
Die Gründung eines KMU in der Schweiz sichert man nicht mit einer Checkliste ab, sondern mit einer strategischen Brandmauer gegen existenzielle Risiken, die Ihr Privatvermögen schützen.
- Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Vermögen vor den finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden, die Ihr Betrieb verursacht.
- Die korrekte Personalvorsorge (BVG, UVG) und Krankentaggeldversicherung (KTG) verhindern hohe Nachzahlungen und sichern Ihre Liquidität.
- Die Berufshaftpflicht ist für beratende Tätigkeiten unerlässlich, da sie reine Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen abdeckt.
Empfehlung: Analysieren Sie Ihre spezifischen Betriebs-, Personal- und Berufsrisiken detailliert, bevor Sie den ersten Kundenvertrag unterzeichnen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Die Gründung eines eigenen Unternehmens in der Schweiz ist ein Moment voller Energie und Optimismus. Die Geschäftsidee ist validiert, der Businessplan geschrieben und die ersten potenziellen Kunden sind in Sicht. In dieser euphorischen Phase werden Versicherungen oft als notwendiges Übel betrachtet – eine bürokratische Hürde, die es schnell zu überwinden gilt. Viele Gründer arbeiten eine Standard-Checkliste ab, ohne die strategische Dimension dahinter zu verstehen. Sie konzentrieren sich darauf, was gesetzlich obligatorisch ist, und übersehen, was existenziell notwendig ist, um ihr Privatvermögen zu schützen.
Die gängige Annahme, eine einfache Betriebshaftpflicht und die Anmeldung bei der AHV reichten für den Start aus, ist ein gefährlicher Trugschluss. Diese Sichtweise ignoriert die drei primären Risikosäulen, die jedes junge KMU sofort bedrohen: die Haftung gegenüber Dritten, die Verantwortung für die ersten Mitarbeitenden und die Konsequenzen der eigenen beruflichen Expertise. Ein einziger Fehler in einem dieser Bereiche kann eine finanzielle Kaskade auslösen, die nicht nur das Unternehmen, sondern auch die private finanzielle Existenz des Gründers zerstört.
Dieser Artikel bricht mit der oberflächlichen Betrachtung von Versicherungslisten. Wir betrachten die Absicherung nicht als Kostenfaktor, sondern als strategische Brandmauer. Der wahre Schlüssel liegt nicht darin, eine Liste abzuhaken, sondern darin, die Denkweise eines Risikomanagers anzunehmen. Es geht darum zu verstehen, wie ein scheinbar kleiner Fehler – eine verspätete Anmeldung, eine falsch kalkulierte Deckungssumme oder ein unbedachter Ratschlag – zu einem existenzbedrohenden Schaden anwachsen kann. Wir analysieren die entscheidenden Policen, die Sie nicht nur als Unternehmer, sondern vor allem als Privatperson schützen, bevor Sie den ersten Franken Umsatz generieren.
Dieser Leitfaden ist strukturiert, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben. Wir beleuchten die kritischsten Versicherungsfragen, mit denen sich Gründer in der Schweiz konfrontiert sehen, und zeigen auf, wo die teuersten Fehler lauern. So bauen Sie von Anfang an ein widerstandsfähiges Fundament für Ihr Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis: Die wichtigsten Versicherungsfragen für Schweizer KMU-Gründer
- Warum Sie als KMU-Inhaber die Pensionskassen-Anmeldung für Mitarbeiter nicht aufschieben dürfen?
- Wie ermitteln Sie die korrekte Deckungssumme für Ihre Betriebshaftpflicht ohne Unterversicherung?
- Sachschaden oder Vermögensschaden: Wo liegen die teuersten Risiken für IT-Dienstleister?
- Der Fehler im Arbeitsvertrag, der Sie bei einem Mitarbeiterunfall teuer zu stehen kommt
- Wie sichern Sie den Lohnfortzahlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter ab, ohne die Liquidität zu gefährden?
- Warum ein kleiner Rechenfehler eines Ingenieurs Millionen kosten kann?
- Warum verlangt die Bank Ihre Police als Sicherheit und was bedeutet das für Ihre Erben?
- Warum reicht die Privathaftpflicht für Architekten und Ärzte im Schadensfall nicht aus?
Warum Sie als KMU-Inhaber die Pensionskassen-Anmeldung für Mitarbeiter nicht aufschieben dürfen?
Die Einstellung des ersten Mitarbeiters markiert einen kritischen Wendepunkt für jedes KMU. Damit verbunden ist die sofortige Pflicht, das Unternehmen einer Pensionskasse (BVG) anzuschliessen. Viele Gründer unterschätzen die Dringlichkeit und die finanziellen Folgen einer Verzögerung. Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber ihre Angestellten, die die Eintrittsschwelle (aktuell CHF 22’050 Jahreslohn) überschreiten, unverzüglich versichern müssen. Ein Aufschub aus Unwissenheit oder zur vermeintlichen Kosteneinsparung ist ein schwerwiegender Fehler.
Versäumt ein Arbeitgeber die fristgerechte Anmeldung, wird er von der kantonalen Ausgleichskasse erfasst und zwangsweise der Stiftung Auffangeinrichtung BVG angeschlossen. Dieses Sicherheitsnetz versichert in der Schweiz über 1,4 Millionen Menschen, ist aber für säumige Unternehmen mit erheblichen Nachteilen verbunden. Es drohen nicht nur administrative Sanktionen, sondern auch hohe Verzugszinsen auf die rückwirkend geschuldeten Beiträge. Im schlimmsten Fall, bei einem Invaliditäts- oder Todesfall eines nicht angemeldeten Mitarbeiters, muss der Arbeitgeber die gesamten Rentenleistungen aus eigener Tasche finanzieren – ein existenzielles Risiko, das jedes junge Unternehmen in den Ruin treiben kann.
Die korrekte und rechtzeitige Anmeldung ist somit keine reine Formalität, sondern ein zentraler Baustein Ihrer strategischen Brandmauer. Sie schützt Ihr Unternehmen vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen und sichert die soziale Absicherung Ihrer Mitarbeiter. Eine gute Pensionskassenlösung, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht, kann zudem ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung sein.
Ihre Checkliste zur korrekten BVG-Anmeldung
- Fristgerechte Anmeldung: Schliessen Sie Ihr KMU innerhalb von drei Monaten nach Anstellung des ersten Mitarbeiters, der die Kriterien erfüllt, bei einer Pensionskasse an.
- Prüfung der Eintrittsschwelle: Vergewissern Sie sich, dass der Jahreslohn des Mitarbeiters über der gesetzlichen Schwelle von derzeit CHF 22’050 (Stand 2024) liegt.
- Klärung bei Teilzeit: Berechnen Sie die Koordinationsabzüge für Teilzeitangestellte korrekt, um eine adäquate Versicherung zu gewährleisten.
- Angebotsvergleich: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Pensionskassen. Die Leistungen und Kosten können sich erheblich unterscheiden.
- Überobligatorische Pläne prüfen: Erwägen Sie einen überobligatorischen Vorsorgeplan als attraktiven Anreiz zur Mitarbeiterbindung und zur Verbesserung der Altersvorsorge.
Wie ermitteln Sie die korrekte Deckungssumme für Ihre Betriebshaftpflicht ohne Unterversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist das Fundament der Risikoabsicherung für jedes KMU. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die durch Ihre betriebliche Tätigkeit oder Ihre Produkte bei Dritten verursacht werden. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, *ob* man sie braucht, sondern *in welcher Höhe*. Eine zu niedrig angesetzte Deckungssumme ist fast so gefährlich wie gar keine Versicherung. Im Schadensfall kann eine Unterversicherung dazu führen, dass Ihr Unternehmen auf einem Grossteil der Kosten sitzen bleibt und Ihr Privatvermögen zur Deckung der Differenz herangezogen wird.
Die Ermittlung der korrekten Summe ist keine Schätzung, sondern das Ergebnis einer systematischen Risikoanalyse. Denken Sie in „Worst-Case-Szenarien“: Was ist der grösstmögliche Schaden, den Ihr Betrieb verursachen könnte? Ein Handwerker, der eine Wasserleitung anbohrt und einen ganzen Bürokomplex unter Wasser setzt. Ein Catering-Unternehmen, das durch verunreinigte Speisen eine Massenerkrankung auslöst. Ein Software-Update, das bei einem Kunden einen kompletten Produktionsstillstand verursacht.

Die Deckungssumme muss diese potenziellen Schadenshöhen widerspiegeln. Standard-Policen für KMU in der Schweiz bieten oft Deckungssummen zwischen CHF 3 und 5 Millionen. Für risikoreichere Branchen wie das Baugewerbe oder die IT-Branche sind jedoch Summen von CHF 10 Millionen oder mehr keine Seltenheit und oft sogar vertraglich von den Auftraggebern gefordert. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Analyse die Art Ihrer Tätigkeit, die Anzahl der Mitarbeiter, die Grösse Ihrer Projekte und die vertraglichen Anforderungen Ihrer Kunden. Eine professionelle Beratung hilft, die spezifischen Risiken Ihrer Branche realistisch einzuschätzen und eine Deckungssumme festzulegen, die als echte strategische Brandmauer für Ihr Vermögen fungiert.
Sachschaden oder Vermögensschaden: Wo liegen die teuersten Risiken für IT-Dienstleister?
Für Dienstleistungsunternehmen, insbesondere in der IT-Branche, liegt die grösste Gefahr oft nicht im sichtbaren Sachschaden, sondern im unsichtbaren Vermögensschaden. Ein Sachschaden ist greifbar: Ein Server überhitzt und brennt. Ein Vermögensschaden ist abstrakt, aber oft weitaus teurer: Durch den Ausfall des Servers gehen dem Kunden Aufträge im Wert von Hunderttausenden von Franken verloren. Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Sach- und Personenschäden, nicht aber solche reinen Vermögensschäden. Hier entsteht eine gefährliche Deckungslücke.
Cyberangriffe sind eine der Hauptursachen für massive Vermögensschäden. Eine aktuelle Studie zeigt die dramatische Realität für Schweizer Unternehmen: Obwohl sich nur noch 42% gut geschützt fühlen, entstand laut der Cyberstudie 2024 der FHNW bei 73% der betroffenen KMU ein erheblicher finanzieller Schaden nach einer Attacke. Stellen Sie sich vor, ein Programmierfehler in Ihrer Software führt zu einem Datenleck bei Ihrem Kunden. Die daraus resultierende Haftungskaskade ist enorm: Kosten für die Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), forensische Analysen zur Aufklärung, die Benachrichtigung aller betroffenen Endkunden und massive Umsatzeinbussen durch den Reputationsverlust.
Nur 42% der Unternehmen fühlen sich gut vor Cyberangriffen geschützt – ein deutlicher Rückgang von 55% im Vorjahr.
– Marc K. Peter et al., KMU Cybersicherheit 2025
Diese Risiken werden durch eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung oder eine Cyber-Versicherung abgedeckt. Diese Policen sind darauf ausgelegt, die finanziellen Folgen von Fehlern, Versäumnissen oder Nachlässigkeiten in der beruflichen Tätigkeit aufzufangen. Für jeden IT-Dienstleister, Berater, Treuhänder oder Ingenieur ist der Abschluss einer solchen Versicherung vor dem ersten Kundenauftrag daher nicht optional, sondern existenziell.
Der Fehler im Arbeitsvertrag, der Sie bei einem Mitarbeiterunfall teuer zu stehen kommt
Gemäss Schweizer Gesetz (UVG) müssen alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert werden. Während die Berufsunfallversicherung (BU) immer vom Arbeitgeber getragen wird, gibt es bei der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) eine wichtige Nuance: Sie ist erst für Mitarbeiter obligatorisch, die mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind. Genau hier lauert ein häufiger und kostspieliger Fehler in den Arbeitsverträgen vieler KMU.
Der Fehler besteht darin, die NBU-Prämie nicht explizit im Arbeitsvertrag zu regeln und den Abzug vom Lohn des Mitarbeiters festzuhalten. Versäumt der Arbeitgeber, diesen Punkt klar zu vereinbaren, kann er die Prämie nicht vom Lohn abziehen und muss sie vollständig selbst tragen. Bei einer späteren SUVA-Kontrolle kann dies zu empfindlichen Nachforderungen führen. Noch gravierender wird es, wenn der Arbeitgeber fälschlicherweise davon ausgeht, ein Mitarbeiter unter der 8-Stunden-Grenze benötige keine NBU und schliesst diese gar nicht erst ab. Ereignet sich dann in der Freizeit ein Unfall, kann der Arbeitgeber für sämtliche Heilungskosten und Lohnfortzahlungen haftbar gemacht werden.

Die korrekte Handhabung der Unfallversicherung ist ein Zeichen professioneller Unternehmensführung. Sie schützt nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen vor unerwarteten finanziellen Belastungen. Folgende Punkte sind entscheidend:
- Prüfung der Arbeitszeit: Klären Sie für jeden Mitarbeiter, ob die 8-Stunden-Grenze pro Woche erreicht wird.
- Abschluss der NBU: Schliessen Sie für alle berechtigten Mitarbeiter eine Nichtberufsunfallversicherung ab.
- Regelung im Arbeitsvertrag: Halten Sie schriftlich fest, dass die NBU-Prämie vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen wird.
- Korrekter Lohnabzug: Führen Sie den Prämienabzug monatlich korrekt auf der Lohnabrechnung auf.
Wie sichern Sie den Lohnfortzahlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter ab, ohne die Liquidität zu gefährden?
Im Krankheitsfall eines Mitarbeiters sind Sie als Arbeitgeber in der Schweiz zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Die Dauer dieser Pflicht richtet sich nach dem Obligationenrecht (OR) und den kantonalen Skalen (z.B. Berner, Zürcher oder Basler Skala). Im ersten Dienstjahr beträgt die Lohnfortzahlungspflicht nur wenige Wochen. Fällt ein Mitarbeiter jedoch länger aus, kann dies die Liquidität eines jungen KMU schnell an ihre Grenzen bringen. Ein monatelanger Lohnausfall für einen nicht produktiven Mitarbeiter ist ein enormes finanzielles Risiko.
Um dieses Risiko kalkulierbar zu machen, gibt es die Krankentaggeldversicherung (KTG). Obwohl sie in den meisten Kantonen nicht obligatorisch ist, stellt sie eine strategisch wichtige Absicherung dar. Sie übernimmt nach einer vereinbarten Wartefrist (z.B. 30 oder 60 Tage) die Lohnfortzahlung für bis zu 720 Tage, meist in Höhe von 80% des Lohns. Der Abschluss einer KTG wandelt ein unkalkulierbares Liquiditätsrisiko in fixe, budgetierbare Prämienkosten um.
Die strategische Gestaltung der KTG-Police ist entscheidend. Durch die Wahl einer längeren Wartefrist können die Prämien erheblich gesenkt werden. Ein KMU kann beispielsweise entscheiden, die ersten 30 Krankheitstage selbst zu tragen, um von deutlich günstigeren Jahresprämien zu profitieren. Dies ist ein klassisches Beispiel für aktives Risikomanagement: Man trägt ein kleines, überschaubares Risiko (30 Tage Lohn) selbst, um sich gegen das existenzbedrohende Risiko eines Langzeitausfalls abzusichern. Die folgende Tabelle verdeutlicht den Unterschied, wie eine aktuelle Analyse der Optionen zeigt.
| Kriterium | Gesetzliche Pflicht (OR/Berner Skala) | Krankentaggeldversicherung (KTG) |
|---|---|---|
| Dauer der Leistung | 3 Wochen im 1. Jahr, gestaffelt steigend | Bis zu 730 Tage |
| Deckungsgrad | 100% des Lohns | 80-100% wählbar |
| Wartefrist | Keine | 0-60 Tage wählbar |
| Prämienkosten | Keine (trägt Arbeitgeber direkt) | 1-3% der Lohnsumme |
| Liquiditätsrisiko | Hoch bei Langzeitausfällen | Kalkulierbar durch Prämien |
Warum ein kleiner Rechenfehler eines Ingenieurs Millionen kosten kann?
Für freie Berufe wie Ingenieure, Architekten, Anwälte oder Unternehmensberater besteht das Hauptrisiko nicht in einem Sachschaden, sondern in einem Beratungs- oder Planungsfehler. Ein kleiner Rechenfehler in der Statik eines Gebäudes, eine falsche rechtliche Auskunft oder eine fehlerhafte strategische Empfehlung können reine Vermögensschäden in Millionenhöhe verursachen. Stürzt eine falsch berechnete Brücke ein, ist der finanzielle Schaden immens – und die klassische Betriebshaftpflichtversicherung greift hier nicht.
Dieses Risiko wird durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Sie ist für viele reglementierte Berufe in der Schweiz nicht nur dringend empfohlen, sondern teilweise auch gesetzlich oder durch Berufsverbände vorgeschrieben. Das Problem: Der Schaden manifestiert sich oft erst Jahre nach Abschluss des Projekts. Gemäss Berufshaftpflicht-Bestimmungen haften Planer in der Schweiz gemäss SIA-Normen und Obligationenrecht bis zu 10 Jahre nach Projektabschluss für ihre Arbeit. Ein Gründer haftet also für Fehler, die heute gemacht werden, möglicherweise noch in einem Jahrzehnt.

Die Deckungssumme der Berufshaftpflicht muss dem maximal denkbaren Schaden entsprechen. Für einen Ingenieur, der an grossen Infrastrukturprojekten beteiligt ist, können Schadenssummen schnell siebenstellige Beträge erreichen. Die Versicherung schützt nicht nur vor den finanziellen Forderungen, sondern übernimmt in der Regel auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie ist somit nicht nur ein finanzielles Schutzschild, sondern auch eine Art „Rechtsschutz im Fachgebiet“. Für jeden wissensbasierten Dienstleister ist sie eine der drei fundamentalen Säulen der Absicherung.
Warum verlangt die Bank Ihre Police als Sicherheit und was bedeutet das für Ihre Erben?
Viele Gründer benötigen für den Start oder die erste Wachstumsphase einen Bankkredit. Als Sicherheit verlangen Banken oft die Verpfändung einer Lebens- oder Todesfallrisikoversicherung. Dies scheint auf den ersten Blick eine einfache Lösung zu sein, birgt aber erhebliche Risiken für die Geschäftspartner oder die Familie des Gründers. Die Verpfändung ist ein Vorgang, bei dem die Ansprüche aus der Versicherungspolice an den Kreditgeber, also die Bank, abgetreten werden.
Im Kern bedeutet dies: Im Todesfall des Gründers wird die Bank als erste Begünstigte aus der Versicherungssumme ausbezahlt, um den offenen Kredit zu tilgen. Nur der verbleibende Restbetrag fliesst an die ursprünglich vorgesehenen Begünstigten, wie die Familie oder den Geschäftspartner, der das Unternehmen weiterführen soll. Wenn die Kreditsumme hoch ist, kann dies dazu führen, dass für die Erben oder den Fortbestand des Unternehmens kaum noch Kapital übrig bleibt. Eine Police, die eigentlich zur Absicherung der Familie oder zur Finanzierung der Unternehmensnachfolge gedacht war, dient plötzlich primär der Bank.
Bei einer Verpfändung wird die Bank im Todesfall als Erste aus der Versicherungssumme ausbezahlt.
– Schweizerischer Versicherungsverband, Richtlinien zur Verpfändung von Lebensversicherungen 2024
Eine strategisch klügere Alternative ist der Abschluss einer separaten, reinen Todesfallrisiko-Versicherung, die ausschliesslich zur Deckung des Kredits dient. Diese wird an die Bank verpfändet, während die private oder geschäftliche Vorsorgepolice unangetastet bleibt. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall sowohl die Bank ihr Geld erhält als auch die Familie und das Unternehmen wie geplant abgesichert sind. Diese Trennung der Zwecke ist ein essenzieller Bestandteil einer vorausschauenden Finanz- und Risiko-Strategie für jeden KMU-Inhaber.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Trennung von Privat- und Geschäftsrisiko ist eine Illusion ohne die richtigen Policen; als Inhaber einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
- Personalversicherungen (BVG, UVG, KTG) sind kein administrativer Aufwand, sondern ein zentrales Instrument zur Steuerung Ihrer Liquidität und zur Vermeidung von existenziellen Nachforderungen.
- Die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherungen muss dem realistischen Worst-Case-Szenario entsprechen, nicht Ihrem Budget. Eine Unterversicherung ist ein unkalkulierbares Risiko.
Warum reicht die Privathaftpflicht für Architekten und Ärzte im Schadensfall nicht aus?
Ein fundamentaler Fehler, den viele Gründer in beratenden Berufen machen, ist die Annahme, ihre private Haftpflichtversicherung würde auch für kleinere, „freundschaftliche“ Ratschläge im beruflichen Kontext aufkommen. Die Trennlinie zwischen privater und beruflicher Tätigkeit ist jedoch messerscharf und wird von Versicherungen strikt durchgesetzt. Die Privathaftpflicht deckt ausschliesslich Schäden, die Sie als Privatperson im Alltag verursachen – nicht aber solche, die aus Ihrer beruflichen Expertise und Tätigkeit resultieren.
Sobald ein Rat oder eine Handlung auf Ihrem spezifischen Fachwissen als Architekt, Arzt, Anwalt oder IT-Berater beruht, wird ein daraus entstehender Schaden als beruflicher Fehler gewertet. Die Privathaftpflicht wird die Deckung konsequent verweigern. Dieses Prinzip gilt auch, wenn kein Honorar geflossen ist und der Rat in einem informellen Rahmen gegeben wurde.
Fallbeispiel: Der „freundschaftliche Rat“ mit fatalen Folgen
Ein Architekt gibt einem Freund bei einem privaten Abendessen einen Ratschlag zur Statik seiner neuen Terrasse. Der Freund setzt den Rat um, doch die Konstruktion erweist sich als fehlerhaft und die Terrasse stürzt ein, was einen erheblichen Schaden am Haus verursacht. Wie ein typisches Fallbeispiel von AXA illustriert, kann eine solche fehlerhafte Beratung schnell Schäden in Höhe von mehreren zehntausend Franken anrichten. Da der Rat auf der beruflichen Expertise des Architekten basierte, lehnt dessen Privathaftpflicht die Übernahme des Schadens ab. Nur eine Berufshaftpflichtversicherung hätte in diesem Fall Deckung geboten.
Dieses Beispiel zeigt unmissverständlich: Für jeden, dessen Geschäft auf Wissen und Beratung basiert, ist die Berufshaftpflichtversicherung keine Option, sondern eine absolute Notwendigkeit von Tag eins an. Sie ist die einzige Police, die das enorme finanzielle Risiko von reinen Vermögensschäden abdeckt, die durch eine fehlerhafte professionelle Dienstleistung entstehen. Auf die private Haftpflicht zu vertrauen, ist wie der Versuch, ein Feuer mit einem Wasserglas zu löschen – völlig unzureichend.
Der Schutz Ihres Unternehmens und Ihres Privatvermögens beginnt nicht erst mit dem ersten Gewinn, sondern mit der ersten strategischen Entscheidung. Analysieren Sie Ihre Risikostruktur jetzt, um eine solide Basis für Ihren Erfolg zu schaffen.
Häufige Fragen zur Absicherung von Schweizer KMU
Was passiert mit meiner Lebensversicherung bei Verpfändung an die Bank?
Die Bank wird als erste Begünstigte in die Police eingetragen. Das bedeutet, dass sie im Todesfall vorrangig die Versicherungssumme erhält, um den ausstehenden Kredit zu tilgen. Nur ein eventueller Restbetrag geht an die ursprünglich eingesetzten Begünstigten wie Familie oder Geschäftspartner.
Wie wirkt sich die Verpfändung auf meine Erben aus?
Die für Ihre Familie oder Geschäftspartner verfügbare Versicherungssumme kann durch die vorherige Kredittilgung massiv reduziert oder sogar vollständig aufgebraucht werden. Dies kann die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen oder die geplante Fortführung des Unternehmens ernsthaft gefährden.
Gibt es Alternativen zur Verpfändung der Haupt-Police?
Ja, die strategisch bessere Lösung ist der Abschluss einer separaten, reinen Todesfallrisiko-Versicherung, die ausschliesslich der Kreditdeckung dient. So bleibt Ihre Hauptpolice für die private oder geschäftliche Vorsorge unangetastet und erfüllt ihren ursprünglichen Zweck.