
Die Säule 3b ist für vermögende Schweizer nicht nur eine Sparoption, sondern das zentrale Instrument zur aktiven Steuerung von Steuern und Nachlass.
- Ermöglicht steuerfreie Kapitalerträge und flexible Begünstigung, was für Konkubinatspaare entscheidend ist.
- Dient als hochwertige Sicherheit für Hypotheken und schützt Vermögen vor der jährlichen Vermögenssteuer.
Empfehlung: Analysieren Sie Ihre Gesamtvermögenssituation, um die 3b-Police als strategischen Baustein für langfristige Steuer- und Nachlass-Architektur zu nutzen.
Für ambitionierte Gutverdiener und Selbstständige in der Schweiz ist das Erreichen des maximalen Einzahlungsbetrags in die Säule 3a ein vertrauter Meilenstein. Es ist ein Zeichen für finanziellen Erfolg, wirft jedoch eine entscheidende Frage auf: Was nun? Die gängige Antwort lautet oft, die Säule 3b zu nutzen, da sie «flexibel» sei. Diese Beschreibung, obwohl korrekt, greift zu kurz und verkennt das wahre Potenzial dieses Instruments. Es handelt sich nicht um eine simple Sparbüchse, sondern um ein anspruchsvolles Werkzeug zur strategischen Vermögensstrukturierung.
Die wahre Stärke der Säule 3b liegt nicht allein in der unbegrenzten Einzahlungshöhe, sondern in ihrer Fähigkeit, Lösungen für komplexe finanzielle Herausforderungen zu bieten, an denen das starre Korsett der gebundenen Vorsorge scheitert. Dies reicht von der massgeschneiderten Absicherung für moderne Lebensmodelle über die intelligente Investition von Erbschaften bis hin zur Optimierung der Hypothekarfinanzierung. Es geht darum, finanzielle Souveränität zu erlangen und die eigene Vorsorge aktiv zu gestalten, statt sie nur zu verwalten.
Doch diese strategische Flexibilität birgt auch Komplexität. Die Entscheidung zwischen Steuervorteilen bei der Einzahlung (Säule 3a) und bei der Auszahlung (Säule 3b) ist keine simple Rechnung, sondern eine Form der Steuerarbitrage, die eine langfristige Perspektive erfordert. Die Vorteile einer 3b-Police als Sicherheit für Wohneigentum oder der Schutz vor der Vermögenssteuer müssen gegen die Nachteile einer potenziellen Kapitalverriegelung abgewogen werden. Der Schlüssel liegt darin, die Säule 3b nicht als Alternative, sondern als integralen Bestandteil einer übergeordneten Vermögensarchitektur zu verstehen.
Dieser Artikel führt Sie über die oberflächlichen Vorteile hinaus und taucht tief in die strategischen Anwendungsfälle der Säule 3b ein. Wir analysieren, wie Sie dieses Instrument gezielt für die Absicherung von Partnern, die steueroptimierte Anlage von Vermögen und die Finanzierung von Wohneigentum einsetzen. Sie werden lernen, die Mechanismen zu verstehen, um fundierte Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen und Ihr Vermögen weit über die Grenzen der Säule 3a hinaus intelligent zu strukturieren.
Inhalt: Strategische Nutzung der Säule 3b für anspruchsvolle Anleger
- Warum eignet sich die Säule 3b besser zur Absicherung von Konkubinatspartnern als die Säule 3a?
- Wie investieren Sie eine Erbschaft in eine 3b-Police, um die Erträge steuerfrei zu halten?
- Steuervorteil beim Einzahlen oder beim Auszahlen: Welches System gewinnt langfristig?
- Das Problem, wenn Sie das Geld aus der 3b-Police vor Ablauf der Sperrfrist benötigen
- Wann akzeptiert die Bank Ihre 3b-Police als Zusatzsicherheit für das Eigenheim?
- Das Risiko, das viele Paare nach der Heirat im Versicherungsschutz übersehen
- Wann sind Erträge aus Lebensversicherungen komplett steuerfrei?
- Steuervorteil beim Einzahlen oder beim Auszahlen: Welches System gewinnt langfristig?
Warum eignet sich die Säule 3b besser zur Absicherung von Konkubinatspartnern als die Säule 3a?
Die Absicherung des Lebenspartners ist für Konkubinatspaare eine der grössten finanziellen Herausforderungen, da das Schweizer Erbrecht sie weitgehend ignoriert. Während die Säule 3a eine Begünstigung des Konkubinatspartners nur unter strengen, einschränkenden Bedingungen erlaubt, erweist sich die Säule 3b hier als überlegenes Instrument der Nachlass-Architektur. Der entscheidende Vorteil liegt in der vollständigen Freiheit bei der Wahl der Begünstigten. Sie können Ihren Partner ohne bürokratische Hürden oder die Erfüllung starrer Voraussetzungen direkt und unmissverständlich als Empfänger des Kapitals im Todesfall einsetzen.
Diese Flexibilität ist von existenzieller Bedeutung. Im Todesfall fällt das Vermögen aus der Säule 3b nicht in den ordentlichen Nachlass und unterliegt somit nicht den gesetzlichen Pflichtteilen. Dies schützt den überlebenden Partner vor langwierigen und potenziell konfliktreichen Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Erben. Noch gravierender ist der steuerliche Aspekt: Unverheiratete Partner werden in vielen Kantonen wie Fremde behandelt, wodurch Erbschaftssteuern von 30 % und mehr anfallen können. Eine 3b-Lebensversicherung kann diese erhebliche finanzielle Belastung umgehen, da die Auszahlung direkt an den Begünstigten erfolgt und in vielen Fällen steuerfrei ist.

Die Dringlichkeit dieser Absicherung wird noch deutlicher, wenn man die Rentenunterschiede betrachtet. Zwei separate AHV-Renten für Konkubinatspaare können in der Summe höher ausfallen als die plafonierte Rente für Ehepaare. Doch dieser Vorteil bei der Rente verkehrt sich im Todesfall ins Gegenteil: Es gibt keine Witwer- oder Witwenrente. Die Säule 3b schliesst diese Lücke und bietet die notwendige finanzielle Sicherheit, um den Lebensstandard des überlebenden Partners zu gewährleisten. Sie ist somit kein Luxus, sondern ein fundamentaler Baustein für eine verantwortungsvolle und moderne Vorsorgeplanung.
Wie investieren Sie eine Erbschaft in eine 3b-Police, um die Erträge steuerfrei zu halten?
Der Erhalt einer signifikanten Erbschaft stellt viele vor die Frage der optimalen Anlage. Eine direkte Investition in ein Wertschriftendepot führt unweigerlich zu wiederkehrenden Steuerbelastungen: Die Erträge wie Dividenden und Zinsen müssen jährlich als Einkommen versteuert werden, und der gesamte Depotwert unterliegt der Vermögenssteuer. Die Säule 3b, insbesondere in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Einmaleinlage, bietet hier eine äusserst attraktive Alternative zur strategischen Vermögensstrukturierung und Steueroptimierung.
Indem Sie die Erbschaft als Einmalprämie in eine 3b-Police investieren, verlagern Sie das Kapital in einen steuerprivilegierten Mantel. Während der gesamten Laufzeit der Police sind die Kapitalerträge, die im Inneren der Versicherung erwirtschaftet werden, von der Einkommenssteuer befreit. Zudem wird für die Vermögenssteuer nicht der gesamte Marktwert, sondern lediglich der deutlich tiefere Rückkaufswert herangezogen. Dies führt zu einer spürbaren und jährlichen Steuerersparnis, die den langfristigen Vermögensaufbau erheblich beschleunigt.
Der entscheidende Vorteil manifestiert sich jedoch bei der Auszahlung. Werden bestimmte Kriterien erfüllt – insbesondere eine Mindestlaufzeit und der Abschluss vor einem gewissen Alter –, ist die gesamte Kapitalauszahlung inklusive aller erwirtschafteten Erträge komplett steuerfrei. Ein gewöhnliches Wertschriftendepot kann einen solchen Vorteil nicht bieten. Der folgende Vergleich verdeutlicht die steuerlichen Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | Freies Wertschriftendepot | 3b-Lebensversicherung |
|---|---|---|
| Vermögenssteuer | 100% des Depotwertes | Nur Rückkaufswert |
| Einkommenssteuer auf Erträge | Ja, jährlich | Nein während Laufzeit |
| Auszahlungsbesteuerung | Kapitalgewinnsteuer | Steuerfrei bei Erfüllung der Bedingungen |
Diese Methode wandelt eine potenziell steuerintensive Erbschaft in eine effiziente, steuergeschützte Wachstumschance um. Sie eignet sich hervorragend für Anleger mit einem langen Anlagehorizont, die einen Teil ihres Vermögens gezielt für die langfristige Vorsorge reservieren und dabei die Steuerlast minimieren möchten.
Steuervorteil beim Einzahlen oder beim Auszahlen: Welches System gewinnt langfristig?
Die zentrale strategische Frage in der Schweizer Vorsorge lautet: Ist es vorteilhafter, heute Steuern zu sparen (Säule 3a) oder in Zukunft von steuerfreien Erträgen zu profitieren (Säule 3b)? Die Antwort ist keine einfache Entweder-oder-Entscheidung, sondern erfordert eine Analyse der persönlichen finanziellen Situation und des Anlagehorizonts. Es handelt sich um eine Form der Steuerarbitrage, bei der man den Zeitpunkt der Steuerbelastung bewusst wählt.
Das System der Säule 3a basiert auf dem Prinzip des Steueraufschubs. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer sofortigen Steuerersparnis führt. Dies ist besonders attraktiv für Personen mit hohem Einkommen, da die Progression gebrochen wird. Bei der Auszahlung wird das Kapital jedoch zu einem reduzierten Satz, aber dennoch besteuert. Die Säule 3b funktioniert genau umgekehrt: Die Einzahlungen erfolgen aus bereits versteuertem Einkommen und sind nicht abzugsfähig. Dafür ist die Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit, sofern die Bedingungen erfüllt sind, komplett steuerfrei. Dies schliesst alle über die Jahre erwirtschafteten Zinsen und Kapitalgewinne mit ein.
Für vermögende Personen, die ihre 3a-Beiträge bereits maximiert haben, ist die Kombination beider Systeme oft die intelligenteste Lösung. Dieser Ansatz wird auch von führenden Finanzexperten empfohlen. Wie die Vorsorgeexperten von Swiss Life betonen, liegt der Schlüssel in einer hybriden Strategie:
Die hybride Vorsorgestrategie: Aufzeigen, wie die Kombination (zuerst 3a maximieren, dann Überschuss in 3b) eine optimierte Steuerlast über die gesamte Lebensdauer ermöglicht
– Swiss Life Vorsorgeexperten, Swiss Life Ratgeber zur privaten Vorsorge
Langfristig gewinnt oft die Strategie, die das Vermögen am Ende der Laufzeit maximiert. Für hohe Beträge, die über viele Jahre angelegt werden, kann der Zinseszinseffekt auf steuerfreie Erträge in der Säule 3b den anfänglichen Steuervorteil der Säule 3a überkompensieren. Die 3b-Police wird so zu einem mächtigen Werkzeug, um grosse Vermögensteile dem Zugriff des Fiskus zu entziehen und deren Wachstum zu maximieren.
Das Problem, wenn Sie das Geld aus der 3b-Police vor Ablauf der Sperrfrist benötigen
Trotz ihrer unbestreitbaren Vorteile in der Steuer- und Nachlassplanung birgt die Säule 3b in Form einer Lebensversicherung eine wesentliche Herausforderung: die Kapitalverriegelung. Die Policen sind als langfristige Anlageinstrumente konzipiert. Ein vorzeitiger Zugriff auf das investierte Kapital vor dem vertraglich vereinbarten Ablauf ist zwar möglich, aber oft mit empfindlichen finanziellen Einbussen verbunden. Dieses Risiko der Illiquidität muss bei der Planung bewusst berücksichtigt werden.
Löst man eine kapitalbildende Lebensversicherung in den ersten Jahren auf, erhält man nicht die Summe der eingezahlten Prämien zurück, sondern den sogenannten Rückkaufswert. Dieser liegt anfangs deutlich unter den geleisteten Einzahlungen, da die Versicherungsgesellschaft zunächst ihre Abschluss- und Verwaltungskosten deckt. Der Wertverlust kann in den ersten Jahren erheblich sein und schmälert die Rendite empfindlich. Erst nach einer mehrjährigen Laufzeit nähert sich der Rückkaufswert der Summe der Prämien an und beginnt, diese zu übersteigen.
Fallbeispiel: Rückkaufswert-Verluste bei vorzeitiger Auflösung
Eine gemischte Lebensversicherung mit jährlichen Prämien von 5’000 CHF zeigt gemäss einer Analyse von Helvetia nach 3 Jahren einen Rückkaufswert von nur 60% der eingezahlten Prämien (9’000 CHF von 15’000 CHF). Nach 5 Jahren steigt der Wert auf 75% (18’750 CHF von 25’000 CHF), und erst nach 8 Jahren erreicht er nahezu 95% der Einzahlungen. Dieses Beispiel illustriert deutlich den potenziellen Verlust bei einer frühzeitigen Kündigung.
Diese Kapitalverriegelung ist der Preis für die steuerlichen Privilegien. Daher ist es fundamental, nur Gelder in eine 3b-Police zu investieren, die langfristig nicht für andere Zwecke benötigt werden. Für Anleger, die Flexibilität priorisieren, gibt es jedoch Alternativen zum vollständigen Rückkauf, wie beispielsweise eine Prämienfreistellung oder die teilweise Belehnung der Police. Diese Optionen können helfen, einen temporären Liquiditätsengpass zu überbrücken, ohne die Police komplett aufzulösen und die Verluste zu realisieren.

Wann akzeptiert die Bank Ihre 3b-Police als Zusatzsicherheit für das Eigenheim?
Für Eigentümer von Wohneigentum oder solche, die es werden wollen, entfaltet die Säule 3b ein erhebliches Belehnungspotenzial. Während Gelder aus der Säule 3a primär für die direkte Amortisation oder als Eigenkapital eingesetzt werden, kann eine kapitalbildende 3b-Lebensversicherung als wertvolle Zusatzsicherheit für die Bank dienen. Dies kann die Finanzierungskonditionen verbessern oder eine höhere Hypothek ermöglichen, insbesondere wenn die Belehnungsgrenze des Objekts bereits hoch ist.
Banken akzeptieren eine 3b-Police als Sicherheit, weil sie einen klar definierbaren und garantierten Rückkaufswert besitzt. Im Gegensatz zu volatilen Aktienportfolios stellt dieser Wert eine stabile und verlässliche Grösse dar. Die Police wird dabei nicht aufgelöst, sondern an die Bank verpfändet. Das bedeutet, die Bank erhält im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers das Recht, auf den Rückkaufswert der Police zuzugreifen. Für den Versicherungsnehmer hat dies den Vorteil, dass die Police weiterläuft, Zinsen erwirtschaftet und der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Der für die Bank relevante Wert ist der Belehnungswert der Police, der in der Regel einem Grossteil des aktuellen Rückkaufswerts entspricht. Gemäss gängiger Praxis beträgt der maximale Belehnungswert einer 3b-Police bei Schweizer Banken bis zu 90% des Rückkaufswerts. Eine Police mit einem hohen, über Jahre aufgebauten Rückkaufswert ist somit ein starkes Argument in Verhandlungen mit dem Finanzierungspartner. Um diesen strategischen Vorteil zu nutzen, ist ein strukturierter Prozess erforderlich, der eine enge Abstimmung zwischen Versicherung, Bank und Versicherungsnehmer verlangt.
Ihr Plan zur Verpfändung einer 3b-Police
- Rückkaufswert prüfen: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und fordern Sie eine aktuelle Bestätigung über den exakten Rückkaufswert und den garantierten Endwert Ihrer Police an.
- Belehnungswert einholen: Legen Sie diese Unterlagen Ihrer Bank vor und klären Sie schriftlich, in welcher Höhe die Police als Zusatzsicherheit angerechnet wird.
- Verpfändungserklärung erstellen: Unterzeichnen Sie eine formelle Verpfändungserklärung (Zessionserklärung), mit der Sie die Rechte an der Police im Sicherungsfall an die Bank abtreten.
- Versicherung informieren: Reichen Sie die von der Bank beglaubigte Verpfändungserklärung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ein, damit diese den Vermerk in den Vertragsdaten registriert.
- Hypothekarvertrag anpassen: Stellen Sie sicher, dass die Verpfändung der Police korrekt im Hypothekarvertrag als zusätzliche Sicherheit aufgeführt ist.
Durch die Verpfändung wird die 3b-Police zu einem aktiven Bestandteil der Immobilienfinanzierung und steigert die finanzielle Flexibilität des Eigentümers.
Das Risiko, das viele Paare nach der Heirat im Versicherungsschutz übersehen
Die Heirat ist ein freudiges Ereignis, das jedoch weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat, die oft übersehen werden – insbesondere im Bereich der Vorsorge. Ein kritischer Punkt ist die automatische Änderung der Begünstigtenordnung in Lebensversicherungen. Viele Paare, die vor der Heirat im Konkubinat gelebt und sich gegenseitig via 3b-Police abgesichert haben, wiegen sich in falscher Sicherheit und nehmen an, dass dieser Schutz unverändert bestehen bleibt.
Das ist ein gefährlicher Irrtum. Mit dem Tag der Heirat tritt die gesetzliche Kaskade der Begünstigung in Kraft, die den Ehegatten automatisch an die erste Stelle setzt. Eine zuvor explizit formulierte Begünstigung des Konkubinatspartners wird dadurch in der Regel hinfällig. Dies wird besonders problematisch in Patchwork-Konstellationen oder wenn einer der Partner noch aus einer früheren Ehe nicht geschieden ist. Der Rechtsexperte Urs Bürgi verdeutlicht dies auf LAW.CH unmissverständlich:
Nach der Heirat steht jeweils der Ehegatte an erster Stelle der Begünstigtenordnung. Dies bedeutet, dass der Konkubinatspartner, der noch in einer ungeschiedenen Ehe lebt, seinen Konkubinatspartner nicht begünstigen kann.
– Urs Bürgi, LAW.CH – Begünstigung des Lebenspartners bei der Säule 3a und Säule 3b
Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt ist die güterrechtliche Behandlung der 3b-Police bei einer späteren Scheidung. Der Wert, den die Police während der Ehe aufgebaut hat, fällt in die sogenannte Errungenschaft und wird im Falle einer Scheidung unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung hälftig geteilt. Nur durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung kann dies verhindert werden. Die Wahl des Güterstandes hat somit direkte Auswirkungen auf das in der 3b-Police angesparte Vermögen.
| Güterstand | Behandlung bei Scheidung | Auswirkung auf 3b-Police |
|---|---|---|
| Errungenschaftsbeteiligung | Hälftige Teilung der Errungenschaft | Rückkaufswert wird geteilt |
| Gütertrennung | Keine Teilung | Police verbleibt beim Versicherungsnehmer |
| Gütergemeinschaft | Gemeinsames Gut wird geteilt | Vollständige Teilung des Wertes |
Es ist daher unerlässlich, nach einer Heirat sämtliche Vorsorgedokumente zu überprüfen und die Begünstigungsklauseln aktiv an die neue Lebenssituation anzupassen. Ein Gespräch mit einem Vorsorge- oder Rechtsexperten kann hier vor schwerwiegenden und ungewollten Konsequenzen schützen.
Wann sind Erträge aus Lebensversicherungen komplett steuerfrei?
Die Aussicht auf komplett steuerfreie Kapitalerträge ist einer der Hauptgründe, die Säule 3b für den Vermögensaufbau zu nutzen. Dieses bedeutende Privileg ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft, die vom Gesetzgeber definiert wurden. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, können bei der Auszahlung unerwartete Steuerforderungen entstehen. Die Kenntnis dieser Regeln ist daher für eine erfolgreiche langfristige Steuerplanung unerlässlich.
Für eine steuerfreie Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung (Säule 3b) im Erlebensfall müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestlaufzeit: Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben.
- Auszahlungsalter: Die Auszahlung darf frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers erfolgen.
- Identität von Versicherungsnehmer und versicherter Person: Die Person, die den Vertrag abschliesst, muss dieselbe sein, deren Leben versichert ist.
Werden diese drei Bedingungen eingehalten, ist die gesamte Auszahlungssumme – also die Summe der Prämien plus alle über die Jahre erzielten, nicht garantierten Überschüsse und Zinsgewinne – vollständig von der Einkommenssteuer befreit. Dies stellt einen massiven Vorteil gegenüber anderen Anlageformen dar, bei denen Kapitalgewinne oder Erträge steuerpflichtig sind. Bei periodischen Auszahlungen in Form einer Rente gilt eine andere Regel: Hier müssen 40% des Rentenbetrags als steuerbares Einkommen deklariert werden, was im Vergleich zur vollen Besteuerung anderer Rentenarten immer noch ein erhebliches Privileg darstellt.
Besondere Vorsicht ist bei ausländischen Lebensversicherungsprodukten geboten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist sehr restriktiv in der Anerkennung solcher Policen als steuerbegünstigte Vorsorgeinstrumente. In vielen Fällen werden deren Erträge bei Fälligkeit als normales Einkommen besteuert, wodurch der geplante Steuervorteil zunichtegemacht wird. Die Wahl eines von der FINMA zugelassenen Schweizer Anbieters ist daher für die steuerliche Sicherheit entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Säule 3b ermöglicht eine flexible Begünstigung und ist daher für die Absicherung von Konkubinatspartnern unerlässlich.
- Kapitalerträge innerhalb einer 3b-Police sind während der Laufzeit steuerfrei und der Vermögenssteuer nur teilweise unterworfen.
- Eine 3b-Police kann als hochwertige Sicherheit für Hypotheken dienen, ohne aufgelöst werden zu müssen.
Steuervorteil beim Einzahlen oder beim Auszahlen: Die langfristige Perspektive
Die Entscheidung zwischen der Säule 3a und 3b ist mehr als eine rein mathematische Übung; sie ist eine Reflexion Ihrer langfristigen finanziellen Ziele und Ihrer Risikotoleranz. Während die sofortige Steuerersparnis der Säule 3a verlockend ist, entfaltet die steuerfreie Auszahlung der Säule 3b ihre wahre Kraft über lange Zeiträume und bei grossen Vermögen. Hier verschiebt sich der Fokus von der kurzfristigen Optimierung hin zur Architektur eines generationenübergreifenden Vermögens.
Für einen Gutverdiener, der bereits den maximalen 3a-Beitrag leistet, stellt sich die Frage anders. Es geht nicht mehr um „entweder/oder“, sondern um das „und“. Die 3a wird zum Fundament für die Grundversorgung, während die 3b zum strategischen Instrument für darüber hinausgehende Ziele wird: der Kauf eines grösseren Eigenheims, die Finanzierung der Ausbildung der Kinder oder die Schaffung eines finanziellen Polsters, das im Alter nicht durch Steuern geschmälert wird. Die hybride Strategie ist hier nicht nur eine Option, sondern die logische Konsequenz einer vorausschauenden Planung.
Langfristig gewinnt das System, das am besten zu den individuellen Lebensumständen passt. Wer früh mit hohen Beträgen in die Säule 3b investiert, profitiert exponentiell vom Zinseszinseffekt auf steuerfreiem Kapital. Wer hingegen eine maximale Absicherung im Invaliditäts- oder Todesfall bei gleichzeitig hoher Flexibilität sucht, findet in der 3b ebenfalls die passenderen, da individuell gestaltbaren, Lösungen. Die Säule 3b ist somit das Instrument der Wahl für alle, die ihre finanzielle Zukunft aktiv gestalten und nicht nur passiv verwalten wollen.
Bewerten Sie jetzt Ihre persönliche Situation, um die optimale Vorsorgestruktur für Ihr Vermögen zu definieren und die Weichen für eine finanziell souveräne Zukunft zu stellen.
Häufige Fragen zur Säule 3b als strategisches Vorsorgeinstrument
Wie werden ausländische Lebensversicherungen in der Schweiz besteuert?
Die ESTV anerkennt viele ausländische Lebensversicherungen nicht als steuerbefreite Vorsorge. Deren Erträge werden bei Fälligkeit als normales Einkommen besteuert, was den Vorsorgecharakter untergräbt.
Was ist der Unterschied zwischen kapitalbildenden und reinen Risiko-Lebensversicherungen in der Säule 3b?
Kapitalbildende Versicherungen kombinieren einen Sparprozess mit einem Versicherungsschutz und zielen auf einen steuerfreien Vermögensaufbau ab. Reine Risiko-Lebensversicherungen decken ausschliesslich das Todesfall- oder Invaliditätsrisiko ab, bauen aber kein Kapital auf. Ihre Auszahlungen können je nach Konstellation der Erbschaftssteuer unterliegen.