
Ihre Haftpflichtversicherung ist nicht nur ein Zahlmeister, sondern Ihr aktiver juristischer Schutzschild gegen unberechtigte Ansprüche nach einem Unfall.
- Die Versicherung übernimmt die Prüfung und Abwehr von Forderungen (passiver Rechtsschutz) und trägt die Prozesskosten.
- Seit 2022 kann der Geschädigte in der Schweiz Ihre Versicherung direkt verklagen, was den Druck von Ihnen nimmt.
Empfehlung: Melden Sie jeden Vorfall sofort, geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und leiten Sie alle Schreiben des Gegners umgehend an Ihre Versicherung weiter.
Der Schock nach einem Verkehrsunfall sitzt tief. Kaum sind die ersten Formalitäten erledigt, flattert ein Schreiben der Gegenseite ins Haus: Forderungen, die Ihnen überzogen, wenn nicht gar völlig aus der Luft gegriffen erscheinen. In diesem Moment fühlen sich viele Autofahrer alleingelassen und unter Druck gesetzt. Die gängigen Ratschläge – kein Schuldeingeständnis abgeben, alles dokumentieren – sind zwar richtig, kratzen aber nur an der Oberfläche. Sie beantworten nicht die entscheidende Frage: Wer kämpft jetzt eigentlich für mich?
Die Antwort liegt in einem oft missverstandenen Aspekt Ihrer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Viele glauben, ihre Aufgabe sei es primär, berechtigte Schäden zu bezahlen. Doch ihre vielleicht noch wichtigere Funktion ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ihre Versicherung agiert als Ihr persönlicher „passiver Rechtsschutz“, ein mächtiger Verbündeter mit juristischer und finanzieller Expertise, der für Sie in den Ring steigt. Dieser Schutz ist weit mehr als nur eine administrative Dienstleistung; er ist ein fundamentaler Pfeiler Ihrer Absicherung im Strassenverkehr.
Dieser Artikel bricht mit der oberflächlichen Betrachtung und taucht tief in die Mechanismen ein, die Ihre Versicherung zu Ihrem stärksten Verteidiger machen. Wir werden die Strategien zur Abwehr überzogener Forderungen analysieren, die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz beleuchten und aufzeigen, wie Sie selbst bei einem selbstverschuldeten Unfall Ihre finanzielle Belastung und Ihre Bonusstufe schützen können. Es geht darum, die volle Kraft Ihres Versicherungsvertrags zu verstehen und zu nutzen.
Um Ihnen einen klaren Überblick über die komplexen Zusammenhänge zu geben, gliedert sich dieser Artikel in mehrere logische Abschnitte. Vom aktiven Kampf Ihrer Versicherung vor Gericht bis hin zur Rettung Ihrer tiefen Prämie – hier finden Sie die Antworten, die Sie für mehr Sicherheit und Kontrolle benötigen.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Leitfaden zur Abwehr von Unfallforderungen in der Schweiz
- Warum kämpft Ihre Versicherung für Sie vor Gericht gegen überzogene Ansprüche?
- Kann der Geschädigte direkt Ihre Versicherung verklagen oder muss er Sie verklagen?
- Wann holt sich die Versicherung das Geld von Ihnen zurück, nachdem sie das Opfer bezahlt hat?
- Zahlt Ihre Haftpflicht, wenn Ihre eigenen Kinder im Auto verletzt werden?
- 50/50 Schuld: Wer zahlt wem wie viel und was passiert mit dem Bonus?
- Wie fungiert Ihre Haftpflichtversicherung als „passiver Rechtsschutz“ bei falschen Forderungen?
- Wie schützen Sie Ihr Bonusstufe, auch wenn Sie einen Unfall bauen?
- Wie rettet der Bonusschutz Ihre tiefe Prämie trotz eines teuren Crashs?
Warum kämpft Ihre Versicherung für Sie vor Gericht gegen überzogene Ansprüche?
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung hat zwei Kernaufgaben, die untrennbar miteinander verbunden sind. Die erste ist die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche. Die zweite, oft unterschätzte Aufgabe ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dies geschieht nicht aus reiner Grosszügigkeit, sondern ist ein vertraglich zugesichertes Recht und eine Pflicht Ihrer Versicherung. Wenn ein Anspruchsteller überhöhte Reparaturkosten, ungerechtfertigte Nutzungsausfallentschädigungen oder fragwürdige Schmerzensgeldforderungen geltend macht, wird Ihre Versicherung aktiv.
Der Grund dafür ist einfach: Die Versicherung schützt nicht nur ihr eigenes finanzielles Interesse, sondern auch das Kollektiv aller Versicherten vor ungerechtfertigten Auszahlungen, die letztlich die Prämien für alle in die Höhe treiben würden. Vor allem aber schützt sie Sie als Versicherungsnehmer vor den direkten finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Anstatt dass Sie sich selbst mit Anwälten und Gutachtern auseinandersetzen müssen, übernimmt die juristische Abteilung Ihrer Versicherung die gesamte Prozessführung. Sie prüft den Sachverhalt, analysiert die Beweislage und entscheidet, ob eine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen wird.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, weil die Gegenseite auf ihren Forderungen beharrt, vertritt die Versicherung Ihre Interessen vor Gericht. Sie stellt Anwälte und übernimmt die anfallenden Prozess- und Gerichtskosten. Diese Funktion als „passiver Rechtsschutz“ ist einer der wertvollsten, aber am wenigsten bekannten Vorteile Ihrer Haftpflichtpolice. Sie gibt Ihnen die Gewissheit, dass eine finanzstarke und juristisch versierte Organisation hinter Ihnen steht und für Ihr Recht kämpft.
Kann der Geschädigte direkt Ihre Versicherung verklagen oder muss er Sie verklagen?
Diese Frage war in der Schweiz lange Zeit ein juristischer Knackpunkt, doch eine wichtige Gesetzesänderung hat für Klarheit gesorgt und die Position des Versicherten gestärkt. Früher musste der Geschädigte in der Regel den Schädiger, also den Fahrzeughalter, persönlich verklagen. Dieser musste dann seine Versicherung beiladen (den Streit verkünden). Dieses Vorgehen war für alle Beteiligten umständlich und für den verklagten Halter eine erhebliche psychische Belastung.
Seit einer Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat sich die Lage grundlegend geändert. Eine entscheidende Neuerung ist das neue Direktforderungsrecht nach Art. 60 Abs. 1bis VVG, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist. Es erlaubt dem Geschädigten, seine Ansprüche direkt bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen und diese auch direkt zu verklagen. Für Sie als Versicherungsnehmer ist das ein enormer Vorteil: Der Prozess läuft zwischen zwei professionellen Parteien – dem Anwalt des Geschädigten und Ihrer Versicherung. Sie rücken aus der direkten Schusslinie.

Diese direkte Klagemöglichkeit professionalisiert die Abwicklung und entlastet Sie persönlich. Ihre Versicherung informiert Sie zwar über den Prozessverlauf, aber die Hauptlast der Auseinandersetzung liegt bei den Juristen. Der folgende Vergleich zeigt die wesentlichen Unterschiede auf.
Der Wechsel zum Direktklagerecht vereinfacht das Verfahren erheblich und stellt sicher, dass die Auseinandersetzung dort geführt wird, wo die finanzielle und juristische Kompetenz liegt: bei der Versicherung.
| Aspekt | Direktklage gegen Versicherung | Klage gegen Fahrzeughalter |
|---|---|---|
| Zahlungsfähigkeit | Garantiert durch Versicherung | Abhängig vom Vermögen des Halters |
| Psychologischer Druck | Gering (professionelle Abwicklung) | Hoch (persönliche Belastung) |
| Streitverkündung | Halter wird einbezogen | Direkter Prozessgegner |
| Seit wann möglich | Seit 1.1.2022 (Art. 60 VVG) | Schon immer möglich |
Wann holt sich die Versicherung das Geld von Ihnen zurück, nachdem sie das Opfer bezahlt hat?
Auch wenn die Haftpflichtversicherung primär dazu da ist, Schäden Dritter zu decken, ist dieser Schutz nicht grenzenlos. In bestimmten Fällen kann die Versicherung, nachdem sie den Geschädigten entschädigt hat, einen Teil des Geldes vom eigenen Versicherungsnehmer zurückfordern. Dieser Vorgang wird als Regress bezeichnet und ist im Strassenverkehrsgesetz (SVG) klar geregelt. Ein Regress kommt jedoch nicht bei jedem kleinen Fehler infrage, sondern ist an spezifische und schwerwiegende Vertragsverletzungen geknüpft.
Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit – einem alltäglichen Fehler, wie einer kurzen Unaufmerksamkeit, die jedem passieren kann – verzichten die meisten Versicherungen auf ein Regressrecht. Anders sieht es bei grober Fahrlässigkeit aus. Als grob fahrlässig gilt ein Verhalten, bei dem elementarste Vorsichtsgebote missachtet wurden. Typische Beispiele im Strassenverkehr sind:
- Fahren in angetrunkenem Zustand (bereits ab 0.5 Promille)
- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Überfahren eines Rotlichts oder eines Stoppsignals
- Starke Ablenkung durch das Mobiltelefon
In solchen Fällen ist die Versicherung gesetzlich verpflichtet, Regress zu nehmen. Die Höhe des Regresses hängt vom Grad des Verschuldens ab. Ein deutsches Gerichtsurteil illustriert die Härte solcher Entscheidungen: Ein Autofahrer mit 0,93 Promille wurde zu einem Regress von 75 % der Schadensumme verurteilt. In der Schweiz sind die Regresssummen zwar oft gedeckelt, können aber dennoch empfindlich sein. Um sich vor den finanziellen Folgen eines solchen momentschweren Fehlers zu schützen, bieten praktisch alle Versicherer einen Grobfahrlässigkeitsschutz als Zusatzdeckung an. Dieser schliesst das Regressrecht der Versicherung bei grob fahrlässig verursachten Schäden aus und ist eine der wichtigsten Ergänzungen zur Grundpolice.
Zahlt Ihre Haftpflicht, wenn Ihre eigenen Kinder im Auto verletzt werden?
Diese Frage sorgt oft für Verwirrung und berührt einen wunden Punkt im Versicherungsrecht. Die Antwort ist komplex, aber logisch: Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden, die Sie Dritten zufügen. Personen, die im selben Haushalt leben wie der Fahrzeughalter – also typischerweise der Ehepartner und die eigenen Kinder –, gelten versicherungstechnisch nicht als „Dritte“ im Sinne der Haftpflichtdeckung für Personenschäden.
Das bedeutet: Wenn Ihre eigenen Kinder bei einem selbstverschuldeten Unfall im Auto verletzt werden, leistet Ihre Autohaftpflichtversicherung in der Regel keine direkte Entschädigung für deren Heilungskosten oder für ein allfälliges Schmerzensgeld. Auf den ersten Blick mag das hart klingen, doch die verletzten Familienangehörigen fallen nicht durch das soziale Netz. Stattdessen greift hier das Schweizer System der Personenversicherungen.
Die Behandlungskosten werden primär von der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers (falls das Kind bereits arbeitet oder über einen Elternteil mitversichert ist) oder von der Krankenversicherung (KVG) mit Unfalldeckung übernommen. Diese Versicherungen treten in Vorleistung und sorgen für die medizinische Versorgung. Im Anschluss können diese Sozial- oder Privatversicherungen jedoch auf die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrers Regress nehmen, um sich die entstandenen Kosten zurückzuholen. Indirekt kommt Ihre Autohaftpflicht also doch zum Tragen, aber nicht als Erstleister für Ihre Familie, sondern als Schuldner gegenüber der Unfall- oder Krankenversicherung.
50/50 Schuld: Wer zahlt wem wie viel und was passiert mit dem Bonus?
Nicht jeder Unfall hat einen klar schuldigen und einen unschuldigen Beteiligten. Oft tragen beide Fahrer eine Teilschuld, beispielsweise bei Unfällen auf Parkplätzen oder an unübersichtlichen Kreuzungen. In solchen Fällen einigen sich die Versicherungen häufig auf eine Haftungsquote von 50/50. Doch was bedeutet das konkret für die finanzielle Abwicklung und Ihre Bonusstufe?
Das Prinzip ist, dass jede Haftpflichtversicherung 50 % des Schadens am gegnerischen Fahrzeug übernimmt. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie auf 50 % Ihres eigenen Schadens „sitzen bleiben“. Diesen Teil müssen Sie entweder selbst tragen oder über Ihre eigene Vollkaskoversicherung abwickeln, sofern Sie eine abgeschlossen haben. Bei der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung fällt jedoch der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt an.
Ein entscheidender Punkt ist der Einfluss auf die Bonusstufe. Entgegen der landläufigen Meinung, dass bei Teilschuld auch der Bonusverlust nur „zur Hälfte“ anfällt, ist die Realität meist eine andere: Sobald Ihre Haftpflichtversicherung eine Zahlung an die Gegenseite leistet – und sei es nur für 50 % des Schadens –, gilt dies als Schadenfall. Folglich werden Sie in der Regel in der Bonusstufe zurückgestuft, genauso als wären Sie allein schuldig gewesen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihre Kaskoversicherung für die restlichen 50 % Ihres eigenen Schadens beanspruchen. Ein 50/50-Unfall kann also zu einer doppelten Belastung führen: Selbstbehalt zahlen und Bonusverlust hinnehmen.
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie die Zahlungsströme bei einer 50/50-Haftungsaufteilung konkret aussehen.
Dieses Szenario unterstreicht den Wert eines Bonusschutzes, der eine Rückstufung auch bei einem solchen geteilten Schadenfall verhindert.
| Position | Auto A | Auto B |
|---|---|---|
| Eigenschaden | CHF 4’000 | CHF 2’000 |
| 50% Haftung für Gegenschaden | CHF 1’000 (an B) | CHF 2’000 (an A) |
| Zahlung von Vers. A an B | CHF 1’000 | |
| Zahlung von Vers. B an A | CHF 2’000 | |
| Deckung Restschaden durch Kasko | CHF 3’000 (4’000 – 1’000) | CHF 1’000 (2’000 – 1’000) |
| Belastung durch Selbstbehalt (Kasko) | z.B. CHF 1’000 | z.B. CHF 500 |
| Bonusrückstufung (Haftpflicht & Kasko) | Ja | Ja |
Wie fungiert Ihre Haftpflichtversicherung als „passiver Rechtsschutz“ bei falschen Forderungen?
Der Begriff „passiver Rechtsschutz“ beschreibt eine der Kernfunktionen Ihrer Motorfahrzeughaftpflicht. Anders als eine aktive Rechtsschutzversicherung, die Sie abschliessen, um Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen, ist der passive Rechtsschutz integraler Bestandteil Ihrer Haftpflichtpolice und dient ausschliesslich der Abwehr von an Sie gestellten Ansprüchen. Sobald jemand eine Forderung gegen Sie erhebt, die Ihre Versicherung für unbegründet oder überhöht hält, wird dieser Schutzmechanismus aktiviert.
Ihre einzige Aufgabe in diesem Prozess ist es, den Vorfall unverzüglich Ihrer Versicherung zu melden und jegliche Korrespondenz der Gegenseite kommentarlos weiterzuleiten. Ab diesem Moment übernimmt Ihre Versicherung die gesamte Kommunikation. Die Spezialisten prüfen die Haftungsfrage, fordern bei Bedarf Gutachten an und führen die Verhandlungen. Das Ziel ist es, ungerechtfertigte Forderungen vollständig abzuwehren oder überzogene Beträge auf ein gerechtfertigtes Mass zu reduzieren. Die immense finanzielle Bedeutung dieser Aufgabe wird deutlich, wenn man bedenkt, dass laut einer Erhebung im Jahr 2021 rund 4,27 Milliarden CHF von Schweizer Motorfahrzeugversicherungen für Versicherungsfälle ausgezahlt wurden. Jeder ungerechtfertigt bezahlte Franken würde dieses System belasten.
Dieser Service ist für Sie kostenlos und bewahrt Sie vor erheblichem Stress, Zeitaufwand und finanziellen Risiken. Sie müssen keinen Anwalt suchen, keine Schriftsätze aufsetzen und keine Gerichtsverhandlungen fürchten. Ihre Versicherung agiert als professioneller Puffer, der Sie abschirmt und mit der vollen Macht seiner juristischen und finanziellen Ressourcen für Ihr Recht eintritt. Dies gilt selbst dann, wenn der Fall vor Gericht geht – die Versicherung trägt das volle Prozesskostenrisiko.
Aktionsplan: Ihr richtiges Verhalten bei ungerechtfertigten Forderungen
- Kein Schuldeingeständnis: Geben Sie vor Ort niemals ein mündliches oder schriftliches Schuldeingeständnis ab, auch nicht aus reiner Höflichkeit oder zur Beruhigung der Situation.
- Sofortige Weiterleitung: Leiten Sie sämtliche Korrespondenz, Forderungsschreiben oder Rechnungen der Gegenseite umgehend und unkommentiert an Ihre Versicherung weiter.
- Standardisierte Antwort: Verweisen Sie die Gegenseite konsequent an Ihre Versicherung mit einer Formulierung wie: „Ich habe den Vorfall meiner Versicherung gemeldet. Bitte wenden Sie sich direkt an [Name der Versicherung], Policen-Nr. [Ihre Nummer].“
- Lückenlose Dokumentation: Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll sachlich und ohne Schuldzuweisung aus. Machen Sie Fotos von der Unfallsituation, den Fahrzeugpositionen und den Schäden. Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen.
- Kommunikationsstopp: Führen Sie keine weiteren Diskussionen oder Verhandlungen mit der Gegenseite oder deren Anwalt. Überlassen Sie die gesamte Kommunikation Ihrer Versicherung.
Wie schützen Sie Ihr Bonusstufe, auch wenn Sie einen Unfall bauen?
Die Angst vor dem Prämiensprung nach einem Unfall ist allgegenwärtig. Jeder gemeldete Schaden, für den Ihre Haftpflicht- oder Kaskoversicherung eine Leistung erbringt, führt unweigerlich zu einer Rückstufung im Bonussystem. Das bedeutet, dass Ihre Prämie im Folgejahr und oft für mehrere Jahre danach spürbar ansteigt. Dieser Mechanismus soll unfallfreies Fahren belohnen, bestraft aber auch jeden noch so kleinen Vorfall. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, diesen Automatismus zu durchbrechen: der Bonusschutz.
Der Bonusschutz ist eine Zusatzdeckung, die Sie zu Ihrer Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung abschliessen können. Man kann ihn sich wie einen „Joker“ oder eine „Versicherung für die Versicherung“ vorstellen. Mit einem aktiven Bonusschutz bleibt Ihre Bonusstufe nach dem ersten Schadenfall pro Beobachtungsperiode (meist ein Jahr) unverändert. Sie werden also so behandelt, als wäre der Unfall nie passiert, und Ihre Prämie steigt nicht an.
Die Entscheidung für oder gegen einen Bonusschutz ist eine strategische. Die Zusatzdeckung kostet eine moderate Mehrprämie pro Jahr. Sie lohnt sich vor allem für Fahrer, die bereits eine sehr tiefe Bonusstufe erreicht haben und diese nicht wegen eines einzigen Missgeschicks riskieren wollen. Der finanzielle Schaden durch eine mehrjährige Prämienerhöhung kann die Kosten für den Bonusschutz schnell um ein Vielfaches übersteigen. Ohne Bonusschutz stehen Sie vor der unangenehmen Wahl: Den Schaden selbst bezahlen, um den Bonus zu retten, oder den Schaden melden und eine höhere Prämie in Kauf nehmen. Der Bonusschutz nimmt Ihnen diese Entscheidung ab und bietet finanzielle Planbarkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Haftpflichtversicherung ist Ihr aktiver Verteidiger (passiver Rechtsschutz), der unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten abwehrt.
- Ein Bonusschutz ist eine strategische Investition, die eine teure Prämienerhöhung nach einem Schadenfall verhindert.
- Bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Alkohol, hohes Tempo) kann Ihre Versicherung Regress nehmen. Ein Grobfahrlässigkeitsschutz deckt dieses hohe finanzielle Risiko.
Wie rettet der Bonusschutz Ihre tiefe Prämie trotz eines teuren Crashs?
Der Bonusschutz verhindert eine Hochstufung der Schadenfreiheitsstufe und sichert sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung.
– AXA Versicherungen, AXA Bonusschutz Produktinformation 2024
Die abstrakte Idee des Bonusschutzes wird erst durch konkrete Zahlen wirklich greifbar. Seine wahre Stärke zeigt sich nicht in der jährlichen Zusatzprämie, sondern in der massiven Ersparnis, die er im Schadenfall generiert. Eine Rückstufung im Bonussystem bedeutet nicht nur eine einmalige Prämienerhöhung, sondern einen jahrelangen finanziellen Mehraufwand, bis Sie wieder Ihre ursprüngliche, tiefe Stufe erreicht haben.
Nach einem Schadenfall kann die Prämie je nach Versicherung und bisheriger Stufe um 30 % bis 50 % oder mehr ansteigen. Rechnet man diesen Aufschlag über die Jahre, die es braucht, um wieder „abzusteigen“, kommen schnell hohe Summen zusammen. Ein Beispiel der Mobiliar zeigt, dass bei einer Grundprämie von CHF 1’000 nach einem Schaden über fünf Jahre insgesamt rund CHF 850 mehr bezahlt werden. Der Bonusschutz neutralisiert diesen Effekt vollständig. Für eine relativ geringe Jahresgebühr kaufen Sie sich die Sicherheit, dass Ihre mühsam erfahrene tiefe Prämie auch nach einem Crash erhalten bleibt.
Der Return on Investment (ROI) eines Bonusschutzes ist im Schadenfall also enorm hoch. Die Frage ist nicht, ob man sich den Bonusschutz leisten kann, sondern ob man es sich leisten kann, ohne ihn eine teure Rückstufung zu riskieren. Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie signifikant die Ersparnis bei verschiedenen Anbietern ausfallen kann.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Bonusschutz keine überflüssige Zusatzleistung ist, sondern ein cleveres Instrument zur finanziellen Risikosteuerung, das sich im Ernstfall mehr als bezahlt macht.
| Versicherer | Grundprämie 30J | Prämie nach Schaden (geschätzt) | Kosten Bonusschutz/Jahr | Potenzielle Ersparnis über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| AXA | CHF 579 | CHF 837 | CHF 80 | CHF 890 |
| Mobiliar | CHF 889 | CHF 1’343 | CHF 120 | CHF 1’670 |
| Zurich | CHF 723 | CHF 1’278 | CHF 95 | CHF 2’275 |
Nachdem Sie nun die Mechanismen zur Abwehr von Forderungen und zum Schutz Ihrer Prämie kennen, ist der nächste logische Schritt, Ihre eigene Police zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur über einen Bonusschutz, sondern auch über einen Grobfahrlässigkeitsschutz verfügen, um optimal abgesichert zu sein.
Häufige Fragen zu Versicherungsleistungen bei Unfällen
Sind meine Kinder über meine Autohaftpflicht versichert?
Nein, Personen, die im selben Haushalt leben, sind für Personenschäden in der Regel von der direkten Leistung der Autohaftpflicht ausgeschlossen. Die Kosten werden primär von der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) oder der Krankenversicherung (KVG) getragen.
Wer zahlt die Behandlungskosten meiner verletzten Kinder?
Die Unfallversicherung des Arbeitgebers (UVG) oder die private Krankenversicherung mit Unfallzusatz übernimmt die Kosten in Vorleistung. Diese Versicherungen sorgen für die medizinische Versorgung Ihres Kindes.
Kann die Unfallversicherung Regress nehmen?
Ja. Nachdem die Unfall- oder Krankenversicherung die Behandlungskosten bezahlt hat, kann sie diese bei einem Verschulden des Fahrers von dessen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung zurückfordern (Regress nehmen).