizer Kontrollschild wurde 2024 für CHF 299’000 versteigert (ZH 24).
Diese Auktionen finden meist online auf den Plattformen der kantonalen Strassenverkehrsämter statt. Der Rhythmus und die Startpreise variieren stark von Kanton zu Kanton. Während in Zürich wöchentlich neue Nummern unter den Hammer kommen, finden Auktionen in anderen Kantonen seltener statt. Ein Blick auf die jeweilige Auktionsplattform gibt Aufschluss über das aktuelle Angebot und die erzielten Preise.

Wer nicht an Auktionen teilnehmen möchte, kann auf die Freigabe von „normalen“ Nummern warten. Wenn ein Halter seine Kontrollschilder deponiert oder abgibt, kommt die Nummer nach einer gewissen Sperrfrist wieder in den Umlauf und kann regulär bezogen werden. Hier ist jedoch Geduld und Glück gefragt. Eine Übersicht über die wichtigsten Auktionsplattformen hilft bei der Suche:
| Kanton | Plattform | Auktionsrhythmus | Startpreise ab |
|---|---|---|---|
| Zürich | auktion.stva.zh.ch | Wöchentlich | CHF 100 |
| Bern | Über KYBERNA-Plattform | Nach Verfügbarkeit | CHF 500 |
| Aargau | auktion-ag.ch | Laufend | CHF 200 |
| St. Gallen | Direkt beim Amt | Monatlich | CHF 300 |
Auto vom Vater übernehmen: Muss das Nummernschild getauscht werden?
Die Übernahme eines Fahrzeugs innerhalb der Familie, zum Beispiel vom Vater, ist ein häufiger Fall und administrativ einfacher als ein Kauf von einer fremden Person. Eine zentrale Frage dabei ist: Kann man das bestehende Kontrollschild behalten? Die gute Nachricht ist: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine direkte Übertragung des Nummernschilds möglich. Dies wird als „Abtretung von Kontrollschildern“ bezeichnet.
Fallbeispiel: Fahrzeugübertragung innerhalb der Familie
Die direkte Abtretung von Kontrollschildern ist in der Schweiz klar geregelt. Sie ist möglich an Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie (Grosseltern, Eltern, Kinder), an Geschwister sowie zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern. Um die Übertragung offiziell zu machen, muss das Formular „Abtretung von Kontrollschildern“, das beim kantonalen Strassenverkehrsamt erhältlich ist, von beiden Parteien (dem abtretenden und dem übernehmenden Halter) unterzeichnet und eingereicht werden. So bleibt das bekannte Nummernschild in der Familie.
Der formale Akt der Übernahme kann als Schenkung oder als symbolischer Verkauf (z.B. für CHF 1) gestaltet werden. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert, um die Eigentumsübertragung klar zu dokumentieren. Wichtig ist, dass der neue Halter – also Sie – eine eigene, auf Ihren Namen lautende Autoversicherung abschliessen muss. Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) muss vor dem Gang zum Strassenverkehrsamt bei Ihrer Versicherung bestellt werden. Die Bonus-Stufe (Schadenfreiheitsrabatt) des Vaters ist dabei leider nicht übertragbar.
Mit dem unterzeichneten Abtretungsformular, dem neuen Versicherungsnachweis und dem annullierten Fahrzeugausweis des Vaters können Sie beim Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis auf Ihren Namen umschreiben lassen. Die Kosten dafür sind mit ca. CHF 30-50 je nach Kanton gering. So ist die Übernahme schnell und unkompliziert vollzogen.
Wie wird die Prämie verrechnet, wenn Sie das Auto im Juli verkaufen?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt annullieren lassen, stellt sich die Frage nach der bereits bezahlten Versicherungsprämie. Die Regel ist einfach und fair: Die Versicherungsgesellschaft erstattet Ihnen die Prämie für die nicht genutzte Zeit zurück. Die Abrechnung erfolgt taggenau (pro rata temporis). Verkaufen Sie Ihr Auto also beispielsweise genau zur Jahresmitte am 1. Juli, erhalten Sie rund die Hälfte Ihrer Jahresprämie zurück, sofern diese im Voraus bezahlt wurde.
Die Rückerstattung erfolgt automatisch. Das Strassenverkehrsamt meldet die Annullierung der Schilder digital an Ihre Versicherung. Diese erstellt daraufhin die Schlussabrechnung und überweist Ihnen den zustehenden Betrag. Es ist kein separates Kündigungsschreiben Ihrerseits notwendig. Der Prozess wird durch die Deponierung der Schilder ausgelöst. Doch es gibt eine cleverere Alternative zur reinen Kündigung, besonders wenn Sie planen, in absehbarer Zeit wieder ein Auto zu kaufen.
Profi-Tipp: Der Sistierungs-Trick zur Sicherung Ihrer Bonus-Stufe
Anstatt die Versicherungspolice bei einem Verkauf komplett zu kündigen, können Sie diese für eine Dauer von bis zu 24 Monaten sistieren (pausieren). Der entscheidende Vorteil: Ihre über Jahre aufgebaute, vorteilhafte Bonus-Stufe (Schadenfreiheitsrabatt) bleibt erhalten und „eingefroren“. Kaufen Sie innerhalb dieses Zeitraums ein neues Fahrzeug, wird die Police reaktiviert und Sie profitieren weiterhin von Ihrer tiefen Prämie. Bei einer Kündigung hingegen verlieren Sie die Stufe und fangen beim nächsten Autokauf oft wieder höher an. Die Sistierung ist eine einfache, aber wirkungsvolle Methode, um langfristig Geld zu sparen. Sie wird ebenfalls durch die Einreichung des annullierten Fahrzeugausweises bei der Versicherung beantragt.
Die Sistierung ist somit eine strategische Entscheidung, die eine kurzfristige Rückerstattung gegen einen langfristigen finanziellen Vorteil abwägt. Für jeden, der nicht dauerhaft auf ein Auto verzichten möchte, ist dies die klar bessere Option.
Wann muss Ihr Auto zum ersten Mal zur Prüfung und danach wie oft?
Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist in der Schweiz eine obligatorische technische Prüfung, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Fahrzeugen gewährleistet. Die Prüfintervalle sind gesetzlich klar geregelt und hängen von der Fahrzeugart und dem Alter ab. Für neue Personenwagen und Motorräder gilt ein einfacher Rhythmus: Die erste Prüfung wird fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung fällig. Die zweite Prüfung folgt dann drei Jahre später. Ab diesem Zeitpunkt muss das Fahrzeug alle zwei Jahre zur MFK. Dieser als Faustregel bekannte Prüfungsintervall von 5-3-2 Jahren stellt sicher, dass auch ältere Fahrzeuge regelmässig auf ihre Sicherheit kontrolliert werden.
Das Aufgebot zur MFK erhalten Sie automatisch vom kantonalen Strassenverkehrsamt. Es ist also nicht Ihre Aufgabe, die Fristen selbst im Auge zu behalten. Sollte der vorgeschlagene Termin unpassend sein, können Sie diesen in den meisten Kantonen einmalig und meist kostenfrei um bis zu zwei Monate verschieben. Es ist jedoch ratsam, die Prüfung nicht unnötig aufzuschieben.
Die Intervalle können sich je nach Fahrzeugtyp unterscheiden. Während Elektroautos den gleichen Regeln wie Verbrenner folgen, gelten für andere Kategorien spezifische Vorschriften:
- Personenwagen/Motorräder: Erste Prüfung nach 5 Jahren, dann nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.
- Nutzfahrzeuge über 3.5t: Jährliche Prüfung ab der ersten Inverkehrsetzung.
- Oldtimer (Veteranenfahrzeuge): Alle 6 Jahre, sofern das Fahrzeug offiziell als Veteranenfahrzeug eingestuft ist.
- E-Autos: Gleiche Intervalle wie Verbrenner (5-3-2 Jahre).
Diese regelmässigen Kontrollen sind ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen. Ein bestandener MFK-Bericht ist zudem eine Voraussetzung für den Verkauf eines Fahrzeugs.
Das Wichtigste in Kürze
- Proaktives Timing ist alles: Bestellen Sie den elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) immer mit einem Zeitpuffer von mehreren Werktagen, um Verzögerungen am Zulassungstag zu vermeiden.
- Fristen sind verbindlich: Bei einem Kantonswechsel haben Sie genau 14 Tage Zeit für die Ummeldung. Das Einhalten dieser Frist schützt Sie vor Bussen und administrativem Aufwand.
- Kündigen ist nicht immer die beste Option: Beim Autoverkauf sollten Sie die Versicherung sistieren (pausieren) statt kündigen, um Ihre wertvolle Bonus-Stufe für das nächste Fahrzeug zu sichern.
Wie bereiten Sie Ihr Auto auf die MFK vor, um nicht durchzufallen?
Die Einladung zur Motorfahrzeugkontrolle (MFK) löst bei vielen Autofahrern Unbehagen aus. Die Angst, durchzufallen und eine teure Nachprüfung absolvieren zu müssen, ist weit verbreitet. Doch mit einer systematischen Vorbereitung können Sie die Chancen auf ein Bestehen im ersten Anlauf massiv erhöhen. Eine Nachprüfung ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Kostenfalle; eine MFK-Nachprüfung kostet in der Schweiz zwischen CHF 50-70, exklusive der nötigen Reparaturkosten.
Viele der häufigsten Mängel können Sie mit einer einfachen Selbstkontrolle im Vorfeld identifizieren und beheben. Dazu gehören grundlegende, aber oft übersehene Punkte. Nehmen Sie sich eine halbe Stunde Zeit, um Ihr Fahrzeug anhand einer Checkliste zu überprüfen. Besonders wichtig ist auch eine gründliche Reinigung des Fahrzeugs, insbesondere von Unterboden und Motorraum. Ein sauberes Fahrzeug hinterlässt nicht nur einen guten ersten Eindruck, sondern erleichtert dem Experten auch die Arbeit.
Fallstudie: Die Top 5 versteckten Mängel bei der Schweizer MFK
Statistiken der Garagen zeigen, dass die häufigsten Beanstandungen oft Details betreffen, die von den Haltern übersehen werden. Dazu gehören: 1) Nicht im Fahrzeugausweis eingetragene Felgen oder falsche Reifendimensionen, 2) zu dunkle Tönungsfolien an den vorderen Seitenscheiben (maximal 30% Tönung erlaubt), 3) nachgerüstete LED-Leuchtmittel ohne offizielles E-Prüfzeichen, 4) defekte oder manipulierte Teile der Abgasanlage und 5) beginnender Rost an tragenden Fahrwerksteilen. Ein professioneller MFK-Vorab-Check in einer Garage kann diese Punkte aufdecken und teure Überraschungen vermeiden.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte selbst zu prüfen und Ihr Auto optimal auf den Termin vorzubereiten.
Ihre Checkliste für die MFK-Vorbereitung
- Reifen und Räder: Prüfen Sie das Reifenprofil (gesetzliches Minimum: 1.6mm). Stimmen die montierten Reifen- und Felgengrössen mit den Angaben im Fahrzeugausweis überein?
- Beleuchtung komplett testen: Überprüfen Sie alle Lichter: Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Bremslichter, Nebelscheinwerfer und die Kennzeichenbeleuchtung.
- Bremsen und Flüssigkeiten: Machen Sie eine Bremsprobe. Kontrollieren Sie die Stände von Motoröl, Brems- und Kühlflüssigkeit.
- Sauberkeit und Sicht: Reinigen Sie das Fahrzeug innen und aussen, insbesondere Motorraum und Unterboden. Prüfen Sie die Scheibenwischer und füllen Sie Scheibenwischwasser auf.
- Dokumente bereithalten: Legen Sie den Fahrzeugausweis und (falls für Ihr Fahrzeug noch nötig) das Abgaswartungsdokument bereit.
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Wenn Sie sich bei technischen Punkten unsicher sind, ist ein kurzer Vorab-Check in Ihrer Garage eine sinnvolle Investition, um die Prozess-Sicherheit für die Prüfung zu gewährleisten.
Indem Sie den Prozess der Fahrzeugeinlösung als eine Reihe logischer, planbarer Schritte betrachten, verwandeln Sie eine gefürchtete bürokratische Hürde in eine beherrschbare Aufgabe. Beginnen Sie noch heute mit der Planung, um Ihren Weg zum neuen Auto stressfrei und erfolgreich abzuschliessen.