
Entgegen der landläufigen Meinung ist eine Versicherungsentschädigung kein fairer Ausgleich, sondern eine rein mathematische Berechnung, die einer kühlen Vertragslogik folgt.
- Der Zeitwert ist die schmerzhafte Realität bei Haftpflichtschäden und in spezifischen Ausnahmefällen, während der Neuwert der Standard in Ihrer eigenen Hausratversicherung ist.
- Der tatsächliche Zustand Ihres Geräts ist für die Versicherung oft irrelevant, wenn die offizielle Amortisationstabelle den Wert bereits auf null abgeschrieben hat.
Empfehlung: Akzeptieren Sie diese Systemlogik und fokussieren Sie sich auf eine lückenlose Dokumentation, um den Wert Ihrer Gegenstände zu beweisen und so Ihre Entschädigung zu maximieren.
Die Nachricht trifft Sie wie ein Schlag: Für Ihr gestohlenes Velo, das Sie wie Ihren Augapfel gehütet haben, will die Versicherung nur einen Bruchteil des Kaufpreises erstatten. Die Enttäuschung ist riesig und das Gefühl der Ungerechtigkeit macht sich breit. Man hört oft Ratschläge wie „man muss halt die Bedingungen lesen“ oder „eine Zusatzversicherung hätte geholfen“. Das ist zwar richtig, aber selten hilfreich, wenn der Schaden bereits eingetreten ist und die Verwirrung gross ist. Die meisten Erklärungen kratzen nur an der Oberfläche und lassen die Betroffenen mit dem Gefühl zurück, über den Tisch gezogen worden zu sein.
Doch was, wenn die Ursache für diese Enttäuschung keine Willkür ist, sondern ein fest verankertes System? Die Wahrheit ist ernüchternd: Versicherungen operieren nicht nach emotionalem Wert oder gefühlter Fairness, sondern nach einer unbestechlichen Vertragslogik und starren mathematischen Tabellen. Ihr perfekt gepflegtes Snowboard ist für den Versicherer nur eine Zahl in einer Amortisationstabelle. Das zu verstehen, ist schmerzhaft, aber es ist der absolut entscheidende erste Schritt, um die eigenen Erwartungen zu kalibrieren und die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen.
Dieser Artikel taucht tief in diese kalte Logik ein. Wir werden nicht nur den Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert beleuchten, sondern die dahinterstehenden Prinzipien des Schweizer Rechts und der Versicherungspraxis aufdecken. Sie werden lernen, warum die Haftpflichtversicherung eines Nachbarn anders rechnet als Ihre eigene Hausrat, welche fatalen Fehler Sie nach einem Schaden vermeiden müssen und wie Sie trotz allem Ihre Ansprüche fundiert untermauern können. Ziel ist es, Sie vom enttäuschten Opfer zum informierten Vertragspartner zu machen, der das System versteht und für seine Rechte kämpfen kann.
Um Ihnen einen klaren Weg durch die komplexen Regelungen der Versicherungen zu bieten, gliedert sich dieser Artikel in präzise Abschnitte. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis führt Sie durch die zentralen Fragen und Antworten rund um die Wertermittlung im Schadenfall.
Inhaltsverzeichnis: Die Logik hinter der Versicherungsentschädigung
- Ab welchem Alter ist Ihr Snowboard laut Versicherungstabelle fast wertlos?
- Lohnt sich der „Super-Neuwert“-Zusatz für Elektronik wirklich?
- Warum bekommen Sie vom Nachbarn weniger (Zeitwert), als wenn Ihre eigene Hausrat zahlt (Neuwert)?
- Der Fehler, das beschädigte Gerät wegzuwerfen, bevor der Restwert geprüft wurde
- Wie beweisen Sie, dass Ihr 5 Jahre alter Laptop noch wie neu war?
- In welchen Fällen zahlt die Hausratversicherung trotzdem nur den Zeitwert?
- Wann ist die Wiederbeschaffung unmöglich und wie wird der Liebhaberwert taxiert?
- Selbst beschädigt: Was ist der Unterschied zur normalen Feuer- und Wasserdeckung?
Ab welchem Alter ist Ihr Snowboard laut Versicherungstabelle fast wertlos?
Die brutale Wahrheit für viele Sportgeräte wie Skis, Snowboards oder auch Velos ist die sogenannte Amortisations-Realität. Versicherungen in der Schweiz verwenden typischerweise eine Lebensdauertabelle, um den Wert eines Gegenstands zu bestimmen. Für Sportgeräte wird oft eine Lebensdauer von 10 Jahren angenommen, mit einer jährlichen Wertminderung von 10 %. Das bedeutet, dass Ihr fünf Jahre altes, aber tadellos gepflegtes Profi-Snowboard für die Versicherung rechnerisch nur noch 50 % wert ist. Nach zehn Jahren ist der Wert null – unabhängig vom tatsächlichen Zustand oder Marktwert auf Ricardo.
Diese Tabellen sind das Herzstück der Vertragslogik. Sie schaffen eine standardisierte, wenn auch oft als unfair empfundene, Berechnungsgrundlage. Die gute Nachricht ist, dass man dieser Logik nicht völlig ausgeliefert ist. Einige Versicherer bieten spezielle Zusatzdeckungen an, die genau dieses Problem umgehen. So zeigt das Beispiel der AXA Schweiz, dass mit dem Zusatzbaustein „Velo, E-Bikes und Sportgeräte“ eine Deckung zum Neuwert ohne altersbedingten Abzug möglich ist. Dies ist eine bewusste Entscheidung bei Vertragsabschluss: Man zahlt eine höhere Prämie, um sich von der starren Amortisationstabelle freizukaufen.
Wenn Sie keine solche Zusatzdeckung haben und mit einer tiefen Zeitwertentschädigung konfrontiert sind, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen argumentieren, warum Ihr Gegenstand mehr wert ist als die Tabelle vorgibt. Eine systematische Vorbereitung ist dabei entscheidend.
Ihr Plan zur Argumentation gegenüber dem Versicherungsexperten
- Zustand dokumentieren: Sammeln Sie aktuelle Fotos und vor allem Servicebelege (z.B. für Kantenschliff, Wachsen), um die ausserordentliche Pflege Ihres Snowboards nachzuweisen.
- Marktwert belegen: Recherchieren Sie auf Plattformen wie ricardo.ch nach exakt gleichen oder sehr ähnlichen Modellen in vergleichbarem Zustand und speichern Sie diese Angebote als Beweis für den realen Marktwert.
- Fachlich argumentieren: Weisen Sie auf den Unterschied zwischen „wirtschaftlicher Lebensdauer“ (Tabelle) und „technischer Lebensdauer“ hin. Ein hochwertiges, gepflegtes Gerät ist technisch oft viel länger voll funktionsfähig.
- Hartnäckig bleiben: Präsentieren Sie Ihre gesammelten Beweise sachlich, aber bestimmt. Oft gibt es einen Verhandlungsspielraum, den nur informierte Kunden nutzen können.
- Restwert prüfen lassen: Bestehen Sie darauf, dass der Restwert des beschädigten Geräts von einem Experten geprüft wird, bevor es entsorgt wird.
Lohnt sich der „Super-Neuwert“-Zusatz für Elektronik wirklich?
Elektronikgeräte wie Laptops, Smartphones und Kameras verlieren extrem schnell an Wert. Die technische Entwicklung ist rasant, und ein zwei Jahre altes Handy ist auf dem Markt kaum noch etwas wert. Versicherungen spiegeln dies in ihren Amortisationstabellen wider, die für Elektronik oft noch aggressiver sind als für Sportgeräte. Um diese Lücke zu schliessen, bieten viele Anbieter einen „All-Risk“- oder „Hausrat-Kasko“-Zusatz an, der eine Entschädigung zum Neuwert verspricht, selbst bei rascher Alterung. Doch diese Sicherheit hat ihren Preis.
Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Zusatz ist eine reine Kosten-Nutzen-Analyse. Sie zahlen eine deutlich höhere Jahresprämie für den Schutz vor Wertverlust. Die Frage ist, ob diese Mehrkosten in einem vernünftigen Verhältnis zum potenziellen Schaden stehen. Für einen Haushalt mit vielen teuren, mobilen Geräten und kleinen Kindern kann sich die Investition lohnen. Für eine Person mit einem älteren Laptop und einem günstigen Handy ist es oft wirtschaftlicher, das Risiko selbst zu tragen und das Geld für die Zusatzprämie zu sparen.

Wie das Bild andeutet, stehen Sie vor der Wahl: Zahlen Sie in die „Versicherungskasse“ für einen umfassenden Schutz oder in die „eigene Sparkasse“, um einen allfälligen Ersatz selbst zu finanzieren? Online-Versicherer haben diesen Trend erkannt und bieten oft modulare Policen an, bei denen die Neuwertdeckung für Elektronik eine bewusste, optionale Wahl ist, was zu günstigeren Grundprämien führt.
Die folgende Tabelle gibt einen illustrativen Überblick über die Preisunterschiede bei Schweizer Anbietern, wie sie vergleichende Analysen immer wieder aufzeigen. Sie verdeutlicht, dass optionale Deckungen bei Online-Anbietern oft zu erheblichen Prämieneinsparungen führen können.
| Versicherer | Jahresprämie Single | Jahresprämie Paar | Neuwertdeckung |
|---|---|---|---|
| Zurich/Mobiliar | ~350 CHF | ~700 CHF | Standard inkl. |
| AXA | ~340 CHF | ~710 CHF | Standard inkl. |
| Smile direct | ~195 CHF | ~370 CHF | Optional |
| Baloise Online | 192 CHF | ~380 CHF | Optional |
Warum bekommen Sie vom Nachbarn weniger (Zeitwert), als wenn Ihre eigene Hausrat zahlt (Neuwert)?
Dies ist einer der verwirrendsten, aber wichtigsten Punkte im Schweizer Versicherungswesen: der fundamentale System-Unterschied zwischen Haftpflicht- und Sachversicherung. Wenn Ihr Nachbar versehentlich Ihren Laptop zerstört, springt seine Privathaftpflichtversicherung ein. Wenn Ihnen dasselbe Gerät gestohlen wird, ist es ein Fall für Ihre eigene Hausratversicherung. Das Ergebnis der Entschädigung wird sich jedoch drastisch unterscheiden.
Der Grund liegt im Gesetz. Die Haftpflichtversicherung basiert auf dem Schweizerischen Haftpflichtrecht (Obligationenrecht, Art. 41 ff.). Dessen oberstes Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Das bedeutet, es wird der effektive Schaden, also der Zeitwert des Gegenstands unmittelbar vor der Zerstörung, ersetzt. Hatte der Laptop bereits 80% seines Werts verloren, ersetzt die Haftpflicht auch nur diese 20% Restwert. Es soll keine Bereicherung stattfinden. Gemäss dem Schweizerischen Haftpflichtrecht ist dies das Standardvorgehen: Bei Haftpflichtschäden wird nur der Zeitwert vergütet, während die Hausratversicherung den vollen Neuwert erstattet.
Ihre eigene Hausratversicherung hingegen ist eine Sachversicherung und eine rein vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer. Hier gilt nicht das Gesetz, sondern das, was in Ihrer Police steht. Und in der Schweiz ist der Standard für die Hausratversicherung die Deckung zum Neuwert. Die Versicherung hat Ihnen vertraglich zugesichert, Ihnen im Schadenfall die Summe zu zahlen, die Sie benötigen, um einen gleichwertigen, neuen Gegenstand zu kaufen. Dieser Grundsatz wird im Schweizerischen Obligationenrecht klar verankert, wie dieses Zitat verdeutlicht:
Die Haftpflichtversicherung soll den Schaden ausgleichen (Zeitwert), während die Hausratversicherung eine vertragliche Leistung ist (Neuwert)
– Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 41 OR – Haftpflichtrecht
Der Fehler, das beschädigte Gerät wegzuwerfen, bevor der Restwert geprüft wurde
Nach einem Schaden ist der Ärger gross, und der erste Impuls ist oft, das kaputte Gerät schnellstmöglich zu entsorgen. Das Smartphone mit dem gesprungenen Display, der Laptop, über den Kaffee geschüttet wurde – sie scheinen nutzlos. Doch das Wegwerfen vor der Begutachtung durch die Versicherung ist ein kapitaler Fehler, der Sie viel Geld kosten kann. Der Grund dafür liegt in einem oft übersehenen Konzept: dem Restwert.
Aus Sicht der Versicherung ist ein beschädigtes Gerät nicht einfach nur „kaputt“. Es hat potenziell noch einen Wert. Vielleicht können Ersatzteile daraus gewonnen werden, vielleicht ist eine Reparatur günstiger als ein kompletter Ersatz. Die Versicherung hat das vertragliche Recht, dies zu prüfen. Wenn Sie das Gerät entsorgen, nehmen Sie dem Versicherer diese Möglichkeit und verletzen damit Ihre Schadenminderungspflicht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Leistung komplett verweigern oder empfindlich kürzen, da sie den Schaden und den potenziellen Restwert nicht mehr verifizieren kann.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ihr teures E-Bike wird bei einem Unfall beschädigt, der Rahmen ist verzogen. Für Sie ist es ein Totalschaden. Für die Versicherung könnten der Akku, der Motor und die elektronischen Komponenten aber noch einen erheblichen Restwert von mehreren hundert Franken haben. Dieser Betrag wird von der Entschädigungssumme abgezogen. Wenn Sie das Velo verschrotten, bevor ein Experte dies beurteilen konnte, kann die Versicherung argumentieren, dass Sie den Schaden vergrössert haben. Die korrekte Vorgehensweise ist daher immer: den Schaden sofort melden, das beschädigte Gut aufbewahren und auf Anweisungen des Versicherers warten.
Wie beweisen Sie, dass Ihr 5 Jahre alter Laptop noch wie neu war?
Ihr fünfjähriger Laptop läuft perfekt, hat keine Kratzer und wurde kürzlich mit mehr RAM aufgerüstet. Für Sie ist er so gut wie neu. Für die Versicherung ist er gemäss Amortisationstabelle möglicherweise nur noch Schrottwert. Dies ist ein klassischer Konfliktpunkt, bei dem Ihre Wahrnehmung auf die kalte Vertragslogik des Versicherers prallt. Um hier eine Chance zu haben, müssen Sie vom passiven Schadenmelder zum aktiven Beweisführer werden. Die Beweislast für einen überdurchschnittlichen Zustand und damit einen höheren Wert liegt allein bei Ihnen.
Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr stärkstes Argument. Bewahren Sie nicht nur den ursprünglichen Kaufbeleg auf, sondern auch Rechnungen für Reparaturen, Aufrüstungen (z.B. neue Festplatte, mehr Arbeitsspeicher) oder professionelle Wartungen. Aktuelle, hochauflösende Fotos, die den makellosen Zustand belegen, sind ebenfalls essenziell. Argumentieren Sie, dass durch diese Investitionen die „wirtschaftliche Lebensdauer“ des Geräts verlängert wurde und die Standardtabelle daher nicht anwendbar ist.

Wenn der Versicherer trotz Ihrer Beweise stur bleibt und auf seiner tiefen Zeitwertberechnung beharrt, ist das Spiel noch nicht verloren. In der Schweiz gibt es eine wichtige, neutrale Anlaufstelle für genau solche Streitfälle.
Eskalationsweg über den Versicherungsombudsmann
Der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva ist eine kostenlose und neutrale Vermittlungsstelle. Wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung nicht einigen können, können Sie den Fall dort vorlegen. Die Ombudsstelle prüft die Argumente beider Seiten und versucht, eine faire Lösung zu finden. Allein die Androhung, den Ombudsmann einzuschalten, kann die Verhandlungsbereitschaft des Versicherers bereits erhöhen. Die Tatsache, dass die Zahl der Beschwerden stetig zunimmt, zeigt, wie wichtig diese Institution für Versicherte ist.
In welchen Fällen zahlt die Hausratversicherung trotzdem nur den Zeitwert?
Obwohl die Neuwertentschädigung der Standard in der Schweizer Hausratversicherung ist, gibt es wichtige Ausnahmen, in denen die Versicherung ihre Leistung auf den Zeitwert kürzen oder sogar ganz verweigern kann. Diese Ausnahmen zu kennen, ist entscheidend, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die häufigste und bekannteste Ausnahme ist die Grobfahrlässigkeit. Wenn Sie beispielsweise die Haustür offen stehen lassen oder teure Ausrüstung unbeaufsichtigt im frei zugänglichen Skikeller deponieren, kann die Versicherung argumentieren, dass Sie den Schaden grob fahrlässig begünstigt haben. Die Folge ist eine Kürzung der Entschädigung, oft eben auf den Zeitwert.
Doch es gibt weitere, subtilere Fallen, die direkt in den Versicherungsbedingungen (AVB) verankert sind. Diese sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, aber im Schadenfall von grosser Bedeutung. Es ist wichtig zu wissen, dass sich auch der gesetzliche Rahmen ändert; so verjähren nach dem revidierten Versicherungsvertragsgesetz Ansprüche seit 2022 erst nach 5 statt 2 Jahren, was Ihnen mehr Zeit gibt, Forderungen zu stellen, aber nichts an den Ausnahmeregelungen ändert.
Hier sind einige typische Situationen, in denen viele Versicherungsnehmer fälschlicherweise vom Neuwert ausgehen, aber nur den Zeitwert erhalten:
- Überspannungsschäden: Bei Schäden durch Blitzschlag oder Netzschwankungen wird oft nicht das ganze Gerät, sondern nur das defekte Bauteil (z.B. das Netzteil des Fernsehers) zum Zeitwert ersetzt.
- Spezifische Vertragsklauseln: Gewisse Gegenstände wie Mobiltelefone, Sportgeräte oder Drohnen können in den AVB explizit von der Neuwertdeckung ausgenommen und standardmässig nur zum Zeitwert versichert sein.
- Fest verbaute Mietersachen: Wenn Sie als Mieter teure Einbauten (z.B. ein massgefertigtes Regal) vornehmen, werden diese im Schadenfall oft nur zum Zeitwert entschädigt, da sie als Teil des Gebäudes betrachtet werden.
- Unzureichende Versicherungssumme: Wenn Ihre Versicherungssumme zu tief angesetzt ist (Unterversicherung), kann die Leistung im Schadenfall prozentual gekürzt werden, was faktisch zu einer Entschädigung unter dem Neuwert führt.
Wann ist die Wiederbeschaffung unmöglich und wie wird der Liebhaberwert taxiert?
Was passiert, wenn ein Gegenstand nicht einfach im Laden nachgekauft werden kann? Ein Erbstück, ein Kunstwerk eines unbekannten Künstlers, eine limitierte Sammleredition – hier versagt das Prinzip der Neuwertentschädigung, da es keinen „Neuwert“ gibt. In solchen Fällen spricht man von der Unmöglichkeit der Wiederbeschaffung. Die Versicherung entschädigt dann den sogenannten Marktwert zum Zeitpunkt des Schadens. Diesen zu bestimmen, ist jedoch oft schwierig und konfliktträchtig.
Hier kommt eine weitere harte Realität der Vertragslogik ins Spiel: der Unterschied zwischen Marktwert und emotionalem Wert. Der rein sentimentale Wert, den ein Gegenstand für Sie persönlich hat (der sogenannte Affektionswert), ist in der Schweiz grundsätzlich nicht versicherbar. Die Versicherung entschädigt den objektiv feststellbaren Wert auf dem freien Markt, nicht Ihre persönlichen Erinnerungen.
Der rein emotionale Liebhaberwert (Affektionswert) ist in der Schweiz grundsätzlich nicht versicherbar. Die Versicherung entschädigt den Marktwert, nicht den sentimentalen Wert.
– Schweizerischer Versicherungsverband, Grundsätze der Wertermittlung in der Sachversicherung
Für die Bestimmung des Marktwertes von Unikaten sind Fachexperten unerlässlich. Die Versicherung wird einen eigenen Experten beauftragen, und es ist Ihr gutes Recht, ebenfalls eine unabhängige Expertise einzuholen, wenn Sie mit der Schätzung nicht einverstanden sind. Der beste Weg, solche Konflikte von vornherein zu vermeiden, ist die proaktive Versicherung von Wertsachen. Mit einer speziellen Wertsachenversicherung wird der Wert des Objekts *vor* einem Schadenfall durch einen Experten taxiert und als feste Versicherungssumme im Vertrag hinterlegt. Im Schadenfall wird dann genau diese Summe ausbezahlt, ohne Diskussionen über den Marktwert.
Das Wichtigste in Kürze
- Verstehen Sie den Unterschied: Ihre Hausrat zahlt Neuwert, die Haftpflicht des Verursachers nur den Zeitwert.
- Die Amortisationstabelle der Versicherung ist entscheidend, nicht der tatsächliche Zustand Ihres Gegenstands.
- Bewahren Sie beschädigte Geräte immer auf, bis der Versicherer sie freigibt, um den Restwert nicht zu gefährden.
Selbst beschädigt: Was ist der Unterschied zur normalen Feuer- und Wasserdeckung?
Die klassische Hausratversicherung ist eine Versicherung gegen benannte Gefahren. Sie leistet bei Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarereignisse (wie Sturm oder Hagel). Ein entscheidender Punkt wird dabei oft übersehen: Schäden, die Sie selbst und aus Ungeschicklichkeit verursachen, sind in der Grunddeckung nicht versichert. Wenn Ihnen das neue Smartphone aus der Hand rutscht und das Display zerspringt oder Sie den Rotwein über den teuren Teppich schütten, zahlt die Standard-Hausratversicherung keinen Rappen.
Genau für diese Lücke wurde die sogenannte Hausrat-Kasko oder „All-Risk“-Versicherung geschaffen. Sie funktioniert ähnlich wie die Vollkaskoversicherung beim Auto und deckt auch selbstverschuldete, unvorhergesehene Beschädigungen ab. Dieser Komfort hat jedoch seinen Preis, der oft in Form einer deutlichen Prämienerhöhung von 30-50% zu Buche schlägt. Es ist wichtig zu verstehen, dass auch die Hausrat-Kasko keine Allzweckwaffe ist. Normale Abnutzung, Verschleiss oder Schäden, die über die Zeit entstehen, sind weiterhin ausgeschlossen.
Die folgende Tabelle, basierend auf typischen Angeboten wie dem der Mobiliar, zeigt den grundlegenden Unterschied in der Deckung auf.
| Deckungsart | Standard-Hausrat | Hausrat-Kasko/All-Risk | Zusatzprämie |
|---|---|---|---|
| Feuer/Wasser | Gedeckt | Gedeckt | – |
| Diebstahl | Gedeckt | Gedeckt | – |
| Selbstverschuldet | Nicht gedeckt | Gedeckt | +30-50% |
| Normale Abnutzung | Nicht gedeckt | Nicht gedeckt | – |
Die Kosten-Nutzen-Analyse ist auch hier wieder zentral. Die Hausrat-Kasko lohnt sich vor allem für Haushalte mit einem erhöhten Risiko für Missgeschicke, beispielsweise Familien mit kleinen Kindern oder Personen, die viele teure und mobile Elektronikgeräte besitzen. Für andere kann eine spezifische Geräteversicherung (z.B. direkt beim Kauf des Handys) oder der bewusste Verzicht auf diese Zusatzdeckung die wirtschaftlich vernünftigere Option sein. Es ist eine Abwägung zwischen maximaler Sicherheit und optimierten Kosten.
Die Enttäuschung über eine niedrige Versicherungsleistung ist verständlich, aber oft das Resultat eines Missverständnisses der grundlegenden Vertragslogik. Anstatt gegen das System zu wettern, ist der wirksamere Weg, es zu verstehen und die Regeln zu seinem Vorteil zu nutzen. Der nächste logische Schritt ist daher, Ihre eigene Police genau auf diese Klauseln zu prüfen. Fordern Sie bei Unklarheiten die Amortisationstabelle und die Bedingungen für Zusatzdeckungen proaktiv bei Ihrem Berater an.
Fragen und Antworten zum Thema Versicherungswert
Wer taxiert Kunstwerke und Schmuck für die Versicherung?
Für Kunstwerke sind in der Schweiz in der Regel Experten des Verbands Schweizer Auktionatoren von Kunst und Kulturgut zuständig. Bei Schmuck und Edelsteinen wird die Expertise von diplomierten Gemmologen eingeholt. Es ist entscheidend, auf anerkannte Fachleute zurückzugreifen.
Wann muss ich Wertsachen separat versichern?
Wertvolle Einzelstücke wie teurer Schmuck, Kunstwerke oder Sammlungen sollten immer VOR einem Schadenfall durch eine separate Wertsachenversicherung abgedeckt werden. Dabei wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, die auf einer vorgängigen Experten-Taxierung basiert. Dies vermeidet Streitigkeiten über den Wert im Schadenfall.
Was passiert ohne vorherige Taxierung?
Ohne eine vorgängig vereinbarte Versicherungssumme gilt im Schadenfall der Marktwert. Diesen müssen Sie als Versicherter nachweisen, was bei Unikaten oder Erbstücken extrem schwierig sein kann. Der rein sentimentale Wert wird dabei nie entschädigt, was oft zu grossen Enttäuschungen führt.