Veröffentlicht am Februar 15, 2024

Der Schlüssel zur maximalen Steuerersparnis liegt nicht im blossen Abzug von Prämien, sondern im strategischen Brechen der Steuerprogression durch die richtige Kombination von Säule 3a, Pensionskasseneinkäufen und gestaffelten Bezügen.

  • Ein Einkauf in die Pensionskasse ist oft wirkungsvoller als die maximale 3a-Einzahlung, da der Abzug unbegrenzt ist.
  • Die Eröffnung mehrerer 3a-Konten ist entscheidend, um bei der Auszahlung die Progression zu brechen und Tausende von Franken zu sparen.

Empfehlung: Analysieren Sie Ihre Vorsorgelücken und nutzen Sie gezielte Einkäufe in die 2. Säule, um Ihr steuerbares Einkommen in Jahren mit hohem Verdienst signifikant zu senken, anstatt sich nur auf den begrenzten 3a-Abzug zu konzentrieren.

Jedes Jahr das gleiche Ritual: Der dicke Umschlag der Steuerverwaltung landet im Briefkasten und mit ihm die Aufgabe, alle Einnahmen, Vermögenswerte und vor allem die möglichen Abzüge lückenlos zusammenzutragen. Die meisten Schweizer Steuerzahler kennen die Standardposten wie die Prämien für die Krankenkasse oder die Einzahlungen in die Säule 3a. Man hakt die bekannten Beträge ab und hofft, das Maximum herausgeholt zu haben. Doch genau hier, im Bereich des Bekannten und Gewohnten, bleibt oft erhebliches Sparpotenzial ungenutzt auf der Strecke.

Was wäre, wenn die eigentliche Kunst nicht im blossen Abhaken von Posten liegt, sondern im strategischen Systemdenken? Wenn es nicht nur darum geht, das steuerbare Einkommen linear zu senken, sondern die Steuerprogression gezielt zu brechen? Die landläufige Meinung konzentriert sich auf die Frage „Was kann ich abziehen?“. Der Ansatz eines versierten Steuerberaters lautet jedoch: „Welche Kombination von Abzügen hat den grössten Hebel auf meinen Grenzsteuersatz?“. Es geht um die Wechselwirkungen zwischen Pensionskasseneinkäufen, der Anzahl Ihrer 3a-Konten, dem korrekten Umgang mit dem Rückkaufswert von Lebensversicherungen und dem exakten Timing Ihrer Zahlungen zum Jahresende.

Dieser Artikel führt Sie über die Grundlagen hinaus und beleuchtet die cleveren, gesetzeskonformen Strategien, die den Unterschied zwischen einer soliden und einer optimalen Steuererklärung ausmachen. Wir decken auf, warum viele den Krankenkassenabzug nicht ausschöpfen können, wie Sie mit mehreren Vorsorgekonten für die Pensionierung planen und wie Sie durch die richtige Staffelung von Ein- und Auszahlungen Ihre Steuerlast nicht nur einmalig, sondern nachhaltig senken. Bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Steuererklärung mit den Augen eines Strategen zu sehen.

Um diese strategischen Optimierungspotenziale systematisch zu erschliessen, gliedert sich dieser Leitfaden in klar definierte Bereiche. Die folgende Übersicht führt Sie durch die entscheidenden Aspekte, von grundlegenden Abzügen bis hin zu fortgeschrittenen Planungstechniken.

Warum können viele den Abzug für Krankenkasse nicht voll nutzen?

Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage liegt in einer einfachen, aber oft übersehenen gesetzlichen Regelung: Der Abzug für Versicherungsprämien ist pauschal und streng limitiert. Für die direkte Bundessteuer beispielsweise begrenzt der Gesetzgeber den maximalen Abzug auf CHF 1’700 für Einzelpersonen und CHF 3’500 für Verheiratete. Da die tatsächlichen Krankenkassenprämien in der Schweiz meist deutlich höher liegen, stösst man schnell an diese Obergrenze. Der Staat subventioniert also nur einen kleinen Teil der effektiv bezahlten Prämien, weshalb der volle Betrag selten geltend gemacht werden kann.

Die wahre, aber oft ungenutzte Optimierungschance liegt woanders: bei den selbst getragenen Krankheitskosten. Hierzu zählen alle Ausgaben, die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt bei Ihnen verbleiben, wie Arztrechnungen, Medikamente, Zahnbehandlungen oder auch Brillen. Diese Kosten sind in voller Höhe abzugsfähig, sofern sie einen gewissen Prozentsatz Ihres Reineinkommens (meist 5 %, je nach Kanton) übersteigen. Gerade in Jahren mit hohen Gesundheitsausgaben, etwa für eine Zahnkorrektur, kann dieser Abzug Ihre Steuerlast massiv senken. Der strategische Fehler vieler Steuerzahler ist es, sich nur auf die Prämien zu konzentrieren und die mühsame Sammlung der effektiven Krankheitskosten zu vernachlässigen.

Aktionsplan: Abzugsfähige Gesundheitskosten maximieren

  1. Systematische Einreichung: Senden Sie konsequent alle Rechnungen von Ärzten, Therapeuten und Apotheken während des Jahres an Ihre Krankenkasse, auch wenn Sie wissen, dass Franchise und Selbstbehalt noch nicht erreicht sind.
  2. Steuerauszug anfordern: Verlangen Sie am Jahresende einen detaillierten Steuerauszug von Ihrer Krankenkasse. Dieses Dokument listet präzise alle von Ihnen selbst getragenen Kosten auf und ist die Basis für Ihre Deklaration.
  3. Schwellenwert prüfen: Berechnen Sie, ob Ihre totalen, selbst bezahlten Gesundheitskosten die Schwelle von 5 % Ihres Reineinkommens (gemäss Steuererklärung) überschreiten. Nur der darüber liegende Betrag ist abzugsfähig.
  4. Vollständigkeit sicherstellen: Denken Sie auch an Kosten, die nicht über die Grundversicherung laufen, wie Zahnarztkosten, Brillen, Kontaktlinsen oder bestimmte komplementärmedizinische Behandlungen. Sammeln Sie diese Belege separat.
  5. Kosten für Kinder einbeziehen: Vergessen Sie nicht, die von Ihnen getragenen Gesundheitskosten für Kinder in Ausbildung (bis zum Abschluss der Erstausbildung) ebenfalls zu deklarieren, da diese oft einen erheblichen Posten ausmachen.

Die Fokussierung auf die tatsächlich angefallenen Gesundheitskosten statt auf die begrenzten Prämienabzüge ist ein klassisches Beispiel für strategisches Vorgehen bei der Steueroptimierung.

Wie deklarieren Sie den Rückkaufswert Ihrer Police im Vermögen korrekt?

Die korrekte Deklaration des Rückkaufswertes hängt fundamental von der Art der Versicherungspolice ab. Hier muss strikt zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden werden. Dieser Unterschied ist nicht nur eine Formalität, sondern hat massive steuerliche Konsequenzen. Eine Police der Säule 3a gilt als Vorsorgevermögen. Das darin angesparte Kapital ist bis zur Auszahlung sowohl von der Einkommens- als auch von der Vermögenssteuer befreit. Folglich muss der Rückkaufswert einer 3a-Police nicht in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden.

Ganz anders verhält es sich mit einer Lebensversicherung der Säule 3b. Da sie zur freien Vorsorge zählt und jederzeit (unter Einhaltung der Vertragsbedingungen) aufgelöst werden kann, betrachtet das Steueramt das angesparte Kapital als Teil Ihres frei verfügbaren Vermögens. Der steuerpflichtige Rückkaufswert – also der Betrag, den die Versicherung bei einer vorzeitigen Kündigung auszahlen würde – muss jährlich im Vermögensverzeichnis deklariert werden. Die Versicherungsgesellschaft stellt Ihnen dafür jedes Jahr eine Bescheinigung mit dem exakten Wert per 31.12. zur Verfügung. Das Versäumnis, diesen Wert anzugeben, kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Symbolische Darstellung der Säule 3a und 3b Vorsorgeprodukte in der Schweiz

Die visuelle Metapher ist einfach: Die Säule 3a ist eine verschlossene Schatztruhe (bis zur Pensionierung), während die Säule 3b ein durchsichtiges Glasgefäss ist, dessen Inhalt für das Steueramt jederzeit sichtbar und somit steuerbar ist. Bei rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b gibt es jedoch eine steuerliche Begünstigung: Die Erträge sind bei Auszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag vor dem 66. Lebensjahr und nach mindestens fünf Jahren Laufzeit zur Auszahlung kommt und bei Abschluss die versicherte Person unter 66 Jahre alt war.

Einkauf in die Pensionskasse oder 3a-Einzahlung: Was bricht die Steuerprogression stärker?

Diese Frage ist zentral für eine wirkungsvolle Steuerstrategie und die Antwort ist klar: Der Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) hat einen weitaus grösseren Hebel zur Brechung der Steuerprogression. Während die Einzahlung in die Säule 3a eine beliebte und einfache Methode zur Steueroptimierung ist, ist ihr Einfluss begrenzt. Für das Jahr 2025 können Angestellte mit Pensionskasse maximal CHF 7’258 vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dieser Betrag senkt das Einkommen, aber bei hohen Löhnen ist der Effekt auf den Grenzsteuersatz oft moderat.

Der Einkauf in die Pensionskasse hingegen ist, sofern eine Deckungslücke besteht, in seiner Höhe nicht begrenzt. Sie können potenziell Zehn- oder sogar Hunderttausende von Franken einzahlen und diesen Betrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ein solcher Einkauf kann Ihr Einkommen so drastisch reduzieren, dass Sie in eine deutlich niedrigere Progressionsstufe fallen. Dies führt zu einer überproportionalen Steuerersparnis. Stellen Sie sich vor, Sie reduzieren Ihr Einkommen von CHF 150’000 auf CHF 100’000. Sie sparen nicht nur Steuern auf die CHF 50’000, sondern der Steuersatz für die verbleibenden CHF 100’000 ist ebenfalls tiefer. Das ist die Macht der Progressionsbrechung.

Die Zürcher Kantonalbank fasst die strategische Dimension prägnant zusammen, wie eine vergleichende Analyse der Vorsorgeoptionen zeigt:

Vergleich: Einkauf in Pensionskasse vs. Einzahlung in Säule 3a
Kriterium Pensionskasse Säule 3a
Steuerabzug Vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar Max. CHF 7’258 (2025)
Vermögenssteuer Befreit Befreit
Sperrfrist 3 Jahre für Kapitalbezug Bis Alter 60 (Frauen 59)
Flexibilität Gebunden an Arbeitgeber Freie Anbieterwahl

Die strategische Überlegung ist daher, die jährliche 3a-Einzahlung als Basis zu nutzen und in Jahren mit besonders hohem Einkommen (z.B. durch einen Bonus) einen gezielten, grösseren Einkauf in die Pensionskasse zu tätigen, um die Steuerprogression maximal zu brechen. Dies erfordert eine vorausschauende Planung.

Um maximal von den Abzügen profitieren zu können, lohnt es sich, mögliche Einkäufe zu staffeln.

– Zürcher Kantonalbank, ZKB Vorsorge-Ratgeber

Der vergessene Abzug für die Einmaleinlage, der Sie hunderte Franken kostet

Viele Steuerpflichtige wissen nicht, dass seit einer Gesetzesänderung eine neue, äusserst attraktive Möglichkeit zur Steueroptimierung besteht: der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a. Dieses Instrument ist besonders wertvoll für Personen, die in vergangenen Jahren den maximalen 3a-Beitrag nicht ausgeschöpft haben, sei es aufgrund von Teilzeitarbeit, Weiterbildungen oder einfach, weil die finanziellen Mittel fehlten. Diese „verpassten“ Beiträge sind nicht verloren.

Das Prinzip ist einfach: Sie können verpasste Jahresbeiträge bis zu zehn Jahre rückwirkend als Einmaleinlage nachzahlen. Diese nachträglichen Einkäufe sind, genau wie die ordentlichen Jahresbeiträge, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Dies eröffnet eine enorme Flexibilität. Haben Sie beispielsweise in einem Jahr einen unerwartet hohen Bonus erhalten, können Sie nicht nur den regulären 3a-Beitrag einzahlen, sondern zusätzlich eine Einmaleinlage für ein vergangenes Beitragsjahr tätigen. Damit können Sie gezielt hohe Einkommensspitzen glätten und die Steuerprogression markant senken.

Die Möglichkeit für solche Einkäufe wurde neu geschaffen und kann erstmals im Steuerjahr 2026 für das Vorjahr 2025 genutzt werden. Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit dieser Option vertraut zu machen. Prüfen Sie Ihren Vorsorgeausweis und Ihre Lohnausweise der letzten Jahre, um potenzielle Lücken zu identifizieren. Ein solcher vergessener Abzug kann leicht mehrere hundert, wenn nicht tausend Franken an Steuerersparnis ausmachen – Geld, das Sie sonst dem Fiskus überlassen würden. Die proaktive Planung und Nutzung dieses Instruments ist ein Kennzeichen des cleveren Steuerzahlers.

Wann muss das Geld auf dem Konto sein: Valuta vs. Buchungsdatum zum Jahresende?

Die Hektik zum Jahresende ist vielen bekannt: Auf den letzten Drücker wird die Einzahlung in die Säule 3a getätigt, um den Steuerabzug für das laufende Jahr zu sichern. Doch was zählt wirklich für die Steuerbehörde, wenn die Transaktion über den Jahreswechsel stattfindet? Die Antwort ist eindeutig und für die Planung essenziell: Entscheidend ist nicht das Buchungsdatum auf Ihrem Kontoauszug, sondern das Valutadatum. Das Valutadatum ist der Tag, an dem die Gutschrift auf dem Konto der Vorsorgestiftung tatsächlich wertgestellt wird.

In der Praxis bedeutet das: Eine Überweisung, die Sie am 31. Dezember online in Auftrag geben, wird in der Regel erst im neuen Jahr bei der Stiftung ankommen und valutiert. Damit ist der Abzug für das alte Jahr verloren. Die meisten Banken und Vorsorgeeinrichtungen kommunizieren daher klare Fristen, die oft schon einige Arbeitstage vor dem 31. Dezember enden. Für Online-Zahlungen ist dies meist der letzte Bankarbeitstag des Jahres, für schriftliche Aufträge liegt die Frist noch früher.

Kalenderblatt zeigt wichtige Jahresend-Deadline für Vorsorgeeinzahlungen

Der Stichtag für die Einzahlung in die Säule 3a ist unerbittlich der 31. Dezember. Wer diese Frist verpasst, verliert den Abzug für das gesamte Jahr unwiederbringlich. Eine verspätete Zahlung wird einfach dem nächsten Steuerjahr zugerechnet. Der strategische Tipp ist daher, Einzahlungen nicht aufzuschieben. Erledigen Sie Ihre Vorsorgeeinzahlungen idealerweise bereits Anfang Dezember. So vermeiden Sie nicht nur den Stress zum Jahresende, sondern stellen auch sicher, dass Ihr Geld pünktlich ankommt und Sie den vollen Steuerabzug ohne böse Überraschungen nutzen können. Das Ignorieren des Valutadatums ist ein teurer Anfängerfehler.

Wie eröffnen Sie mehrere 3a-Konten, um später Steuern beim Bezug zu sparen?

Die Eröffnung mehrerer 3a-Konten ist eine der effektivsten und gleichzeitig einfachsten Strategien, um bei der Pensionierung massiv Steuern zu sparen. Der Grund dafür liegt in der progressiven Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus der Vorsorge. Wenn Sie Ihr gesamtes 3a-Guthaben auf einem einzigen Konto ansammeln und auf einmal beziehen, wird der gesamte Betrag zu einem relativ hohen Satz besteuert. Je höher die Auszahlung, desto höher der prozentuale Steuersatz.

Hier kommt die Strategie der strukturierten Entnahme ins Spiel. Indem Sie Ihre jährlichen 3a-Einzahlungen auf mehrere Konten verteilen, schaffen Sie die Möglichkeit, diese Guthaben in unterschiedlichen Steuerjahren zu beziehen. Anstatt beispielsweise CHF 200’000 in einem Jahr zu beziehen, können Sie vier Jahre lang je CHF 50’000 von vier verschiedenen Konten abheben. Jede dieser kleineren Auszahlungen wird einzeln und somit zu einem deutlich niedrigeren Progressionssatz besteuert. Die Summe der Steuern auf die vier kleinen Bezüge ist markant tiefer als die Steuer auf einen einzigen grossen Bezug. Der Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich.

Finanzexperten empfehlen daher, je nach Höhe der erwarteten Ersparnisse, eine Aufteilung auf drei bis fünf Konten. Die Eröffnung ist unkompliziert und bei den meisten Banken oder Versicherungen kostenlos. Sie können jedes Jahr entscheiden, auf welches Konto Sie Ihren Beitrag einzahlen möchten. Es ist sinnvoll, die Konten bei verschiedenen Anbietern zu führen, um das Anlagerisiko zu diversifizieren. Diese einfache planerische Massnahme während der Ansparphase hat einen enormen finanziellen Hebel in der Auszahlungsphase und ist ein Muss für jeden, der seine Vorsorge steuerlich optimieren will.

Wie viel sparen Sie konkret, wenn Sie Schuldzinsen und 3a-Einzahlungen gleichzeitig abziehen?

Die Kombination von Schuldzinsen- und Säule-3a-Abzügen ist ein klassisches Beispiel für das strategische „Stapeln“ von Abzügen, um das steuerbare Einkommen systematisch zu senken. Immobilieneigentümer mit einer Hypothek können die bezahlten Schuldzinsen von ihrem Einkommen abziehen. Dieser Abzug ist jedoch gedeckelt: Er darf die Summe der Vermögenserträge (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden) plus einen zusätzlichen Betrag von CHF 50’000 nicht übersteigen. Für die meisten Eigenheimbesitzer bedeutet dies, dass sie ihre Hypothekarzinsen vollständig abziehen können.

Der strategische Clou liegt nun darin, diesen bereits wirksamen Abzug mit der vollen Einzahlung in die Säule 3a zu kombinieren. Die beiden Abzüge wirken kumulativ. Zuerst reduzieren die Schuldzinsen das steuerbare Einkommen, und auf dieses bereits reduzierte Einkommen wird dann der 3a-Abzug angewendet. Dies senkt nicht nur die Steuerbasis weiter, sondern kann auch dazu führen, dass man in eine tiefere Progressionsstufe fällt, was die Ersparnis überproportional erhöht.

Fallbeispiel: Steuerersparnis für eine Familie in Luzern

Ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsam steuerbaren Einkommen von CHF 120’000 zahlt jährlich Hypothekarzinsen. Durch die zusätzliche maximale Einzahlung beider Partner in die Säule 3a können sie ihre Steuerlast signifikant reduzieren. Wie eine Beispielrechnung der Luzerner Kantonalbank zeigt, führt allein die maximale 3a-Einzahlung in diesem Szenario in der Stadt Luzern zu einer beeindruckenden Steuerersparnis von rund CHF 2’447 pro Jahr. Die gleichzeitige Nutzung des Schuldzinsenabzugs verstärkt diesen Effekt weiter.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass es nicht darum geht, sich für einen Abzug zu entscheiden, sondern darum, alle legalen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Gerade für den Mittelstand mit Eigenheim ist diese Doppelstrategie ein fundamentaler Baustein für eine optimierte Steuererklärung. Es ist eine verpasste Chance, nur einen der beiden Abzüge zu nutzen, wenn beide zur Verfügung stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staffelung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule über mehrere Jahre ist die wirksamste Methode, um die Steuerprogression bei der Auszahlung zu brechen.
  • Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse hat oft einen grösseren steuerlichen Hebel als die maximale 3a-Einzahlung, da der Abzugsbetrag unbegrenzt ist.
  • Fokussieren Sie sich nicht nur auf den pauschalen Abzug für Krankenkassenprämien, sondern auf den Abzug der effektiven Krankheitskosten, sobald diese 5% des Reineinkommens übersteigen.

Wie senken Sie Ihre Steuerlast nachhaltig durch die Staffelung von Auszahlungen?

Die nachhaltige Senkung Ihrer Steuerlast im Alter hängt weniger von einzelnen Spartipps ab als von einer einzigen, übergeordneten Strategie: der intelligenten Staffelung Ihrer Vorsorgeauszahlungen. Wie bereits bei den 3a-Konten erläutert, werden Kapitalleistungen aus der Vorsorge getrennt vom übrigen Einkommen, aber progressiv besteuert. Das bedeutet, eine grosse Einmalauszahlung wird mit einem deutlich höheren Steuersatz belegt als mehrere kleine Auszahlungen. Das Ziel muss es also sein, grosse Kapitalbezüge unter allen Umständen zu vermeiden.

Die Umsetzung erfordert eine gesamtheitliche Planung, die Pensionskassenguthaben, Freizügigkeitskonten und sämtliche Säule 3a-Guthaben umfasst. Die goldene Regel lautet: Verteilen Sie die Bezüge so weit wie möglich über die Zeitspanne zwischen Alter 60 und der Pensionierung. Koordinieren Sie dies unbedingt auch mit Ihrem Ehepartner, um eine Kumulation von Bezügen im selben Steuerjahr zu verhindern. Im Kanton Zürich beträgt der Steuersatz für Kapitalleistungen beispielsweise ein Zwanzigstel des Tarifs für eine einfache Steuer von 100%, mindestens aber 2 Prozent. Dies zeigt, wie direkt die Höhe der Leistung den Satz beeinflusst.

Eine fortgeschrittene, aber äusserst wirksame Strategie ist die geografische Planung. Die Besteuerung von Kapitalauszahlungen variiert massiv zwischen den Kantonen und Gemeinden. Ein Umzug des Wohnsitzes in eine steuergünstige Gemeinde einige Jahre vor dem ersten grossen Kapitalbezug kann eine Ersparnis im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich bedeuten. Dies ist zwar ein grosser Schritt, aber wer eine wirklich nachhaltige und maximale Steueroptimierung anstrebt, sollte diese Option ernsthaft prüfen. Die Staffelung ist keine einmalige Handlung, sondern der Höhepunkt einer langjährigen, vorausschauenden Vorsorge- und Steuerplanung.

Die konsequente Anwendung dieser Strategien erfordert Disziplin und Voraussicht, zahlt sich aber durch eine signifikant tiefere Steuerbelastung über die gesamte Lebensspanne aus. Der nächste logische Schritt ist daher, Ihre persönliche Vorsorgesituation zu analysieren, Deckungslücken zu identifizieren und eine massgeschneiderte Ein- und Auszahlungsstrategie zu entwerfen, die genau auf Ihre finanziellen Ziele und Lebensumstände abgestimmt ist.

Häufige Fragen zum Abzug von Versicherungsprämien

Was ist eine Einmaleinlage in die Säule 3a?

Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen leisten. Solche Einkäufe können erstmals im Steuerjahr 2026 rückwirkend für das Jahr 2025 vorgenommen werden.

Wie hoch kann die nachträgliche Einzahlung sein?

In der Schweiz erwerbstätige Personen können verpasste Beiträge künftig für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren rückwirkend nachzahlen und diese Einkäufe vollumfänglich von den Steuern abziehen.

Sind diese Einzahlungen steuerlich abzugsfähig?

Ja, der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a ist, genau wie der ordentliche Jahresbeitrag, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen des Jahres abzugsfähig, in dem der Einkauf getätigt wird.

Geschrieben von Thomas Aebischer, Unabhängiger Finanzplaner mit eidg. Fachausweis und Experte für private Vorsorge. Über 20 Jahre Erfahrung in der Banken- und Versicherungswelt mit Fokus auf Säule 3a und Steueroptimierung.