Veröffentlicht am März 15, 2024

Entgegen der Annahme sind die meisten E-Bike-Fahrer in der Schweiz unbewusst unterversichert, weil sie sich auf die Standard-Privathaftpflicht verlassen.

  • Die Abschaffung der Velo-Vignette hat die Verantwortung vollständig auf Ihre private Police verlagert, deren Deckung oft Lücken aufweist.
  • Schäden am eigenen, teuren E-Bike sind weder durch die Unfall- noch durch die standardmässige Haftpflichtversicherung gedeckt.

Empfehlung: Überprüfen Sie sofort die Deckungssumme Ihrer Privathaftpflicht für «einfachen Diebstahl auswärts» und erwägen Sie eine separate Velo-Kaskoversicherung, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Stadtverkehr, eine unerwartete Kollision mit einem Fussgänger oder ein Kratzer an einem parkierten Auto – für E-Bike-Fahrer in der Schweiz sind solche Szenarien mehr als nur ein Ärgernis. Sie sind der Ausgangspunkt für eine komplexe und oft überraschend teure Kaskade von Haftungsfragen. Viele wiegen sich in falscher Sicherheit, seit die altbekannte Velo-Vignette abgeschafft wurde, und glauben, ihre Privathaftpflichtversicherung decke alle Eventualitäten ab. Dies ist ein gefährlicher Trugschluss.

Die Realität ist, dass die Standarddeckung oft erhebliche Lücken aufweist, die im Schadensfall zu fünf- oder sechsstelligen Kosten führen können. Der wahre Schutz liegt nicht darin, einfach nur eine Versicherung zu haben, sondern die richtigen Zusatzdeckungen und Policen zu kennen, die auf die spezifischen Risiken des E-Bike-Fahrens zugeschnitten sind. Die entscheidende Frage ist nicht, *ob* Sie versichert sind, sondern *wo genau* die finanziellen Sollbruchstellen in Ihrem aktuellen Schutz liegen. Dieser Artikel fungiert als Stresstest für Ihre Versicherungen und deckt die versteckten Haftungsfallen auf, die Sie kennen müssen.

Wir führen Sie systematisch durch die entscheidenden Bereiche, von der grundlegenden Haftung über den Diebstahlschutz bis hin zu den finanziellen Konsequenzen bei geteilter Schuld. Anhand der folgenden Gliederung erkennen Sie, wo die grössten Risiken lauern und wie Sie diese gezielt schliessen können.

Warum ist die alte Velo-Vignette abgeschafft und wo sind Sie heute versichert?

Seit 2012 ist die Velo-Vignette in der Schweiz Geschichte. Diese Neuregelung hat eine trügerische Einfachheit geschaffen. Früher garantierte die Vignette eine Grunddeckung für Schäden an Dritten. Heute liegt die gesamte Verantwortung bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Der Trugschluss besteht darin, anzunehmen, dass jede Police automatisch und ausreichend schützt. Tatsächlich sind Schäden, die Sie mit einem langsamen E-Bike (bis 25 km/h) verursachen, nun über diese private Police abgedeckt, was auf den ersten Blick praktisch erscheint.

Doch hier lauert die erste Deckungslücke: die Versicherungssumme. Während viele Policen eine hohe Deckung bieten, ist es entscheidend, dies zu überprüfen. Bei schweren Personen- oder Sachschäden können die Forderungen schnell in die Millionen gehen. Ein guter Richtwert ist eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Franken. So sind laut Allianz Schäden bis zu 5 Millionen Franken versichert – auf Wunsch sogar bis zu 10 Millionen Franken. Ohne ausreichende Deckung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Eine besondere Haftungsfalle betrifft Minderjährige. Fährt ein Kind ohne den erforderlichen Mofa-Ausweis ein schnelles E-Bike, erlischt der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht komplett. Dies zeigt ein exemplarisches Szenario:

Fallbeispiel: Minderjährige ohne Führerausweis

Wenn ein Kind unter 16 Jahren ohne den sogenannten ‚Töffliausweis‘ mit einem E-Bike auf öffentlichen Strassen unterwegs ist, verstösst es gegen die Verkehrsvorschriften. In diesem Fall zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn ein Unfall passiert. Falls dabei etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, müssen die Eltern für den gesamten Schaden aufkommen.

Diese Regelverschiebung bedeutet, dass die Verantwortung heute viel direkter und persönlicher ist. Es ist unerlässlich, die eigene Police genau zu kennen und sicherzustellen, dass sie den potenziellen Risiken gewachsen ist.

25 km/h oder 45 km/h: Ab wann brauchen Sie zwingend ein gelbes Nummernschild?

Die Unterscheidung zwischen langsamen und schnellen E-Bikes ist der Dreh- und Angelpunkt der Versicherungsfrage in der Schweiz. Es handelt sich nicht nur um einen technischen, sondern um einen fundamentalen rechtlichen Unterschied, der zwei komplett getrennte Versicherungssysteme zur Folge hat. Wer diesen Unterschied ignoriert, fährt möglicherweise ohne gültigen Versicherungsschutz.

Langsame E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) gelten rechtlich als Fahrräder. Für Schäden, die Sie damit verursachen, kommt, wie im vorigen Abschnitt erklärt, Ihre Privathaftpflichtversicherung auf. Es besteht keine Pflicht für ein Kontrollschild.

Ganz anders sieht es bei schnellen E-Bikes aus, den sogenannten S-Pedelecs (mit Tretunterstützung bis 45 km/h). Diese werden als Motorfahrräder eingestuft. Sie benötigen zwingend ein gelbes Nummernschild und eine separate Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung greift hier nicht mehr. Das Fahren ohne dieses Schild und die zugehörige Versicherung ist illegal und hat im Schadensfall verheerende finanzielle Folgen.

Der visuelle Unterschied ist das gelbe Nummernschild, das die Zugehörigkeit zur Kategorie der Motorfahrräder signalisiert und die Versicherungspflicht bestätigt.

Schnelles E-Bike mit gelbem Nummernschild und Geschwindigkeitsmesser

Die folgende Tabelle verdeutlicht die zentralen Unterschiede und zeigt, warum eine Verwechslung der Kategorien eine massive Deckungslücke zur Folge hat.

Vergleich der Versicherungspflicht für E-Bikes
Kriterium Langsames E-Bike (bis 25 km/h) Schnelles E-Bike (bis 45 km/h)
Versicherungspflicht Freiwillig (Haftung über Privathaftpflicht) Obligatorisch
Art der Versicherung Privathaftpflicht Motorfahrzeughaftpflicht
Kontrollschild Keines Gelbes Nummernschild
Geltungsbereich Je nach Police Grüne Karte für Ausland

Hausrat oder Zusatzversicherung: Wo ist Ihr 4000-Franken-Bike am besten gegen Klau geschützt?

Ein hochwertiges E-Bike kostet schnell mehrere tausend Franken und ist damit ein begehrtes Ziel für Diebe. Laut Insurando werden in der Schweiz jährlich mehr als 40’000 Velos und E-Bikes gestohlen. Viele Besitzer glauben, ihr teures Rad sei über die Hausratversicherung ausreichend geschützt. Dies ist ein weiterer gefährlicher Trugschluss, der oft erst im Schadensfall offenbar wird und eine empfindliche finanzielle Lücke hinterlässt.

Die Standard-Hausratversicherung deckt Diebstahl aus den eigenen vier Wänden (z. B. Keller oder Garage) zwar ab, jedoch oft nur bis zu einer bestimmten Summe. Viel problematischer ist der Diebstahl unterwegs – am Bahnhof, vor dem Supermarkt oder im Restaurant. Hierfür benötigen Sie den Zusatz „einfacher Diebstahl auswärts“. Doch selbst mit diesem Zusatz ist Vorsicht geboten: Die Versicherungssumme für diesen Zusatz ist oft auf 2’000 Franken begrenzt, was für ein E-Bike im Wert von 4’000 Franken oder mehr bei Weitem nicht ausreicht. Sie bleiben auf der Differenz sitzen.

Die Lösung liegt entweder in einer Erhöhung dieser spezifischen Summe in Ihrer Hausratpolice oder, noch besser, im Abschluss einer separaten Velo-Kaskoversicherung. Diese ist speziell auf die Risiken von Fahrrädern zugeschnitten und deckt nicht nur Diebstahl zum Neuwert, sondern oft auch Beschädigungen ab.

Ihre Checkliste: Ist Ihr Velo wirklich gegen Diebstahl versichert?

  1. Versicherungspolice prüfen: Haben Sie den Zusatz „einfacher Diebstahl auswärts“ in Ihrer Hausratversicherung?
  2. Deckungssumme kontrollieren: Entspricht die maximale Versicherungssumme für Diebstahl auswärts dem vollen Kaufpreis Ihres E-Bikes?
  3. Kaufbeleg aufbewahren: Haben Sie die Rechnung oder einen Kaufnachweis, um den Wert im Schadensfall belegen zu können?
  4. Neuwertentschädigung prüfen: Deckt Ihre Police den Neuwert oder nur den Zeitwert? Ein Zusatz für Neuwert kann sich lohnen.
  5. Spezialversicherung evaluieren: Haben Sie die Prämien und Leistungen einer dedizierten Velo-Kaskoversicherung als Alternative verglichen?

Die Investition in eine adäquate Diebstahlversicherung ist angesichts des hohen Werts moderner E-Bikes keine Option, sondern eine Notwendigkeit, um eine böse Überraschung zu vermeiden.

Der Fehler, zu glauben, die Unfallversicherung zahlt auch den Schaden am eigenen Rad

Ein Sturz mit dem E-Bike kann schmerzhaft und teuer sein. Während Ihre medizinische Versorgung durch die obligatorische Unfallversicherung (UVG oder private Unfallversicherung) abgedeckt ist, machen viele Fahrer einen entscheidenden Denkfehler: Sie gehen davon aus, dass diese Versicherung auch für den Schaden am teuren E-Bike aufkommt. Dies ist kategorisch falsch und führt zu einer der häufigsten und frustrierendsten Deckungslücken.

Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Ihr Zweck ist es, die Kosten für Heilung, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit oder eine allfällige Invalidenrente zu decken – also ausschliesslich Schäden, die Ihre Person betreffen. Der Schaden am Fahrrad, auch wenn er durch denselben Unfall verursacht wurde, ist ein reiner Sachschaden und wird von der Unfallversicherung komplett ignoriert.

Um den materiellen Schaden an Ihrem eigenen E-Bike abzudecken, benötigen Sie eine Sachversicherung, genauer gesagt eine Kaskoversicherung für Ihr Velo. Diese ist vergleichbar mit der Kaskoversicherung für ein Auto und ist in der Regel als Zusatz zur Hausratversicherung oder als separate Veloversicherung erhältlich. Sie deckt je nach Police Schäden durch Sturz, Unfall, aber auch Vandalismus oder teilweise sogar Elektronikschäden am Akku oder Motor ab.

Eine gute Kaskoversicherung kann den finanziellen Schmerz eines Totalschadens erheblich lindern. Bei einem Diebstahl oder Totalschaden erhalten Sie, abhängig vom Fahrzeugalter, bis zu 100% des Neupreises erstattet. Ohne diese dedizierte Deckung bleibt Ihnen nach einem Unfall nur ein kaputtes Rad und die volle Rechnung für die Reparatur oder den Ersatz – eine finanzielle Belastung, die leicht vermeidbar wäre.

Wann kann die Versicherung Leistungen kürzen, wenn Sie ohne Helm auf dem schnellen E-Bike verunfallen?

Die Helmpflicht ist ein vieldiskutiertes Thema, doch aus Versicherungssicht ist die Lage klar und birgt eine erhebliche finanzielle Haftungsfalle. Während das Tragen eines Helms für langsame E-Bikes (bis 25 km/h) nur empfohlen wird, ist es für Fahrer von schnellen S-Pedelecs (bis 45 km/h) gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoss gegen diese Pflicht wird nicht nur mit einer Busse geahndet, sondern kann im Falle eines Unfalls zu massiven Leistungskürzungen durch die Versicherung führen.

Verunfallen Sie mit einem schnellen E-Bike ohne Helm, kann die Unfallversicherung dies als grobe Fahrlässigkeit einstufen. Das bedeutet, dass die Versicherung berechtigt ist, ihre Leistungen, wie Taggelder oder Renten, um einen erheblichen Prozentsatz zu kürzen. Sie tragen dann einen Teil der finanziellen Folgen Ihres Unfalls selbst, obwohl Sie versichert sind. Dieses Prinzip der Leistungskürzung ist ein scharfes Schwert der Versicherer, um leichtsinniges Verhalten zu sanktionieren.

E-Bike-Helm mit Sicherheitselementen und Unfallschutz-Symbolik

Interessanterweise ist das Risiko nicht nur auf schnelle E-Bikes beschränkt. Laut dem Automobil Club der Schweiz betreffen rund 80% der schweren E-Bike-Unfälle Lenkende auf langsamen E-Bikes, für die keine Helmpflicht besteht. Auch hier kann eine Versicherung im Einzelfall argumentieren, dass das Nicht-Tragen eines Helms die Sorgfaltspflicht verletzt und zu einer Kürzung bei Haftpflichtansprüchen führen könnte, wenn die Kopfverletzung durch einen Helm hätte vermieden werden können.

Analyse der Hauptunfallursachen

Daten zeigen, dass es sich bei 61% der schweren Unfälle um Schleuder- oder Selbstunfälle handelt. Bei diesen Unfällen ohne Fremdeinwirkung wird das Verhalten des Fahrers besonders genau geprüft. Bei schweren Kollisionen ist hingegen die Missachtung des Vortritts die häufigste Ursache. In beiden Fällen kann das Fehlen eines Helms als Faktor gewertet werden, der die Schwere der Verletzungen beeinflusst hat.

Der Helm ist also nicht nur ein Schutz für Ihren Kopf, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Er ist eine einfache Massnahme, um das Risiko einer schmerzhaften Leistungskürzung zu eliminieren.

Wann brauchen Sie einen Zusatz, um Schäden an geliehenen Autos von Freunden zu decken?

Die Haftungsfragen beschränken sich nicht nur auf Ihr eigenes Fahrzeug. Eine oft übersehene, aber kostspielige Haftungsfalle lauert bei der Nutzung fremder Fahrzeuge. Obwohl der Titel von Autos spricht, gilt das Prinzip exakt genauso für geliehene E-Bikes, sei es von Freunden oder über Sharing-Dienste. Der Trugschluss liegt in der Annahme, die eigene Privathaftpflicht würde für Schäden an geborgten Gegenständen wie selbstverständlich aufkommen.

Standardmässig schliessen die meisten Privathaftpflichtversicherungen Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen aus. Diese sogenannten Obhutsschäden erfordern eine spezielle Zusatzdeckung. Verursachen Sie also einen Schaden am E-Bike eines Freundes, das Sie sich für eine Tour ausgeliehen haben, bleiben Sie ohne diesen Zusatz auf den vollen Reparaturkosten sitzen.

Besonders relevant wird dies im urbanen Raum mit dem Aufkommen von Sharing-Angeboten. Ein geliehenes Cargo-Bike von Diensten wie Carvelo2go gilt versicherungstechnisch ebenfalls als Fahrzeug. Ein Unfall damit fällt unter dieselbe Regelung. Die Zusatzdeckung „Schäden an geliehenen und gemieteten Fahrzeugen“ ist hier unerlässlich, um sich vor hohen Forderungen des Anbieters zu schützen.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dieser Zusatz in der Regel nicht für Fahrzeuge von Personen gilt, die im selben Haushalt leben. Beschädigen Sie also das E-Bike Ihres Partners oder WG-Kollegen, greift die Versicherung meist nicht. In diesem Fall müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Die genauen Bedingungen variieren stark, weshalb ein genauer Blick in die Police unabdingbar ist.

50/50 Schuld: Wer zahlt wem wie viel und was passiert mit dem Bonus?

Ein Unfall, bei dem beide Parteien eine Teilschuld tragen, löst einen komplexen Kaskadeneffekt aus, der oft zu grosser Verwirrung führt. Wer zahlt was? Und was bedeutet das für meine Versicherungsprämie? Die Haftungsaufteilung hat direkte finanzielle Konsequenzen, die weit über die unmittelbaren Reparaturkosten hinausgehen.

Kollidieren zwei Velofahrer, greift das Obligationenrecht (Art. 41 OR). Beide haften anteilig für den Schaden, den sie dem anderen zugefügt haben. Bei einer Kollision mit einem Auto kommt hingegen die schärfere Kausalhaftung des Fahrzeughalters nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) ins Spiel. In der Praxis einigen sich die Haftpflichtversicherungen oft auf eine Haftungsquote, z. B. 50/50. Das bedeutet, Ihre Versicherung übernimmt 50% des gegnerischen Schadens, und die gegnerische Versicherung 50% Ihres Schadens. Den Rest müssen Sie selbst tragen – es sei denn, Sie haben eine Kaskoversicherung für Ihr eigenes Rad.

Diese rechtliche Einschätzung wird von Experten bestätigt, wie der folgende Auszug verdeutlicht:

Bei Kollision mit einem Motorfahrzeug greift wiederum die Kausalhaftung des Fahrzeughalters nach Art. 58 SVG.

– RA Markus Loher, AMIKO Anwält:innen

Ein Rechenbeispiel zeigt die finanziellen Auswirkungen einer 50/50-Schuldverteilung bei einem Unfall zwischen einem E-Bike und einem Auto am deutlichsten.

Rechenbeispiel bei geteilter Schuld (50/50)
Position E-Bike-Fahrer Autofahrer
Eigener Schaden CHF 2’000 CHF 4’000
Haftungsquote 50% 50%
Zu zahlen an Gegner CHF 2’000 (über Privathaftpflicht) CHF 1’000 (über Motorfahrzeughaftpflicht)
Selbstbehalt CHF 300 CHF 1’000
Bonusverlust Keiner (Privathaftpflicht) Ja (Prämienerhöhung)
Netto-Belastung (ohne Kasko) CHF 1’300 (50% Eigenschaden + Selbstbehalt) CHF 3’000 (50% Eigenschaden + Selbstbehalt) + Bonusverlust

Der entscheidende Punkt für E-Bike-Fahrer: Die Privathaftpflicht kennt in der Regel keinen Bonusverlust. Der Autofahrer hingegen muss mit einer Prämienerhöhung rechnen. Ohne Kaskoversicherung bleibt der E-Bike-Fahrer jedoch auf 50% seines eigenen Schadens plus dem Selbstbehalt sitzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Privathaftpflicht ist die Basis, aber der Zusatz „einfacher Diebstahl auswärts“ mit ausreichender Summe ist entscheidend für den Diebstahlschutz.
  • Schäden am eigenen E-Bike nach einem Unfall werden nur von einer freiwilligen Kasko-Versicherung, nicht von der Unfall- oder Haftpflichtversicherung, gedeckt.
  • Für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) ist eine separate Motorfahrzeughaftpflicht mit gelbem Nummernschild obligatorisch; die Privathaftpflicht greift hier nicht.

Wie versichern Sie Handy, Laptop und Handtasche gegen Diebstahl im Zug oder Restaurant?

Das Risiko eines Diebstahls beschränkt sich nicht auf das E-Bike selbst. Oft sind es die mitgeführten Wertsachen, die im Alltag abhandenkommen: der Laptop in der Tasche, die im Korb liegt, oder das Smartphone, das kurz unbeaufsichtigt auf dem Restauranttisch liegt. Auch hier greift der Versicherungsmechanismus, der bereits beim Diebstahl des Velos eine Rolle spielt: der Zusatz „einfacher Diebstahl auswärts“ in Ihrer Hausratversicherung.

Dieser Zusatz deckt den Verlust von persönlichen Gegenständen, die Ihnen ausserhalb Ihrer Wohnung gestohlen werden, ohne dass dafür Gewalt angedroht oder angewendet wird (im Gegensatz zum Raub). Ein typisches Szenario ist der Griff in die offene Handtasche im Gedränge oder der Diebstahl des Rucksacks vom Gepäckträger, während Sie an der Ampel warten.

Die entscheidende Deckungslücke ist auch hier wieder die Versicherungssumme. Wie bereits beim Velodiebstahl erwähnt, ist diese Summe oft standardmässig auf 2’000 Franken oder weniger begrenzt. Wenn Ihr Laptop, Ihr Handy und andere Wertsachen diesen Betrag übersteigen, entsteht eine Unterversicherung. Im Schadensfall erhalten Sie nur die maximal vereinbarte Summe zurück, abzüglich eines allfälligen Selbstbehalts.

Es ist daher unerlässlich, den Gesamtwert der Gegenstände, die Sie regelmässig mit sich führen, realistisch einzuschätzen und die Deckungssumme für „einfachen Diebstahl auswärts“ entsprechend anzupassen. Einige Versicherer bieten auch spezielle Reisegepäck- oder Wertsachenversicherungen an, die eine höhere Deckung ohne Anbindung an die Hausratpolice ermöglichen. Diese können eine sinnvolle Alternative sein, wenn Sie oft mit teurer Ausrüstung unterwegs sind.

Um Ihre mobilen Wertsachen effektiv zu schützen, sollten Sie Ihre Police auf die Deckung für einfachen Diebstahl auswärts überprüfen und die Versicherungssumme anpassen.

Letztendlich ist der beste Schutz eine Kombination aus umsichtigem Verhalten und einer lückenlosen Versicherungspolice. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre bestehenden Verträge genau zu prüfen und die Deckungssummen an den Wert Ihres E-Bikes und Ihrer persönlichen Gegenstände anzupassen. Nur so können Sie die Fahrt unbeschwert geniessen, in dem Wissen, dass Sie auch für den Ernstfall finanziell gewappnet sind.

Häufige Fragen zur E-Bike-Versicherung in der Schweiz

Gilt meine Privathaftpflicht auch für geliehene E-Bikes?

Die Standard-Privathaftpflicht deckt normalerweise keine Schäden an geliehenen oder gemieteten E-Bikes. Diese fallen unter die sogenannten ‚Obhutsschäden‘ und erfordern eine spezielle Zusatzdeckung, um versichert zu sein.

Was passiert bei Schäden an einem geliehenen Cargo-Bike?

Cargo-Bikes von Sharing-Diensten wie Carvelo2go benötigen ebenfalls den Zusatz ‚Schäden an geliehenen Fahrzeugen‘ in Ihrer Privathaftpflicht, da sie als Fahrzeuge und nicht als normale Gegenstände gelten. Ohne diesen Zusatz haften Sie persönlich für Schäden.

Sind Fahrzeuge von Haushaltsmitgliedern mitversichert?

Nein, der Zusatz für geliehene Fahrzeuge gilt in der Regel nicht für Fahrzeuge von Personen, die im selben Haushalt leben, wie z.B. Partner oder WG-Kollegen. In diesem Fall müssen Sie den Schaden selbst tragen.

Geschrieben von Urs Graf, Fachspezialist für Mobilitätsversicherungen und ehemaliger Automobil-Kaufmann. Experte für Motorfahrzeugversicherungen, Leasingverträge und Strassenverkehrsrecht.