
Die gezielte Erweiterung Ihrer Hausratversicherung ist für viele Reisen in der Schweiz die kosteneffizienteste Lösung und schlägt oft teurere, separate Policen.
- Die Deckung der Hausratversicherung lässt sich modular anpassen und gilt oft schon für Tagesausflüge ohne Übernachtung.
- Separate Reiseversicherungen und Kreditkartenleistungen haben oft niedrigere Deckungssummen und strikte Bedingungen (z.B. Bezahlung der Reise mit der Karte).
Empfehlung: Analysieren Sie vor Abschluss einer neuen Police Ihr persönliches Reiseverhalten und prüfen Sie die Optionen Ihrer bestehenden Hausratversicherung, um Doppelspurigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Die Koffer sind fast gepackt, die Vorfreude auf den Urlaub steigt – und mit ihr die altbekannte Frage: Ist mein Gepäck richtig versichert? Sofort tauchen Angebote für separate Reiseversicherungen auf, und die Gold-Kreditkarte verspricht ebenfalls umfassenden Schutz. Viele Reisende geraten in eine Spirale aus Unsicherheit und schliessen am Ende eine zusätzliche Police ab, nur um auf Nummer sicher zu gehen. Das Resultat ist oft, dass man für dasselbe Risiko doppelt bezahlt, ohne einen echten Mehrwert zu erhalten.
Doch was wäre, wenn die intelligenteste und effizienteste Lösung bereits in Ihrem Versicherungsordner schlummert? Die Antwort liegt oft in einem oft übersehenen Zusatz zur Hausratversicherung: dem Baustein «einfacher Diebstahl auswärts». Dieser Ansatz widerspricht der gängigen Meinung, dass nur eine dedizierte Reiseversicherung vollen Schutz bietet. In Wahrheit ist die flexible Erweiterung der Hausratversicherung für das typische Schweizer Reiseverhalten – von Wochenendtrips in die Berge bis zum Shoppingausflug ins nahe Ausland – häufig die überlegene Strategie.
Dieser Artikel bricht mit dem Mythos der All-in-One-Reiseversicherung. Wir analysieren präzise, in welchen Szenarien Ihre Hausratversicherung glänzt, wo die Grenzen der Kreditkartendeckung liegen und wann eine separate Police doch sinnvoll sein kann. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, die nicht nur Ihr Gepäck, sondern auch Ihr Portemonnaie schont.
Um Ihnen eine klare Entscheidungsgrundlage zu bieten, beleuchten wir die entscheidenden Fragen, die sich jeder Reisende stellt. Der folgende Überblick führt Sie durch die wichtigsten Aspekte, von der Definition einer Reise bis zu den Fallstricken bei der Schadensregulierung.
Inhaltsverzeichnis: Reisegepäck clever versichern: Hausrat, separate Police oder Kreditkarte?
- Zählt der Tagesausflug schon als Reise oder muss eine Übernachtung dabei sein?
- Koffer weg: Zahlt zuerst die Airline oder Ihre Versicherung?
- Safe oder Koffer: Wo müssen Schmuck und Kamera lagern, damit sie versichert sind?
- Das Risiko, wenn das teure Surfbrett beim Transport beschädigt wird
- Warum bekommen Sie für den 5 Jahre alten Koffer fast nichts mehr ersetzt?
- Taschendiebstahl oder Überfall: Warum ist dieser Unterschied für den Selbstbehalt wichtig?
- Warum zahlt die Karte oft nur, wenn die Reise auch damit bezahlt wurde?
- Brauchen Sie eine separate Reiseversicherung oder reicht die Deckung der Kreditkarte?
Zählt der Tagesausflug schon als Reise oder muss eine Übernachtung dabei sein?
Die entscheidende Frage ist nicht, ob Sie übernachten, sondern ob Sie Ihre Wohnung verlassen haben. Für die meisten Schweizer Hausratversicherungen mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» beginnt die Reise, sobald Sie die Haustür hinter sich schliessen. Das bedeutet, dass Ihr Eigentum auch bei einem Tagesausflug ohne Übernachtung, beispielsweise für eine Wanderung oder einen Shoppingtrip nach Konstanz, versichert ist. Dies ist ein fundamentaler Vorteil der modularen Hausrat-Deckung gegenüber vielen separaten Reiseversicherungen, die oft an eine Mindestdauer oder eine Übernachtung gekoppelt sind.
Separate Jahresreiseversicherungen decken zwar ebenfalls oft kurze Trips ab, doch hier zahlen Sie pauschal für ein ganzes Jahr, selbst wenn Sie nur wenige Male verreisen. Die Hausrat-Erweiterung ist hingegen eine bereits bestehende Police, die für einen verhältnismässig geringen Aufpreis einen permanenten Schutz ausserhalb Ihrer vier Wände bietet. Die Definition, was als Reise gilt, variiert jedoch leicht zwischen den Anbietern, weshalb ein Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entscheidend ist.
Die folgende Übersicht zeigt, wie flexibel führende Schweizer Versicherer den Begriff «Reise» auslegen, was die Stärke der Hausrat-Lösung unterstreicht.
| Versicherer | Definition Reise | Tagesausflug versichert? | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Mobiliar | Ab Verlassen der Wohnung | Ja | Auch Tagesausflüge und Wochenendtrips |
| AXA | Ab Buchungszeitpunkt | Ja | Schweiz und Ausland gleichermassen |
| Zurich | Alle Reisen inkl. Wochenendausflüge | Ja | Jahrespolice deckt auch kurze Trips |
Ein praktisches Beispiel ist der erwähnte Shoppingausflug. Wird Ihnen in Konstanz die neue Jacke aus der Tasche gestohlen, greift der Baustein «einfacher Diebstahl auswärts» Ihrer Hausratversicherung. Eine separate Gepäckversicherung hingegen ist oft überdimensioniert, da sie für solche kurzen, unkomplizierten Trips nicht konzipiert wurde. Die Hausrat-Lösung bietet hier eine unkomplizierte und bedarfsgerechte Absicherung.
Koffer weg: Zahlt zuerst die Airline oder Ihre Versicherung?
Wenn Ihr Koffer am Zielflughafen nicht auf dem Gepäckband erscheint, ist der erste Ansprechpartner immer die Fluggesellschaft. Hier greift eine klare Haftungskaskade: Die Airline ist für das von Ihnen aufgegebene Gepäck verantwortlich und haftet bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung. Ihre private Versicherung, sei es die Hausrat- oder eine separate Reisegepäckversicherung, tritt erst in zweiter Linie auf den Plan, um die verbleibende Deckungslücke zu schliessen.

Die Haftung der Airlines ist international geregelt und begrenzt. Gemäss dem Montrealer Übereinkommen haften Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck bis zu einem Höchstbetrag. Eine Analyse des Abkommens zeigt, dass Airlines bis zu 1’288 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Passagier haften, was je nach Wechselkurs etwa 1’500 CHF entspricht. Dieser Betrag ist oft nicht ausreichend, wenn sich teure Kleidung, Elektronik oder Sportausrüstung im Koffer befand.
Genau hier kommt Ihre Versicherung ins Spiel. Nachdem Sie den Schaden bei der Airline am „Lost & Found“-Schalter gemeldet und den „Property Irregularity Report“ (PIR) ausgefüllt haben, reichen Sie diesen zusammen mit einer Wertliste des Kofferinhalts bei Ihrer Versicherung ein. Diese prüft, welche Kosten die Airline übernimmt und deckt die Differenz bis zur in Ihrer Police vereinbarten Versicherungssumme. Der grosse Vorteil einer guten Hausratversicherung mit Reisegepäck-Zusatz ist die oft deutlich höhere Versicherungssumme (z.B. bis 20’000 CHF) im Vergleich zu Standard-Reiseversicherungen oder Kreditkarten (oft nur 1’000-2’000 CHF).
Safe oder Koffer: Wo müssen Schmuck und Kamera lagern, damit sie versichert sind?
Die Antwort auf diese Frage hängt direkt mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit zusammen, einem zentralen Punkt im Schweizer Versicherungsrecht. Wenn Sie Wertsachen wie eine teure Uhr, Schmuck oder eine professionelle Kamera offen im Hotelzimmer liegen lassen, anstatt sie im Safe einzuschliessen, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern. Gemäss dem Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird von Ihnen erwartet, dass Sie zumutbare Vorkehrungen treffen, um einen Schaden zu verhindern.
Im Klartext: Der Hotelsafe ist für Wertsachen immer die erste Wahl. Wenn kein Safe verfügbar ist, sollten die Gegenstände zumindest nicht sichtbar und idealerweise in einem abgeschlossenen Koffer aufbewahrt werden. Beachten Sie jedoch, dass die Deckung für Wertsachen selbst bei korrekter Lagerung stark limitiert sein kann. Viele Policen haben spezifische Obergrenzen oder schliessen bestimmte Gegenstände sogar komplett aus. Gerade bei Bargeld und Schmuck sind die Unterschiede zwischen den Anbietern erheblich.
Eine gute Hausratversicherung mit dem Zusatz „einfacher Diebstahl auswärts“ bietet hier oft eine solidere Grunddeckung als viele Standard-Reiseversicherungen, aber auch hier gelten Limiten. Wer mit sehr teurem Schmuck oder einer speziellen Fotoausrüstung reist, sollte eine separate Wertsachenversicherung prüfen, die unabhängig von Reisen gilt.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie unterschiedlich Schweizer Versicherer mit Wertsachen im Reisegepäck umgehen:
| Versicherer | Schmuck/Uhren | Elektronik | Bargeld |
|---|---|---|---|
| Baloise | Ausgeschlossen | Bis CHF 20’000 | Ausgeschlossen |
| Mobiliar | Bis CHF 5’000 | Inkludiert | Bis CHF 1’000 |
| AXA | Nach Vereinbarung | Inkludiert | Begrenzt |
Die effizienteste Strategie ist daher, den Wert der mitgeführten Gegenstände realistisch einzuschätzen. Für den durchschnittlichen Reisenden reicht der Schutz der Hausratversicherung meist aus, solange die Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Der Grundsatz lautet: Je wertvoller der Gegenstand, desto sicherer muss er verwahrt werden.
Das Risiko, wenn das teure Surfbrett beim Transport beschädigt wird
Ein entscheidender Punkt, den viele Reisende übersehen, ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Beschädigung. Während die Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» hervorragend gegen Diebstahl schützt, deckt sie Transportschäden in der Regel nicht ab. Wenn also Ihr teures Carbon-Rennvelo auf dem Flug nach Mallorca einen Rahmenschaden erleidet oder das Surfbrett beim Verladen zerbricht, stehen Sie mit der Hausratversicherung allein oft im Regen.
Diese Deckungslücke ist einer der wenigen Bereiche, in denen eine separate Reisegepäckversicherung oder eine spezialisierte Versicherung für Sportgeräte einen klaren Vorteil haben kann. Diese Policen sind oft als „All-Risk“-Versicherungen konzipiert und decken neben Diebstahl eben auch Zerstörung und Beschädigung ab. Ein Fallbeispiel illustriert das Problem: Ein Velofahrer muss nach einem Transportschaden nicht nur den neuen Rahmen kaufen, sondern auch ein Ersatzvelo mieten, um seine Ferien nicht komplett absagen zu müssen. Diese Folgekosten werden von einer reinen Diebstahlversicherung nicht getragen.
Bevor Sie jedoch eine teure Zusatzpolice abschliessen, sollten Sie zwei Dinge prüfen: Erstens, die Haftung des Transportunternehmens (Airline, SBB). Wie beim verlorenen Koffer haften diese auch für Beschädigungen, allerdings oft nur bis zu einem begrenzten Betrag. Zweitens, einige modulare Hausratversicherungen bieten mittlerweile optionale Kasko-Zusätze für Sportgeräte oder Velos an. Diese können eine kosteneffiziente Alternative sein, da sie das ganze Jahr über gelten und nicht nur auf Reisen.
Aktionsplan: Sportgeräte richtig versichern
- Wert dokumentieren: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihrer Sportausrüstung sorgfältig auf, um den Wert im Schadenfall nachweisen zu können.
- Hausratpolice prüfen: Klären Sie explizit ab, ob Ihre Hausratversicherung einen Kasko-Zusatz für Transportschäden anbietet (meist eine separate Option).
- Airline-Bedingungen erfragen: Informieren Sie sich vor dem Flug über die speziellen Transport- und Haftungsbedingungen der Airline für Sportgepäck.
- Spezialversicherung erwägen: Für sehr teure Ausrüstung (z.B. E-Bikes, Profi-Kites) kann eine dedizierte Sportgeräteversicherung sinnvoll sein, die „All-Risk“ abdeckt.
- Haftpflicht des Beförderers klären: Machen Sie sich mit den Haftungsgrenzen von Transportunternehmen wie SBB oder Airlines vertraut, um Deckungslücken zu erkennen.
Die Entscheidung hängt also stark vom Wert und der Art Ihrer Ausrüstung ab. Für den Gelegenheits-Sportler reicht es oft, das Risiko bewusst einzugehen, während ambitionierte Athleten eine spezifische Deckung benötigen.
Warum bekommen Sie für den 5 Jahre alten Koffer fast nichts mehr ersetzt?
Dies ist ein klassischer Fall der Zeitwertfalle. Versicherungen ersetzen in den allermeisten Fällen nicht den Neuwert eines Gegenstandes, sondern nur dessen Zeitwert. Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich einer Wertminderung für Alter, Gebrauch und Abnutzung – die sogenannte Amortisation. Bei einem fünf Jahre alten Koffer, der täglich genutzt wurde, kann dieser Zeitwert gegen null tendieren, auch wenn er ursprünglich teuer war. Das ist oft eine Quelle für Frustration und Enttäuschung bei der Schadensregulierung.

Die Logik dahinter ist, dass die Versicherung Sie so stellen soll, wie Sie unmittelbar vor dem Schadenereignis standen – und nicht besser. Sie besassen einen gebrauchten Koffer, also erhalten Sie den Wert eines gebrauchten Koffers. Besonders schnell ist die Wertminderung bei technischen Geräten wie Laptops und Smartphones, wo die technologische Entwicklung rasant voranschreitet. Aber auch bei Kleidung und Koffern wird ein jährlicher Prozentsatz vom Wert abgezogen.
Einige wenige Premium-Policen oder Zusätze zur Hausratversicherung bieten eine Neuwertentschädigung, oft aber nur für Gegenstände, die jünger als ein oder zwei Jahre sind. Dies ist ein entscheidender Punkt, den es beim Vergleich von Versicherungsangeboten zu beachten gilt. Eine Police mit scheinbar hoher Deckungssumme, die aber nur den Zeitwert ersetzt, kann im Endeffekt weniger leisten als eine Police mit tieferer Summe, aber Neuwertdeckung für junge Gegenstände.
Die folgende Amortisationstabelle, wie sie von Versicherern oft verwendet wird, zeigt, wie schnell der Wert Ihrer Reisegegenstände sinkt:
| Gegenstand | Jährliche Wertminderung | Wert nach 3 Jahren | Wert nach 5 Jahren |
|---|---|---|---|
| Laptop | 20% | 51.2% | 32.8% |
| Smartphone | 25% | 42.2% | 23.7% |
| Koffer | 10% | 72.9% | 59.0% |
| Kleidung | 15% | 61.4% | 44.4% |
Als cleverer Sparfuchs sollten Sie daher den Wert Ihres Gepäcks realistisch einschätzen. Es lohnt sich nicht, eine teure Versicherung für altes Gepäck abzuschliessen. Die Prämie steht oft in keinem Verhältnis zur potenziellen Entschädigung.
Taschendiebstahl oder Überfall: Warum ist dieser Unterschied für den Selbstbehalt wichtig?
Der Unterschied zwischen einem unbemerkten Taschendiebstahl (einfacher Diebstahl) und einem Überfall mit Gewaltandrohung (Beraubung) ist für Ihre Entschädigung von zentraler Bedeutung. Der entscheidende finanzielle Faktor ist hier der Selbstbehalt. Bei einem einfachen Diebstahl, bei dem Ihnen das Portemonnaie unbemerkt aus der Tasche gezogen wird, fällt in der Regel der in Ihrer Police vereinbarte Selbstbehalt an, meist um die 200 CHF. Das heisst, von einem Schaden von 500 CHF erhalten Sie nur 300 CHF zurück.
Anders verhält es sich bei einer Beraubung. Werden Sie unter Androhung von Gewalt gezwungen, Ihre Wertsachen herauszugeben, verzichten viele Schweizer Versicherungen auf den Abzug des Selbstbehalts. Sie erhalten also den vollen Schaden bis zur Deckungsgrenze ersetzt. Eine Studie des Schweizer Instituts für Qualitätstests bestätigt, dass bei Beraubung bei vielen Policen der Selbstbehalt von CHF 200 entfällt. Dieser Verzicht ist eine Anerkennung der besonderen psychischen Belastung und der Unausweichlichkeit der Situation.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich, im Falle einer Beraubung sofort die Polizei vor Ort zu verständigen und einen Rapport aufnehmen zu lassen. Dieses offizielle Dokument dient als Beweis gegenüber der Versicherung, dass es sich nicht um einen einfachen Diebstahl, sondern um eine gewaltsame Wegnahme handelte. Ohne Polizeirapport wird die Versicherung den Vorfall standardmässig als einfachen Diebstahl einstufen und den Selbstbehalt abziehen.
Diese Unterscheidung gilt sowohl für die Hausratversicherung mit Aussendeckung als auch für separate Reiseversicherungen. Der Verzicht auf den Selbstbehalt bei Beraubung ist ein wichtiger Qualitätsindikator einer guten Versicherungspolice. Prüfen Sie diesen Punkt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden. Es ist ein kleines Detail mit potenziell grosser finanzieller Auswirkung.
Warum zahlt die Karte oft nur, wenn die Reise auch damit bezahlt wurde?
Dies ist die sogenannte Koppelungsbedingung, ein entscheidender und oft übersehener Haken bei Versicherungsleistungen von Kreditkarten. Die meisten Gold- oder Platinkarten bieten zwar eine Reisegepäckversicherung, doch diese greift nur, wenn ein signifikanter Teil der Reise – typischerweise über 50% – mit genau dieser Karte bezahlt wurde. Wenn Sie also den Flug mit der Kreditkarte buchen, das Hotel aber per Twint oder Banküberweisung bezahlen, kann es sein, dass Ihr Versicherungsschutz komplett entfällt.
Die Logik der Kreditkartenanbieter ist, dass die Versicherungsleistung ein Bonus für loyale Kunden ist, die ihre Karte intensiv nutzen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) formulieren dies oft sehr präzise. Wie Schweizer Kreditkartenanbieter in ihren Bedingungen festhalten, bieten „Gold- und Platinkarten oft nur Deckung, wenn mindestens 51% der Reisekosten mit der Karte bezahlt wurden“. Das Problem dabei ist die Definition der „Reisekosten“. Zählen nur Flug und Hotel oder auch der Mietwagen, die Ausflüge und die Verpflegung? Dies ist oft unklar und führt im Schadenfall zu Diskussionen.
Ein konkretes Fallbeispiel macht die Gefahr deutlich: Sie bezahlen den Flug für 800 CHF mit der Kreditkarte, das teurere Hotel für 1’200 CHF aber mit einem anderen Zahlungsmittel. Da nur 40% der Gesamtkosten (800 von 2’000 CHF) mit der Karte beglichen wurden, verweigert der Kartenanbieter im Falle eines Gepäckverlusts die Leistung. Sie stehen ohne Schutz da, obwohl Sie sich auf Ihre „Premium“-Karte verlassen haben.
Im Gegensatz dazu ist der Schutz Ihrer Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» komplett unabhängig von der Art der Bezahlung. Sobald Sie versichert sind und reisen, geniessen Sie den Schutz, egal ob Sie die Reise bar, mit Twint oder einer beliebigen Karte bezahlt haben. Diese Unabhängigkeit ist ein massiver Vorteil und bietet eine viel verlässlichere und unkompliziertere Absicherung als die oft trügerische Sicherheit von Kreditkartenleistungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erweiterung der Hausratversicherung ist oft flexibler und günstiger als separate Policen, besonders für Kurztrips.
- Versicherungen ersetzen meist nur den Zeitwert, nicht den Neuwert. Bei alter Ausrüstung lohnt sich eine teure Police kaum.
- Kreditkartenversicherungen greifen oft nur, wenn ein Grossteil der Reise (meist >50%) mit der Karte bezahlt wurde.
Brauchen Sie eine separate Reiseversicherung oder reicht die Deckung der Kreditkarte?
Die finale Entscheidung hängt von einer nüchternen Analyse Ihres persönlichen Bedarfs ab. Wie wir gesehen haben, ist die pauschale Antwort „eine separate Versicherung ist immer am besten“ ein Trugschluss. Für den durchschnittlichen Schweizer Reisenden, der hauptsächlich Wochenendtrips und ein bis zwei längere Urlaube pro Jahr unternimmt, ist die Erweiterung der bestehenden Hausratversicherung oft die effizienteste und kostengünstigste Wahl. Sie bietet hohe Deckungssummen für Gepäck, ist unabhängig von der Zahlungsmethode und deckt bereits Tagesausflüge ab.
Die Kreditkarte hingegen ist ein unzuverlässiger Partner. Die niedrigen Deckungssummen, die oft hohen Selbstbehalte und vor allem die strikte Koppelungsbedingung an die Bezahlung der Reise machen sie zu einer Notlösung, auf die man sich nicht verlassen sollte. Eine separate Reiseversicherung spielt ihre Stärken dann aus, wenn Sie Leistungen benötigen, die über reinen Gepäckschutz hinausgehen. Dazu gehören insbesondere Annullierungskosten und Heilungskosten im Ausland. Wenn dies Ihre Hauptsorgen sind, ist eine kombinierte Jahresreiseversicherung eine sinnvolle Ergänzung, nicht aber ein Ersatz für die solide Basisdeckung der Hausrat.
Laut der neuesten moneyland.ch Studie zur Kundenzufriedenheit führen Anbieter wie Baloise und TCS die Rangliste mit 8.4 von 10 Punkten an, was auf eine gute Servicequalität im Schadenfall hindeutet – ein wichtiger Faktor bei der Wahl.
Der folgende Vergleich fasst die wichtigsten Unterschiede übersichtlich zusammen:
| Kriterium | Hausratversicherung | Reiseversicherung | Gold-Kreditkarte |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme Gepäck | Bis CHF 20’000 | Bis CHF 10’000 | CHF 1’000-2’000 |
| Annullierungskosten | Nein | Ja, unbegrenzt | Bis CHF 10’000 |
| Heilungskosten Ausland | Nein | Ja, weltweit | Begrenzt |
| Selbstbehalt | CHF 200 | CHF 0-200 | CHF 100-200 |
| Jahresprämie | CHF 150-300 | CHF 100-250 | CHF 200-400 |
Der klügste Ansatz ist daher, Ihre Hausratversicherung als solide Basis für den Gepäckdiebstahl zu nutzen und diese je nach Reiseart und -wert gezielt mit einer Annullierungs- oder Heilungskostenversicherung zu ergänzen. So vermeiden Sie teure Doppelspurigkeiten und sind genau für die Risiken versichert, die für Sie relevant sind.
Häufige Fragen zur Reisegepäckversicherung
Was ist der Unterschied zwischen einfachem Diebstahl und Beraubung?
Einfacher Diebstahl erfolgt unbemerkt (z.B. Taschendiebstahl), Beraubung unter Anwendung oder Androhung von Gewalt. Dieser Unterschied ist entscheidend für den Selbstbehalt.
Muss ich bei Beraubung einen Selbstbehalt zahlen?
Bei vielen Schweizer Policen entfällt der Selbstbehalt bei Beraubung, nicht aber bei einfachem Diebstahl. Dies ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Versicherung.
Wie beweise ich eine Beraubung gegenüber der Versicherung?
Ein Polizeirapport ist zwingend erforderlich. Er muss sofort nach dem Vorfall vor Ort erstellt werden und dient als offizieller Nachweis für die Versicherung.