Veröffentlicht am Mai 15, 2024

Die Deckung durch Ihre Versicherung nach einem Unwetter hängt weniger von der Police ab, als von Ihrem proaktiven Handeln und dem Verständnis kantonaler Besonderheiten.

  • Grobe Fahrlässigkeit, wie ein offenes Fenster bei Sturm, kann Ihre Versicherungsleistung um bis zu 50% reduzieren.
  • Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme (Unterversicherung) führt im Schadenfall zu proportionalen Kürzungen.
  • Je nach Kanton (Monopol vs. Privatversicherung) gelten fundamental andere Regeln und Ansprechpartner.

Empfehlung: Überprüfen Sie jährlich Ihre Versicherungssumme und treffen Sie nachweisbare Präventionsmassnahmen, um im Ernstfall volle Deckung zu erhalten.

Ein dumpfes Gurgeln aus dem Keller, der modrige Geruch von Nässe – für Hausbewohner in Risikogebieten ist dies ein Albtraum, der nach heftigen Unwettern zur Realität werden kann. Die erste Reaktion ist oft die Hoffnung, dass die Versicherung den Schaden schon decken wird. Man hat schliesslich eine Gebäude- und eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese Annahme ist zwar im Grundsatz korrekt, doch der Weg zur vollständigen Entschädigung ist in der Schweiz mit entscheidenden, oft übersehenen Details gepflastert.

Die üblichen Ratschläge – Schaden sofort melden, Fotos machen – sind nur die Spitze des Eisbergs. Viele Hausbesitzer sind sich nicht bewusst, dass die eigentliche Höhe der Auszahlung von Faktoren abhängt, die lange vor dem Unwetter festgelegt wurden. Es geht um die korrekte Einschätzung des eigenen Besitzes, um das Verständnis für die feinen, aber kritischen Unterschiede im föderalistischen Versicherungssystem der Schweiz und vor allem um die eigene, nachweisbare Sorgfaltspflicht.

Doch was, wenn der Schlüssel zur vollen Entschädigung nicht allein in den Vertragsdokumenten liegt, sondern in Ihrem Verhalten und Ihrer Vorbereitung? Dieser Artikel bricht mit der passiven Sichtweise auf Versicherungsleistungen. Er beleuchtet die entscheidenden Mechanismen, die darüber bestimmen, ob Sie 50% oder 100% Ihres Schadens ersetzt bekommen. Wir tauchen tief ein in die Logik von Versicherern bei grober Fahrlässigkeit, erklären die mathematische Falle der Unterversicherung und entschlüsseln, warum Ihr Wohnkanton die Spielregeln fundamental verändert.

Anstatt nur zu beschreiben, was versichert ist, zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Deckung aktiv schützen und im Ernstfall das Maximum aus Ihrer Police herausholen. Denn bei Naturgefahren ist Prävention nicht nur ein Schutz für Ihr Haus, sondern auch für Ihre finanzielle Sicherheit.

Dieser Leitfaden führt Sie systematisch durch die kritischen Aspekte der Schadensregulierung bei Unwettern in der Schweiz. Das Inhaltsverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die Themen, die für Sie als Hausbesitzer in einem Risikogebiet von entscheidender Bedeutung sind.

Sturm, Hagel, Hochwasser: Welche Naturereignisse sind gesetzlich gedeckt und welche nicht?

Wenn Wasser in Ihren Keller eindringt, ist die erste Frage: Handelt es sich um einen versicherten „Elementarschaden“? In der Schweiz ist dieser Begriff klar definiert. Die obligatorische Elementarschadenversicherung, die Teil Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung ist, deckt Schäden durch eine abschliessende Liste von neun Naturereignissen. Dazu gehören Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (definiert als Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Die finanzielle Dimension dieser Ereignisse ist immens. Allein nach den Unwettern 2021 verzeichnete die Schweizer Hagel Versicherung eine Schadenssumme von rund 18 Millionen Franken nur für die Landwirtschaft.

Entscheidend ist jedoch, was nicht auf dieser Liste steht. Schäden durch Starkregen, der nicht zu einer flächenmässigen Überschwemmung führt (sogenanntes Oberflächenwasser), können in der Deckung problematisch sein. Ebenso sind Schäden durch Grundwasser, das von unten in den Keller drückt, oft nicht standardmässig gedeckt. Hierfür ist in der Regel eine Zusatzversicherung für „Gebäudewasserschäden“ notwendig. Auch Ereignisse wie Erdbeben oder kriegerische Ereignisse sind von der Standard-Elementardeckung ausgenommen. Als Bewohner einer Hochrisikozone ist es entscheidend, die genaue Ursache des Wassereintritts zu kennen, da dies über die Leistungspflicht der Versicherung entscheidet.

Die Kenntnis Ihres lokalen Risikos ist der erste Schritt zur Prävention. Die Gefahrenkarten des Bundes und der Kantone geben detailliert Auskunft über die spezifischen Risiken an Ihrem Wohnort. Diese Karten sind nicht nur informativ, sondern können auch von Versicherungen zur Risikobewertung herangezogen werden.

Topographische Risikokarte der Schweiz mit farblich markierten Hochwasserzonen

Diese Visualisierung zeigt, dass das Risiko in der Schweiz nicht gleichmässig verteilt ist. Leben Sie in einer rot oder blau markierten Zone, sind proaktive Schutzmassnahmen und ein genaues Verständnis Ihrer Police unerlässlich. Die Versicherungsdeckung ist ein Sicherheitsnetz, aber sie entbindet Sie nicht von der Pflicht, sich über die spezifischen Gefahren an Ihrem Standort zu informieren und entsprechend zu handeln.

Warum kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn Sie die Fenster bei Sturm offen lassen?

Die Leistungspflicht der Versicherung endet dort, wo die grobe Fahrlässigkeit des Versicherten beginnt. Dies ist einer der häufigsten Gründe für Leistungskürzungen nach einem Unwetter. Der Grundsatz lautet: Sie sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu ergreifen, um einen Schaden zu verhindern oder zu mindern. Juristisch spricht man von der Verletzung der Sorgfaltspflicht. Ein bei Sturmwarnung weit geöffnetes Kellerfenster, durch das Regenwasser eindringt, ist ein klassisches Beispiel für grobe Fahrlässigkeit.

Die Versicherung wird in einem solchen Fall nicht zwingend die gesamte Zahlung verweigern, aber sie wird die Leistung prozentual kürzen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Grad des Verschuldens ab. Ein gekipptes Fenster wird möglicherweise als leichte Fahrlässigkeit gewertet und führt zu einer geringeren Kürzung als ein sperrangelweit offenes Fenster. Das Prinzip gilt auch für andere Unterlassungen: Wenn Sie beispielsweise trotz offensichtlicher Gefahr und Unwetterwarnung lose Gegenstände im Garten nicht sichern und diese Ihr oder ein Nachbargebäude beschädigen, kann Ihnen eine Mitschuld angelastet werden. Die Beweislast liegt oft beim Versicherer, aber eine klare Missachtung von Warnungen und grundlegenden Vorsichtsmassnahmen ist schwer zu widerlegen.

Die folgende Tabelle illustriert, wie sich unterschiedliches Verhalten direkt auf die Versicherungsleistung auswirken kann. Sie basiert auf gängiger Praxis von Schweizer Versicherern und verdeutlicht die finanziellen Konsequenzen von Fahrlässigkeit.

Versicherungsleistung bei verschiedenen Szenarien der Fahrlässigkeit
Situation Versicherungsdeckung Begründung
Fenster ordnungsgemäss geschlossen 100% Deckung Keine Fahrlässigkeit
Fenster gekippt trotz Unwetterwarnung 80-90% Deckung Leichte Fahrlässigkeit
Fenster weit offen bei Sturm 50-70% Deckung Grobe Fahrlässigkeit

Diese Zahlen zeigen unmissverständlich: Ihr Verhalten vor und während des Sturms hat einen direkten Einfluss auf Ihren Geldbeutel. Es ist daher nicht nur eine Frage des Hausverstands, sondern eine finanzielle Notwendigkeit, bei Unwetterwarnungen alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Warum läuft die Versicherung in Bern und der Waadt anders als im Rest der Schweiz?

Das Schweizer Versicherungssystem für Gebäudeschäden durch Naturgefahren ist ein Paradebeispiel für den Föderalismus. Es gibt nicht ein einziges System, sondern zwei grundlegend verschiedene. Ihr Wohnkanton entscheidet darüber, bei wem Sie Ihr Gebäude versichern müssen und wie das System funktioniert. In 19 Kantonen, den sogenannten Monopolkantonen (darunter Bern, Waadt, Zürich, Aargau), besteht ein kantonales Monopol. Hier müssen Gebäude obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung (GVB, ECAP etc.) versichert werden. Diese Institutionen arbeiten nach dem Solidaritätsprinzip, bei dem die Prämien innerhalb des Kantons ausgeglichen werden und ein nationaler Pool für Grossereignisse existiert.

In den übrigen sieben Kantonen, den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden), können Gebäude bei privaten Versicherungsgesellschaften versichert werden. In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist die Elementarschadenversicherung für Gebäude sogar gänzlich freiwillig, was für Hausbesitzer ein erhebliches Risiko darstellt, falls sie auf eine Deckung verzichten. Dieses duale System bedeutet, dass ein Hausbesitzer in Bern einen völlig anderen Ansprechpartner und potenziell andere Prämienstrukturen hat als ein Hausbesitzer in Genf.

Die folgende Übersicht verdeutlicht die zentralen Unterschiede zwischen den beiden Systemen, die für jeden Immobilieneigentümer in der Schweiz von Bedeutung sind.

Monopolkantone vs. GUSTAVO-Kantone: Die zwei Versicherungssysteme der Schweiz
System Kantone Versicherer Besonderheiten
Monopolkantone 19 Kantone (z.B. Bern, Zürich) Kantonale Gebäudeversicherungen Solidaritätsprinzip auf kantonaler und nationaler Ebene
GUSTAVO-Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, AI, Wallis, Obwalden Private Versicherer In GE, TI, AI, VS nicht obligatorisch

Für Sie als Hausbesitzer bedeutet dies: Informieren Sie sich zwingend über das in Ihrem Kanton geltende System. In einem Monopolkanton ist Ihr Ansprechpartner klar definiert. In einem GUSTAVO-Kanton haben Sie die Wahl, aber auch die Verantwortung, den richtigen privaten Anbieter zu finden und, falls nicht obligatorisch, die Versicherung überhaupt abzuschliessen. Diese strukturelle Eigenheit der Schweiz ist ein entscheidender Faktor bei der Absicherung gegen Naturgefahren.

Trampolin weggeweht: Gehört der Garten zum versicherten Hausrat?

Nach einem Sturm bietet sich oft ein Bild der Verwüstung im Garten. Ein weggewehtes Trampolin, umgestürzte Gartenmöbel, ein beschädigter Grill. Die Frage, die sich stellt: Was davon ist versichert? Hier kommt die strikte Trennung zwischen der Gebäude- und der Hausratversicherung ins Spiel. Die Faustregel ist einfach: Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Sachen, also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Dazu zählen Gartenmöbel, der Grill, Blumentöpfe und auch das Trampolin.

Die Gebäudeversicherung hingegen ist für fest mit dem Gebäude oder dem Grundstück verbundene Teile zuständig. Ein Gartenzaun, eine Stützmauer oder ein fest verankertes Gartenhaus fallen in der Regel unter die Gebäudeversicherung. Nicht versichert über die Standardpolicen sind oft die Bepflanzung selbst, also Bäume, Sträucher oder der Rasen. Hierfür wäre eine spezielle Zusatzversicherung (Gartenanlage) notwendig. Für Sie bedeutet das: Schäden am beweglichen Mobiliar im Garten sind ein Fall für die Hausratversicherung, während Schäden an festen Bauten ein Fall für die Gebäudeversicherung sind.

Garten mit verschiedenen Objekten zur Veranschaulichung der Versicherungskategorien

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Wert, den die Versicherung ersetzt. Insbesondere bei älteren Objekten im Aussenbereich kommt oft das Prinzip des Zeitwerts zur Anwendung. Während im Hausrat oft der Neuwert (die Kosten für eine Neuanschaffung) versichert ist, kann die Versicherung bei einem 15 Jahre alten Holzzaun argumentieren, dass dessen Zeitwert gegen null geht – und entsprechend wenig bis gar nichts bezahlen. Diese Unterscheidung zwischen Neuwert und Zeitwert ist ein häufiger Streitpunkt und sollte bei der Erwartungshaltung an die Entschädigung berücksichtigt werden.

Wann müssen Sie Lichtschächte sichern, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden?

Ihre proaktive Rolle bei der Schadensprävention ist der vielleicht wichtigste Hebel, um im Ernstfall die volle Versicherungsleistung zu erhalten. Das Sichern von Lichtschächten ist hierbei ein zentraler Punkt. Wenn Wasser durch ungesicherte oder verstopfte Lichtschächte in den Keller eindringt, kann die Versicherung dies als Organisationsmangel und somit als grobe Fahrlässigkeit werten, was zu Leistungskürzungen führt. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Hauseigentümer, dafür zu sorgen, dass Wasserabläufe frei sind und potenzielle Eintrittsstellen gesichert werden.

Prävention geht jedoch weit über Lichtschächte hinaus. Es ist ein Gesamtkonzept, das Ihre Sorgfaltspflicht dokumentiert. Wie Michael Wieser, Direktor der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), betont, ist Eigeninitiative gefragt. Er verweist auf die umfassenden Informationsmöglichkeiten, die Hausbesitzern zur Verfügung stehen:

Man könne sich auf der Plattform ‚Schutz vor Naturgefahren‘ selbst informieren.

– Michael Wieser, Direktor der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG

Diese Aussage unterstreicht, dass von Hausbesitzern erwartet wird, sich aktiv zu informieren und Vorkehrungen zu treffen. Das konsequente Umsetzen von Präventionsmassnahmen schützt nicht nur Ihr Eigentum, sondern dient im Schadenfall auch als Beweis gegenüber der Versicherung, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten präventiven Massnahmen zusammen, die jeder Hausbesitzer in der Schweiz vor einem angekündigten Unwetter ergreifen sollte.

Ihre Präventions-Checkliste für Unwetterschutz

  1. Fenster und Storen sichern: Ziehen Sie Sonnenstoren sowie Rollläden hoch und verschliessen Sie alle Fenster und Türen sorgfältig.
  2. Abläufe kontrollieren: Halten Sie alle Wasserabläufe, insbesondere bei Lichtschächten und auf Terrassen, frei von Laub und Schmutz.
  3. Lose Gegenstände sichern: Befestigen oder verräumen Sie lose Gegenstände im Aussenbereich wie Blumentöpfe, Gartenmöbel oder Grills.
  4. Fahrzeuge schützen: Parken Sie Fahrzeuge wenn möglich in einer Garage oder an einem geschützten Ort.
  5. Wertsachen hochstellen: Bringen Sie bei akuter Hochwassergefahr wertvolle Gegenstände und elektrische Geräte aus dem Keller in höhere Stockwerke.

Die konsequente Umsetzung dieser Punkte ist Ihre beste Versicherung gegen Leistungskürzungen. Dokumentieren Sie durchgeführte Massnahmen, falls möglich, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Warum kürzt die Versicherung 50% der Zahlung, wenn Ihre Summe 50% zu tief angesetzt war?

Das grösste finanzielle Risiko nach einem Grossschaden lauert oft im Kleingedruckten Ihrer Hausratpolice: die Unterversicherung. Dieses Prinzip ist einfach, aber in seinen Konsequenzen brutal. Wenn der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats 200’000 Franken beträgt, Sie aber nur eine Versicherungssumme von 100’000 Franken abgeschlossen haben, sind Sie zu 50% unterversichert. Die Konsequenz: Die Versicherung wird jeden Schaden, egal wie hoch er ist, nur zu 50% bezahlen. Bei einem Kellerschaden von 20’000 Franken erhalten Sie also nur 10’000 Franken.

Die Gefahr der Unterversicherung ist real, weil die meisten Menschen den Wert ihres Besitzes massiv unterschätzen. Ein durchschnittlicher Haushalt besitzt laut Schätzungen durchschnittlich 10’000 Objekte. Von der Kleidung im Schrank über Bücher, Geschirr, Elektronik bis hin zu Sportausrüstung – die Summe erreicht schnell sechsstellige Beträge. Eine Versicherungssumme, die vor zehn Jahren vielleicht noch passte, ist nach diversen Neuanschaffungen heute mit grosser Wahrscheinlichkeit zu tief.

Um diese Falle zu vermeiden, ist eine regelmässige und ehrliche Bestandsaufnahme unerlässlich. Führen Sie die folgenden Schritte durch, um Ihre korrekte Versicherungssumme zu ermitteln und zu pflegen:

  • Inventarliste erstellen: Gehen Sie Zimmer für Zimmer durch und listen Sie alle Gegenstände mit ihrem ungefähren Neuwert auf.
  • Belege und Fotos sichern: Machen Sie Fotos von jedem Zimmer und bewahren Sie wichtige Kaufbelege digital in einer Cloud auf. Dies hilft nicht nur bei der Wertermittlung, sondern auch bei der späteren Schadenmeldung.
  • Jährliche Überprüfung: Aktualisieren Sie Ihre Liste mindestens einmal pro Jahr oder nach grösseren Anschaffungen (neues Sofa, teures E-Bike, neue IT-Ausrüstung).
  • Online-Rechner nutzen: Viele Schweizer Versicherer bieten auf ihren Webseiten praktische Rechner an, die Ihnen helfen, auf Basis Ihrer Wohnfläche und Ihres Lebensstandards eine realistische Versicherungssumme zu schätzen.

Eine korrekt angesetzte Versicherungssumme ist keine Option, sondern eine absolute Notwendigkeit, um im Schadenfall nicht eine böse Überraschung zu erleben. Der geringe Mehrbetrag an Prämie für eine höhere Summe steht in keinem Verhältnis zum potenziellen finanziellen Verlust durch eine Kürzung.

Das Auto als Golfball: Warum Dellen durch Unwetter die Prämie nicht erhöhen?

Wenn ein Hagelsturm über das Land zieht, sehen Autos oft aus wie Golfbälle. Hunderte von Dellen zieren das Blech. Für Fahrzeugbesitzer stellt sich sofort die Frage nach Versicherung und den potenziellen Folgen für die eigene Prämie. Die gute Nachricht: Schäden durch Hagel, Sturm, Hochwasser und andere Elementarereignisse sind in der Regel durch die Teilkaskoversicherung Ihres Fahrzeugs gedeckt. Wie AXA Schweiz bestätigt, ist für Schäden an Fahrzeugen die Teilkasko der Autoversicherung zuständig.

Die noch bessere Nachricht ist, dass die Inanspruchnahme der Teilkasko für einen Elementarschaden in der Schweiz üblicherweise nicht zu einer Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie führt. Anders als bei einem selbstverschuldeten Kollisionsschaden (Vollkasko) verlieren Sie Ihren Bonus oder Ihre Rabattstufe nicht. Der Grund dafür ist, dass ein Unwetter als unvorhersehbares Ereignis gilt, für das der Fahrer keine Schuld trägt. Sie können also beruhigt den Schaden melden, ohne eine finanzielle „Bestrafung“ in Form höherer zukünftiger Prämien fürchten zu müssen.

Bei grossen Hagelereignissen haben sich in der Schweiz zudem sehr effiziente Prozesse zur Schadenabwicklung etabliert, wie das folgende Beispiel zeigt.

Fallbeispiel: Effiziente Hagelschaden-Abwicklung durch Drive-in Center

Hagelzüge können immense Schäden anrichten, insbesondere an Motorfahrzeugen. Bei grossen Hagelereignissen organisiert die AXA Schweiz deshalb oft lokale Drive-in-Center. Kunden können nach einer Terminvereinbarung mit ihrem Auto oder Lieferwagen direkt vorbeifahren. Vor Ort nehmen Schadenexperten eine sofortige Beurteilung des Schadens vor, schätzen die Reparaturkosten und leiten die nächsten Schritte ein. Dieser Prozess beschleunigt die Abwicklung für Tausende von betroffenen Kunden erheblich und reduziert die Wartezeiten im Vergleich zur individuellen Begutachtung in Werkstätten.

Dieses Vorgehen zeigt, dass Versicherer bei grossflächigen Elementarschäden auf standardisierte und kundenfreundliche Lösungen setzen. Wenn Ihr Auto also von einem Unwetter betroffen ist, ist der erste Schritt die umgehende Meldung an Ihre Versicherung, um von diesen effizienten Prozessen zu profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sorgfaltspflicht: Nachweisbare Prävention (z.B. geschlossene Fenster) ist entscheidend, um Leistungskürzungen wegen grober Fahrlässigkeit zu vermeiden.
  • Unterversicherung: Eine zu tief angesetzte Hausratsumme führt zu proportionalen Kürzungen bei jedem Schaden – überprüfen Sie Ihre Summe jährlich.
  • Kantonale Systeme: Ob Sie bei einer staatlichen oder privaten Stelle versichert sind, hängt von Ihrem Wohnkanton ab und verändert die Spielregeln fundamental.

Wie organisieren Sie den Ersatz Ihres gesamten Hausrats nach einem Brand schnell und effizient?

Ein Totalschaden, sei es durch ein Feuer nach einem Blitzeinschlag oder eine komplette Überflutung, ist eine extreme Belastung. In dieser chaotischen Situation ist ein strukturierter Plan entscheidend, um den Ersatz Ihres Hausrats so schnell und effizient wie möglich zu organisieren. Die Effizienz der Abwicklung hängt massgeblich von Ihrer Dokumentation und Kommunikation mit der Versicherung ab.

Der erste und wichtigste Schritt ist die unverzügliche Schadenmeldung. Nutzen Sie bei Grossereignissen wie flächendeckenden Unwettern primär die Online-Portale der Versicherer. Diese sind darauf ausgelegt, eine grosse Anzahl von Meldungen strukturiert zu erfassen und sind oft schneller als die telefonische Hotline. Sobald die Meldung erfolgt ist, beginnt für Sie die entscheidende Phase der Dokumentation. Je klarer und vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Versicherung den Fall bearbeiten und die Entschädigung auszahlen.

Folgen Sie diesem Notfallplan, um den Prozess zu strukturieren:

  1. Schaden online melden: Nutzen Sie das Online-Formular Ihrer Versicherung für eine schnelle Ersterfassung.
  2. Dokumentieren statt entsorgen: Entsorgen Sie keine beschädigten Gegenstände, bevor sie von einem Schadenexperten besichtigt oder die Entsorgung von der Versicherung freigegeben wurde. Machen Sie detaillierte Fotos von den Schäden.
  3. Aufwand für Aufräumarbeiten notieren: Die Kosten für Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sind ebenfalls Teil des versicherten Schadens. Notieren Sie Ihren Zeitaufwand und bewahren Sie Belege von beauftragten Firmen auf. Viele Versicherer stellen hierfür spezielle Formulare zur Verfügung.
  4. Inventarliste erstellen: Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände. Hier zahlen sich die zuvor erstellten Fotos und die gesicherten Kaufbelege aus Ihrer Cloud aus.
  5. Besichtigung koordinieren: Bei grösseren Schäden wird ein Schadenexperte der Versicherung vor Ort eine Besichtigung durchführen. Bereiten Sie Ihre Dokumentation für diesen Termin vor.

Der Grundsatz lautet: Je klarer der Fall, desto schneller die Erledigung. Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Weg, um Diskussionen zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen, damit Sie schnell wieder zur Normalität zurückkehren können.

Im Ernstfall ist ein kühler Kopf gefragt. Ein strukturierter Notfallplan für die Schadenabwicklung ist dabei Ihre wertvollste Hilfe.

Nachdem Sie die Mechanismen und potenziellen Fallstricke der Unwetterversicherung in der Schweiz verstanden haben, besteht der nächste logische Schritt darin, Ihre persönliche Situation zu analysieren und Ihre Policen sowie Präventionsmassnahmen gezielt zu optimieren. Fordern Sie eine professionelle Analyse an, um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall optimal geschützt sind.

Geschrieben von Claudia Zürcher, Versicherungsfachfrau VBV und ehemalige Schadensinspektorin. Expertin für Sachversicherungen, Privathaftpflicht und Hausrat mit Fokus auf Schadensabwicklung.