
Die Neuwertentschädigung ist kein Geschenk, sondern das Kernversprechen Ihrer Schweizer Hausratversicherung: die Garantie, Ihren Lebensstandard nach einem Schaden nahtlos zu sichern.
- Sie schützt Sie vor Inflation, indem sie die aktuellen Wiederbeschaffungskosten deckt, nicht den alten Kaufpreis.
- Sie vereinfacht den Ersatz, da Sie ein gleichwertiges, neues Produkt kaufen können, statt nach gebrauchten Alternativen zu suchen.
- Für Gegenstände mit schneller Abnutzung (z.B. Kleider, Handys, Ski) gilt dieses Prinzip jedoch nur eingeschränkt.
Empfehlung: Verstehen Sie die genauen Bedingungen in Ihrer Police und führen Sie ein einfaches Inventar Ihrer Wertsachen, um im Schadenfall optimal vorbereitet zu sein.
Haben Sie sich je gefragt, warum Ihre Versicherung nach einem Wasserschaden den vollen Preis für ein brandneues TV-Gerät erstattet, obwohl Ihr altes Modell bereits ein Jahrzehnt auf dem Buckel hatte? Diese Situation erscheint auf den ersten Blick fast zu gut, um wahr zu sein, und widerspricht der gängigen Annahme, dass Versicherungen stets versuchen, so wenig wie möglich zu zahlen. Doch dieses Vorgehen ist kein Zufall oder ein glücklicher Irrtum, sondern das Herzstück einer modernen Hausratversicherung in der Schweiz: das Prinzip der Neuwertentschädigung.
Viele Versicherte kennen zwar die Begriffe „Neuwert“ und „Zeitwert“, doch die tiefere Logik dahinter bleibt oft unklar. Es geht dabei um mehr als nur um eine vertragliche Klausel. Es ist eine bewusste Entscheidung der Versicherer, eine Lebensstandard-Garantie auszusprechen. Statt Sie mit einem Betrag abzuspeisen, der dem veralteten Wert Ihres Besitzes entspricht, ermöglicht Ihnen die Neuwertdeckung, Ihr Leben ohne finanzielle Einbussen und langwierige Suche nach gebrauchtem Ersatz fortzuführen. Doch dieses Prinzip ist kein Freifahrtschein. Es gibt klare Regeln, Ausnahmen und auch Pflichten für den Versicherten.
Aber wenn die wahre Stärke einer Versicherung nicht darin liegt, den alten Wert zu ersetzen, sondern den Lebensstandard zu erhalten, was bedeutet das konkret für Sie? Es bedeutet, die Mechanismen dieses Schutzschildes zu verstehen. Dieser Artikel entschlüsselt die „Wiederbeschaffungs-Logik“, die Ihre Versicherung anwendet. Wir zeigen Ihnen, wie der Wert eines nicht mehr existierenden Laptops ermittelt wird, wie der „Inflations-Puffer“ funktioniert und warum Sie auch ohne Kaufbelege nicht chancenlos sind. Gleichzeitig beleuchten wir die „Wertverlust-Fallen“, bei denen die Versicherung eben doch Abzüge macht, und erklären, warum das bei Skiern und Handys fast immer der Fall ist.
Um diese komplexe, aber entscheidende Thematik vollständig zu durchdringen, haben wir diesen Artikel strukturiert. Er führt Sie schrittweise von den Grundlagen der Neuwertdeckung über die Berechnungsmethoden bis hin zu den praktischen Massnahmen, die Sie selbst ergreifen können, um im Ernstfall bestens geschützt zu sein.
Inhaltsverzeichnis: Das Prinzip der Wiederbeschaffung zum aktuellen Preis verstehen
- In welchen Fällen zahlt die Hausratversicherung trotzdem nur den Zeitwert?
- Wie wird der Neuwert berechnet, wenn es Ihren alten Laptop gar nicht mehr zu kaufen gibt?
- Inflation: Was passiert, wenn das gleiche Sofa heute 20% mehr kostet als vor 5 Jahren?
- Der Fehler, keine Kaufbelege zu haben: Wie beweisen Sie den Neuwert nach einem Brand?
- Wann gilt Kleidung als „entwertet“ und wird nicht mehr zum Neupreis ersetzt?
- Ab welchem Alter ist Ihr Snowboard laut Versicherungstabelle fast wertlos?
- Neues Sofa, neuer TV: Wann müssen Sie die Summe zwingend anpassen?
- Warum zieht die Versicherung bei Skiern und Handys oft Geld für das Alter ab?
In welchen Fällen zahlt die Hausratversicherung trotzdem nur den Zeitwert?
Das Versprechen der Neuwertdeckung ist die zentrale Säule der Schweizer Hausratversicherung, eine Art Lebensstandard-Garantie. Es stellt sicher, dass Sie nach einem Schaden nicht auf einem finanziellen Verlust sitzen bleiben. Dennoch gibt es logische und klar definierte Grenzen. Die Versicherung zahlt nicht in jedem Fall den vollen Neupreis, sondern greift auf den Zeitwert zurück. Dies geschieht vor allem dann, wenn Gegenstände durch Gebrauch, Alter oder technologische Veralterung einen Grossteil ihres ursprünglichen Wertes bereits verloren haben. Der Grundgedanke dahinter ist fair: Die Versicherung soll einen Schaden ausgleichen, aber nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen.
Typische Kategorien, die in die Wertverlust-Falle tappen, sind Gegenstände, deren Wert schnell und vorhersehbar sinkt. Dazu gehören insbesondere:
- Kleidung und Schuhe: Durch Mode, täglichen Gebrauch und Abnutzung verlieren sie rasch an Wert.
- Elektronische Geräte: Smartphones, Computer oder Fernseher unterliegen einer schnellen technologischen Entwicklung und einem damit verbundenen Wertverfall.
- Sportgeräte: Skier, Snowboards oder Fahrräder sind starker Beanspruchung ausgesetzt, was zu Materialermüdung und Wertminderung führt.
- Fahrzeugreifen und Batterien: Diese gelten als klassische Verschleissteile mit einer begrenzten Lebensdauer.
Die meisten Versicherer legen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest, ab welchem Grad der Entwertung nur noch der Zeitwert erstattet wird. Eine häufige Regel in der Schweiz besagt, dass wenn der Zeitwert eines Gegenstandes weniger als 40% des Neuwerts beträgt, nur noch dieser geringere Betrag ausbezahlt wird. Es ist daher entscheidend, die eigene Police genau zu kennen, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben.
Wie wird der Neuwert berechnet, wenn es Ihren alten Laptop gar nicht mehr zu kaufen gibt?
Dies ist eine klassische Herausforderung für jeden Schadenexperten und ein perfektes Beispiel für die praktische Anwendung der „Wiederbeschaffungs-Logik“. Ihr fünf Jahre alter Laptop ist nach einem Wasserschaden defekt. Das exakte Modell wird längst nicht mehr hergestellt. Wie bestimmt die Versicherung also den „Neuwert“? Die Antwort liegt im Konzept der Gleichwertigkeit. Die Versicherung sucht nicht nach dem Preis Ihres alten Geräts, sondern nach den Kosten für ein heute verfügbares, neues Gerät mit vergleichbaren technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmalen.

Der Prozess läuft typischerweise so ab: Der Experte analysiert die Spezifikationen Ihres alten Laptops – Prozessorleistung, Arbeitsspeicher (RAM), Festplattengrösse, Bildschirmauflösung und weitere relevante Merkmale. Anschliessend recherchiert er auf dem aktuellen Markt (z.B. bei grossen Schweizer Onlinehändlern wie Digitec oder Brack) nach einem Modell, das diesen Spezifikationen am nächsten kommt. Es geht nicht darum, ein exakt identisches Gerät zu finden, sondern ein funktionales Äquivalent. Wenn Ihr alter Laptop beispielsweise einen i5-Prozessor der 8. Generation hatte, wird der Ersatz wahrscheinlich ein Modell mit einem i5-Prozessor der aktuellen 12. oder 13. Generation sein – eine klare Verbesserung für Sie, die aber dem Prinzip der Wiederherstellung des Nutzens entspricht.
Diese Methode stellt sicher, dass Sie nicht benachteiligt werden, nur weil die Technologie sich weiterentwickelt hat. Sie erhalten die finanziellen Mittel, um sich ein Gerät zu kaufen, das die gleiche Funktion erfüllt wie Ihr altes – nur eben auf dem heutigen technischen Stand. Die folgende Tabelle verdeutlicht diesen Prozess anhand konkreter Beispiele aus dem Schweizer Markt, basierend auf einer Analyse von Comparis.
| Ursprüngliches Gerät (2019) | Nachfolgemodell Suche | Ersatzmodell (2024) | Erstattung |
|---|---|---|---|
| HP Pavilion 15 (i5, 8GB RAM, 512GB SSD) | Direktes Nachfolgemodell nicht verfügbar | Lenovo IdeaPad 3 (i5-12th Gen, 8GB, 512GB) | CHF 899 (Digitec Preis) |
| Samsung TV 50″ Full HD | Full HD nicht mehr im Handel | Samsung 50″ 4K UHD (niedrigste Preisklasse) | CHF 499 (aktueller Marktpreis) |
| iPhone 8 Plus 64GB | Modell eingestellt | iPhone SE 2022 128GB | CHF 549 (vergleichbare Leistung) |
Inflation: Was passiert, wenn das gleiche Sofa heute 20% mehr kostet als vor 5 Jahren?
Hier zeigt sich eine der grössten Stärken der Neuwertversicherung: Sie fungiert als eingebauter Inflations-Puffer. Wenn Ihr fünf Jahre altes Sofa, das damals 2’000 CHF gekostet hat, bei einem Brand zerstört wird und ein qualitativ identisches Modell heute aufgrund der Inflation 2’400 CHF kostet, erstattet Ihnen die Versicherung genau diese 2’400 CHF. Sie deckt die Kosten der Wiederbeschaffung zum heutigen Preis, nicht zum alten Kaufpreis. Damit schützt sie Ihr Vermögen und Ihre Kaufkraft vor der schleichenden Geldentwertung. Dies ist ein fundamentaler Aspekt der Lebensstandard-Garantie, denn mit den ursprünglichen 2’000 CHF könnten Sie sich heute kein gleichwertiges Sofa mehr leisten.
Diese Anpassung an die Teuerung ist jedoch an eine wichtige Bedingung geknüpft: Ihre Versicherungssumme muss korrekt sein. Die Versicherungssumme repräsentiert den Gesamtwert Ihres Hausrats zum Neuwert. Steigen die Preise allgemein, wie es der Schweizer Hausratindex, der 2024 um 2,8% stieg, zeigt, erhöht sich auch der Wiederbeschaffungswert Ihres gesamten Hausrats. Wenn Sie Ihre Versicherungssumme nicht regelmässig anpassen, entsteht eine sogenannte Unterversicherung. Dies kann im Schadenfall zu empfindlichen Kürzungen führen, selbst bei einem Teilschaden.
Rechenbeispiel Unterversicherung durch Inflation
Die Familie Müller aus Zürich versicherte 2019 ihren Hausrat für 100’000 CHF. Durch Inflation und Neuanschaffungen beträgt der aktuelle Wert 2024 jedoch rund 120’000 CHF. Sie ist also zu 20% unterversichert. Bei einem Teilschaden von 30’000 CHF würde die Versicherung die Leistung proportional kürzen und nur 24’000 CHF zahlen (80% der Schadensumme). Die Familie müsste 6’000 CHF aus eigener Tasche bezahlen. Viele Schweizer Versicherer, wie in diesem von FinanceScout24 beschriebenen Fall, bieten einen „Unterversicherungsverzicht“ an, der bei korrekter Summenermittlung vor solchen Kürzungen schützt.
Die gute Nachricht ist, dass die meisten modernen Policen in der Schweiz eine automatische Summenanpassung basierend auf dem offiziellen Hausratindex vorsehen, um die Inflation auszugleichen. Dennoch entbindet dies Sie nicht von der Pflicht, die Summe nach grösseren Anschaffungen manuell zu erhöhen.
Der Fehler, keine Kaufbelege zu haben: Wie beweisen Sie den Neuwert nach einem Brand?
Ein Brand oder ein grosser Wasserschaden kann verheerend sein und nicht nur Wertsachen, sondern auch deren Belege vernichten. Viele Versicherte glauben fälschlicherweise, ohne die originalen Kaufquittungen seien sie im Schadenfall chancenlos. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Während Quittungen der direkteste Beweis sind, haben sich Schweizer Versicherungen längst auf die Realität eingestellt und akzeptieren ein ganzes Beweis-Ökosystem. Ihre Aufgabe als Versicherter ist es, proaktiv ein digitales und physisches Inventar Ihrer wichtigsten Besitztümer zu erstellen und zu pflegen.

Denken Sie wie ein Archivar Ihres eigenen Lebens: Was kann die Existenz und den Wert eines Gegenstandes belegen? Fotos und Videos Ihrer Wohnung, auf denen die Einrichtung gut sichtbar ist, sind ein hervorragender Anfang. Digitale Konto- und Kreditkartenabrechnungen von Ihrer Schweizer Bank (z.B. UBS, PostFinance, Raiffeisen) sind ebenfalls stichhaltige Beweise für grössere Anschaffungen. Auch Garantiescheine, Zertifikate oder sogar die Originalverpackungen können hilfreich sein. Für besonders wertvolle Stücke wie Schmuck, Kunst oder Erbstücke sind Expertenschätzungen oder Fotos, auf denen die Gegenstände getragen oder gezeigt werden, wertvoll.
Der Schlüssel liegt in der Diversifizierung und der digitalen Sicherung. Speichern Sie Fotos und eingescannte Dokumente in einem sicheren Cloud-Speicher, idealerweise bei einem Schweizer Anbieter wie Infomaniak oder pCloud, um Datenschutzbedenken zu minimieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Beweise auch dann noch existieren, wenn Ihr Zuhause vollständig zerstört ist. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten alternativen Beweismittel zusammen.
Ihr Plan zur Beweissicherung: Was Versicherungen akzeptieren
- Visuelle Dokumentation erstellen: Machen Sie regelmässig mit Ihrem Smartphone detaillierte Fotos und Videos von jedem Raum und wichtigen Einzelstücken.
- Digitale Spuren sichern: Archivieren Sie digitale Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen, die grössere Käufe belegen, in einem separaten Ordner.
- Dokumente digitalisieren und extern lagern: Scannen Sie Garantiescheine, Bedienungsanleitungen und Zertifikate ein und speichern Sie diese in einer sicheren Cloud-Lösung ausserhalb Ihres Hauses.
- Wertgegenstände inventarisieren: Erstellen Sie eine einfache Liste (z.B. in Excel) Ihrer teuersten Gegenstände mit Kaufdatum, Preis und einem Foto. Für spezielle Stücke wie Erbstücke oder Kunst notieren Sie Kontaktdaten von Schätzexperten.
- Zeugen benennen: Denken Sie darüber nach, welche Freunde oder Familienmitglieder die Existenz Ihrer wertvollen Besitztümer bezeugen könnten und notieren Sie sich deren Kontaktdaten.
Wann gilt Kleidung als „entwertet“ und wird nicht mehr zum Neupreis ersetzt?
Kleidung ist ein Paradebeispiel für eine Kategorie, bei der das Prinzip der Neuwertentschädigung an seine Grenzen stösst. Im Gegensatz zu einem soliden Eichenschrank unterliegt Kleidung einer schnellen Abnutzung und ist stark von Modetrends abhängig. Ein fünf Jahre altes T-Shirt hat objektiv nicht mehr den gleichen Wert wie ein neues. Versicherungen sprechen hier von einer schnellen Entwertung. Deshalb wird bei Kleidung, insbesondere bei Alltagsgarderobe, fast immer der Zeitwert als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Die entscheidende Frage ist: Wann genau kippt die Bewertung vom Neuwert zum Zeitwert? Die meisten Schweizer Versicherer arbeiten mit internen Abschreibungstabellen. Eine weit verbreitete Faustregel besagt, dass eine Entschädigung zum Zeitwert erfolgt, sobald der Restwert des Kleidungsstücks unter 40% des ursprünglichen Neuwerts fällt. Die Geschwindigkeit, mit der dieser Wertverlust eintritt, hängt stark von der Art und Qualität des Kleidungsstücks ab. Ein schnelllebiges Mode-T-Shirt kann bereits nach ein bis zwei Jahren unter diese Schwelle fallen, während ein hochwertiger, zeitloser Wollmantel seinen Wert deutlich länger hält.
Um dies zu konkretisieren, geben einige Versicherer Richtwerte für den jährlichen Wertverlust an. Laut einem Ratgeber der Baloise Versicherung verliert ein T-Shirt beispielsweise 30-40% seines Wertes pro Jahr, während es bei einem teuren Wintermantel nur 15-20% sind. Das bedeutet, dass der Mantel auch nach drei Jahren noch über 40% seines Neuwerts haben und somit zum vollen Preis ersetzt werden könnte, während das T-Shirt bereits nach dem zweiten Jahr nur noch zum Zeitwert entschädigt würde. Ausnahmen können für ungetragene Kleidung mit Etikett oder für spezielle, wertstabile Stücke wie eine Luxushandtasche oder eine traditionelle Tracht gelten, die eher als Wertsache behandelt werden.
Ab welchem Alter ist Ihr Snowboard laut Versicherungstabelle fast wertlos?
Sportgeräte wie Snowboards oder Skier sind ein klassischer Fall für die Anwendung des Zeitwerts, da sie zwei Arten von Wertverlust unterliegen: der sichtbaren Abnutzung durch den Gebrauch und der unsichtbaren Materialermüdung. Selbst ein gut gepflegtes Board verliert über die Jahre an Spannung und Reaktionsfähigkeit. Aus diesem Grund arbeiten Versicherungen hier mit standardisierten Abschreibungstabellen, die oft sehr streng sind. Diese Tabellen definieren den prozentualen Wertverlust pro Nutzungsjahr, unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Geräts.
In der Schweiz, wo der Wintersport eine grosse Rolle spielt, ist dieses Thema besonders relevant. Viele Versicherte sind überrascht, wie schnell ihre teure Ausrüstung auf dem Papier an Wert verliert. Eine typische Abschreibungstabelle für Sportgeräte könnte wie folgt aussehen:
- 1. Jahr: 20% Wertverlust
- 2. Jahr: 35% Wertverlust
- 3. Jahr: 50% Wertverlust
- 4. Jahr: 60% Wertverlust
- 5. Jahr: 70% Wertverlust
Nach dieser Logik wäre Ihr Snowboard bereits nach vier Jahren unter die kritische 40%-Schwelle gefallen und würde im Schadenfall nur noch zum Zeitwert entschädigt. Nach fünf Jahren wäre es laut Tabelle fast wertlos, obwohl es für Sie vielleicht noch perfekt funktioniert. Diese Praxis wird von Experten bestätigt, wie Thomas Keller vom Zurich Versicherung Ratgeber betont:
In der Schweiz mit ihrer ausgeprägten Wintersportkultur ist die Sportgeräteversicherung besonders relevant. Viele unserer Kunden wissen nicht, dass ihr 5 Jahre altes Snowboard bei einem Diebstahl nur noch mit 20% des Neupreises entschädigt wird.
– Thomas Keller, Zurich Versicherung Ratgeber
Für leidenschaftliche Sportler, die in hochwertige Ausrüstung investieren, kann sich daher eine spezielle Sportgeräte-Kaskoversicherung lohnen. Diese Zusatzversicherung deckt oft Schäden und Diebstahl zum Neuwert und umgeht die strengen Abschreibungstabellen der allgemeinen Hausratversicherung.
Neues Sofa, neuer TV: Wann müssen Sie die Summe zwingend anpassen?
Die Aufrechterhaltung der Lebensstandard-Garantie ist eine geteilte Verantwortung. Während die Versicherung das Prinzip der Neuwertentschädigung bereitstellt, sind Sie als Versicherter dafür verantwortlich, dass die Basis für diese Berechnung – die Versicherungssumme – stets aktuell ist. Eine zu niedrig angesetzte Summe führt unweigerlich zur Unterversicherung und damit zu schmerzhaften Leistungskürzungen im Schadenfall. Doch wann genau ist der Zeitpunkt für eine Anpassung gekommen? Es gibt klare Trigger-Ereignisse, bei denen Sie sofort handeln sollten.
Die offensichtlichsten Auslöser sind grössere Neuanschaffungen. Als Faustregel gilt: Wenn Sie neue Möbel, Elektronik oder andere Wertsachen kaufen, deren Gesamtwert mehr als 10% Ihrer aktuellen Versicherungssumme ausmacht, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung kontaktieren und die Summe erhöhen. Aber auch Lebensveränderungen erfordern eine Überprüfung: Ein Umzug in eine grössere Wohnung, der Zusammenzug mit einem Partner (wobei sich die Hausratwerte addieren) oder die Geburt eines Kindes, was oft mit erheblichen Neuanschaffungen verbunden ist, sind klassische Momente für eine Anpassung. Ebenso kann eine Erbschaft von Möbeln oder Kunst den Wert Ihres Hausrats sprunghaft ansteigen lassen.
Viele scheuen diesen Schritt aus Angst vor stark steigenden Prämien. Diese Sorge ist jedoch meist unbegründet. Die Kosten für eine Erhöhung der Deckung sind oft überraschend niedrig. Eine Studie des Schweizer Instituts für Qualitätstests (SIQT) von 2024 zeigt, dass eine Erhöhung der Versicherungssumme um 20’000 CHF durchschnittlich nur 3-5 CHF mehr pro Monat kostet. Ein kleiner Preis für die Gewissheit, im Ernstfall vollumfänglich geschützt zu sein. Die folgende Liste fasst die wichtigsten Ereignisse zusammen, die eine Überprüfung Ihrer Hausrat-Versicherungssumme auslösen sollten:
- Anpassung prüfen bei Neuanschaffungen über 10% der aktuellen Versicherungssumme
- Nach Umzug in eine grössere oder kleinere Wohnung
- Bei Zusammenzug mit einem Partner
- Nach Erbschaft von Möbeln, Schmuck oder Kunst
- Bei Geburt eines Kindes (zusätzlicher Hausrat von ca. 10’000-15’000 CHF)
- Routinemässige Überprüfung alle 2-3 Jahre
- Nach grösseren Renovierungen mit neuer Einrichtung (z.B. Küche)
Das Wichtigste in Kürze
- Das Neuwertprinzip ist eine Lebensstandard-Garantie, die Sie vor Inflation und Wertverlust schützt, indem sie den heutigen Wiederbeschaffungspreis deckt.
- Diese Garantie hat Grenzen: Bei Gegenständen mit schneller Abnutzung (Kleidung, Elektronik, Sportgeräte) wird oft nur der Zeitwert nach strengen Abschreibungstabellen erstattet.
- Ihre aktive Rolle ist entscheidend: Führen Sie ein Inventar (Fotos, digitale Belege) und passen Sie Ihre Versicherungssumme nach grösseren Anschaffungen oder Lebensveränderungen an.
Warum zieht die Versicherung bei Skiern und Handys oft Geld für das Alter ab?
Die Tatsache, dass gerade bei beliebten und teuren Gegenständen wie Skiern und Handys oft Abzüge gemacht werden, sorgt bei vielen Versicherten für Frustration. Dies ist die „Wertverlust-Falle“ in Reinform. Der Grund für diese Praxis liegt in einer Kombination aus technischer Abnutzung und rasanter technologischer Veralterung. Diese beiden Faktoren führen dazu, dass der objektive Marktwert dieser Gegenstände extrem schnell sinkt, was die Versicherungen in ihren Zeitwertberechnungen abbilden.

Bei Skiern und Snowboards steht die materielle Ermüdung im Vordergrund. Durch die ständige Belastung verlieren die Materialien an Spannung, die Kanten nutzen sich ab und die Bindungen unterliegen einem Sicherheitsverschleiss. Selbst wenn der Ski optisch noch gut aussieht, entspricht seine Leistungs- und Sicherheitsfähigkeit nicht mehr der eines neuen Modells. Bei Handys und anderer Elektronik ist es primär die technologische Entwicklung. Ein zwei Jahre altes Smartphone ist im Vergleich zu aktuellen Modellen langsamer, hat eine schlechtere Kamera und erhält möglicherweise keine wichtigen Software-Updates mehr. Sein Wert auf dem Gebrauchtmarkt spiegelt dies wider.
Marktwert als Massstab: iPhone-Zeitwertberechnung
Die Versicherungen orientieren sich stark am realen Markt für gebrauchte Geräte. Ein 2 Jahre altes iPhone 12 Pro (Neupreis 2021: CHF 1’129) wird 2023 auf der Schweizer Plattform ricardo.ch für durchschnittlich CHF 650 gehandelt – ein Wertverlust von über 40%. Genau dieser Marktwert dient der Versicherung als Basis für die Zeitwertentschädigung. Im Gegensatz dazu garantieren spezielle Handyversicherungen (z.B. von Swisscom oder AppleCare+) oft einen Ersatz durch ein Neugerät, was sich aber in deutlich höheren monatlichen Prämien von 15-25 CHF niederschlägt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hausratversicherung primär dazu dient, den grundlegenden Lebensstandard zu sichern. Für spezifische, wertstabile Hobbys oder technologische Geräte, bei denen ein Neuwertersatz gewünscht wird, sind oft spezielle Zusatzversicherungen (Wertsachen-, Sportgeräte- oder Elektronik-Kasko) die bessere und transparentere, wenn auch teurere Lösung.
Nachdem Sie nun die Mechanismen der Neuwert- und Zeitwertentschädigung kennen, besteht der nächste logische Schritt darin, Ihre eigene Versicherungspolice zur Hand zu nehmen. Überprüfen Sie die Versicherungssumme, machen Sie sich mit den spezifischen Klauseln zu Wertgegenständen vertraut und beginnen Sie noch heute mit der digitalen Dokumentation Ihres Hausrats.
Häufige Fragen zur Neuwertversicherung in der Schweiz
Was bedeutet „Unterversicherungsverzicht“ in meiner Schweizer Police?
Der Unterversicherungsverzicht ist eine sehr wichtige Klausel. Wenn Sie diese in Ihrem Vertrag haben, verzichtet die Versicherung im Schadenfall darauf, die Leistung proportional zu kürzen, auch wenn Ihre Versicherungssumme etwas zu tief war. Voraussetzung ist meist, dass die Summe nicht grob fahrlässig falsch deklariert wurde. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit gegen die finanziellen Folgen einer unbemerkten Unterversicherung durch Inflation oder Neuanschaffungen.
Deckt die Hausratversicherung auch Gegenstände, die ich geleast oder gemietet habe?
Das hängt von Ihrer Police ab. Standardmässig sind oft nur Gegenstände in Ihrem Eigentum versichert. Viele Schweizer Versicherer bieten jedoch Zusatzdeckungen für gemietete oder geleaste Objekte an. Prüfen Sie Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder fragen Sie direkt bei Ihrem Berater nach. Für teure geleaste Elektronik oder Möbel kann eine solche Erweiterung sinnvoll sein.
Wie wird der Wert von Erbstücken ohne Kaufbeleg ermittelt?
Für Erbstücke wie antike Möbel, Schmuck oder Kunst ist eine Expertenschätzung der beste Weg. Kontaktieren Sie einen zertifizierten Juwelier, einen Kunsthändler oder einen Antiquitätenexperten und lassen Sie ein Schätzungszertifikat ausstellen. Dieses Dokument dient der Versicherung als solider Beweis für den Wert des Gegenstandes. Bewahren Sie dieses Zertifikat zusammen mit detaillierten Fotos des Objekts sicher auf.