Veröffentlicht am Mai 15, 2024

Die Verpfändung einer Todesfallversicherung für einen Geschäftskredit ist keine blosse Formalität, sondern eine strategische Weichenstellung für die Zukunft Ihres Unternehmens.

  • Die Wahl zwischen Firmen- oder Privatpolice entscheidet über die steuerliche Effizienz und den Schutz Ihres Privatvermögens.
  • Die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern stellt die Handlungsfähigkeit der Firma im Ernstfall sicher.
  • Eine durchdachte «Entpfändungsstrategie» nach Kredittilgung ermöglicht die Weiternutzung der Police für private oder neue unternehmerische Ziele.

Empfehlung: Analysieren Sie die Policen-Struktur nicht nur nach den Anforderungen der Bank, sondern primär nach Ihren langfristigen unternehmerischen Zielen und Ihrer Nachfolgeplanung.

Als Unternehmer sitzen Sie am Verhandlungstisch mit Ihrer Bank, um die Finanzierung für Ihr nächstes grosses Projekt zu sichern. Der Kredit ist bewilligt, doch es gibt eine Bedingung: die Absicherung durch eine Todesfallversicherung. Für viele ist dies ein rein administrativer Schritt, eine weitere Formalität auf dem Weg zum Kapital. Man nickt, unterschreibt und legt die Police in den Ordner – eine reine Schutzmassnahme, falls das Undenkbare geschieht.

Diese Sichtweise ist verständlich, aber sie greift zu kurz. In der Realität ist die Todesfallversicherung weit mehr als nur ein Rettungsanker für die Bank. Oft werden nur die grundlegenden Optionen diskutiert, wie die Wahl zwischen einer konstanten oder fallenden Versicherungssumme. Dabei werden die tiefgreifenden strategischen Implikationen für Ihr Unternehmen, Ihre steuerliche Situation und das finanzielle Wohl Ihrer Erben übersehen. Was passiert mit der Police nach der Kredittilgung? Wie wirkt sich die Wahl der Vertragsform auf Ihre Bilanz und Ihre private Vermögenssteuer aus?

Doch was wäre, wenn wir dieses Instrument nicht als Belastung, sondern als strategisches Werkzeug betrachten? Wenn die Todesfallversicherung nicht nur den Kredit absichert, sondern gleichzeitig als Liquiditätsbrücke für Ihr Unternehmen dient, die Nachfolge regelt und steuerliche Vorteile schafft? Die wahre Kunst liegt nicht darin, eine Police abzuschliessen, sondern sie von Anfang an intelligent zu strukturieren. Es geht darum, die Anforderungen der Bank zu erfüllen und gleichzeitig einen maximalen Mehrwert für sich, Ihr Unternehmen und Ihre Familie zu schaffen.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden strategischen Überlegungen. Wir beleuchten, wie Sie die richtige Deckung wählen, steuerliche Fallstricke vermeiden und die Police über den Kreditzyklus hinaus als wertvolles Finanzinstrument für Ihr Schweizer KMU nutzen.

Um Ihnen eine klare Übersicht über die strategischen Aspekte zu geben, gliedert sich dieser Artikel in mehrere Kernbereiche. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis führt Sie durch die entscheidenden Fragen, von der grundlegenden Anforderung der Bank bis zur cleveren Weiternutzung Ihrer Police.

Warum verlangt die Bank Ihre Police als Sicherheit und was bedeutet das für Ihre Erben?

Die Forderung einer Bank nach einer Todesfallversicherung als Sicherheit für einen Geschäftskredit ist ein zentraler Bestandteil ihres Risikomanagements. Für das Finanzinstitut ist der Unternehmer – seine Vision, sein Netzwerk und seine Arbeitskraft – die wichtigste Ressource hinter dem Kredit. Ihr plötzlicher Tod würde nicht nur eine menschliche Tragödie bedeuten, sondern könnte auch die operative und finanzielle Stabilität des Unternehmens gefährden und somit die Rückzahlung des Kredits infrage stellen. Die Verpfändung der Police dient der Bank als Garantie, dass die ausstehende Kreditsumme im Todesfall gedeckt ist.

Dieses Vorgehen hat direkte und wichtige Konsequenzen für Ihre Erben. Durch den Verpfändungsvertrag wird die Bank zur primären Begünstigten der Versicherungssumme bis zur Höhe der Restschuld. Das bedeutet: Im Leistungsfall fliesst das Geld nicht direkt in die Erbmasse, sondern wird von der Versicherung an die Bank ausgezahlt, um den Kredit zu tilgen. Nur ein allfälliger Überschuss, also der Teil der Versicherungssumme, der die Kreditschuld übersteigt, geht an die von Ihnen ursprünglich eingesetzten Begünstigten (z.B. Familie oder Geschäftspartner). Für Ihre Erben bedeutet dies einerseits Entlastung, da sie nicht für die Geschäftsschulden aufkommen müssen. Andererseits steht ihnen die Versicherungssumme nicht unmittelbar zur freien Verfügung, was bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden muss.

Die Verpfändung ist ein formeller Akt, der die Rechte und Pflichten klar regelt. Sie als Versicherungsnehmer bleiben zwar Inhaber des Vertrags, können aber über die Police nicht mehr frei verfügen, beispielsweise den Begünstigten ohne Zustimmung der Bank ändern. Die Details dieses Prozesses sind entscheidend für alle Beteiligten.

Detailaufnahme von Vertragsdokumenten und Stempel bei Bankverpfändung

Die präzise Ausgestaltung des Verpfändungsvertrags ist essenziell. Es wird genau festgelegt, welche Forderungen gesichert sind und unter welchen Bedingungen die Bank auf die Versicherungssumme zugreifen kann. Für Sie als Unternehmer ist es wichtig, diesen Prozess nicht nur als reine Formsache zu betrachten, sondern die Mechanismen und Folgen genau zu verstehen.

Ihre Checkliste für die Policenverpfändung bei Schweizer Banken

  1. Anforderungen klären: Stellen Sie sicher, welche Art von Police (z.B. Säule 3b) und welche Summe die Bank exakt als Sicherheit für den Kredit verlangt.
  2. Vertragsdetails prüfen: Analysieren Sie den Verpfändungsvertrag genau. Klären Sie, ob nur der spezifische Kredit oder auch zukünftige Forderungen abgedeckt sind.
  3. Begünstigtenordnung anpassen: Definieren Sie eine klare Begünstigtenordnung für einen allfälligen Überschussbetrag nach der Kredittilgung durch die Bank.
  4. Kommunikation mit Erben: Informieren Sie Ihre Erben und den Willensvollstrecker über die Verpfändung, um im Ernstfall für Klarheit über die Finanzflüsse zu sorgen.
  5. Entpfändung regeln: Klären Sie schon bei Abschluss, wie und wann die Police nach vollständiger Kredittilgung wieder an Sie freigegeben wird.

Wie passen Sie die Versicherungssumme an den sinkenden Kreditsaldo an?

Eine der ersten strategischen Entscheidungen bei der Ausgestaltung Ihrer Todesfallversicherung ist die Wahl zwischen einer konstanten und einer fallenden Versicherungssumme. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Prämienhöhe und die Flexibilität Ihres finanziellen Schutzes. Es geht darum, die Absicherung präzise an den Verlauf Ihrer Kredittilgung anzupassen.

Eine fallende Versicherungssumme ist so konzipiert, dass sie parallel zur Amortisation Ihres Kredits abnimmt. Jedes Jahr reduziert sich die garantierte Todesfallleistung um einen vordefinierten Betrag, idealerweise im Einklang mit Ihrer Tilgungsrate. Der Hauptvorteil liegt in den deutlich günstigeren Prämien, da das versicherte Risiko für den Versicherer über die Laufzeit sinkt. Diese Variante ist die passgenaue und kosteneffizienteste Lösung, wenn der alleinige Zweck der Police die reine Absicherung eines amortisierenden Kredits ist.

Im Gegensatz dazu bleibt die konstante Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert hoch. Obwohl der Kreditbetrag sinkt, steht im Todesfall immer die volle ursprüngliche Summe zur Verfügung. Dies führt zu höheren Prämien, bietet aber einen entscheidenden strategischen Vorteil: Der nach Tilgung des Kredits verbleibende Überschuss fliesst an Ihre sekundären Begünstigten. Dieses zusätzliche Kapital kann als wichtige Liquiditätsbrücke für Ihr Unternehmen dienen, die Weiterführung des Betriebs sichern oder Ihre Familie zusätzlich finanziell absichern. Es ist mehr als nur eine Kreditsicherheit; es ist ein Instrument der erweiterten Vorsorge.

Die Wahl hängt also von Ihrer Risikobereitschaft und Ihren Zielen ab. Geht es um reine Kosteneffizienz zur Erfüllung der Bankauflage, oder sehen Sie die Police als Teil einer umfassenderen Absicherungs- und Nachfolgestrategie? Die folgende Übersicht stellt die beiden Modelle gegenüber.

Konstante vs. fallende Versicherungssumme für KMU-Kredite
Kriterium Konstante Summe Fallende Summe
Eignung Ersthypothek ohne Amortisation, Geschäftskredite ohne laufende Rückzahlung Amortisierende Kredite, 2. Hypothek
Versicherungssumme Bleibt während gesamter Laufzeit gleich Reduziert sich jährlich konstant
Prämienverlauf Gleichbleibend höher Günstiger durch sinkende Deckung
Flexibilität Überschuss kann für andere Zwecke verwendet werden Exakt an Kreditverlauf angepasst
Verwendung Absicherung Familie/Geschäftspartner über Kredit hinaus Reine Kreditabsicherung

Police auf die Firma oder privat: Wo liegen die steuerlichen Unterschiede?

Eine weitere kritische Weichenstellung ist die Frage, wer die Versicherung abschliesst: Sie als Privatperson oder Ihre GmbH bzw. AG als juristische Person. Diese Entscheidung hat erhebliche steuerliche Konsequenzen und beeinflusst die Bilanzierung sowie die Kontrolle über die Police. Man spricht hier von einer strategischen Entscheidung, die weit über die reine Kreditabsicherung hinausgeht.

Schliessen Sie die Police als Privatperson ab, können Sie die Prämien unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer privaten Steuererklärung geltend machen. Im Rahmen der Säule 3a ist der Abzug begrenzt; in der Schweiz beträgt der maximale steuerlich absetzbare Betrag für Lebensversicherungen in der Säule 3a CHF 7’056 (Stand 2024) für Personen mit Pensionskassenanschluss. Bei der freien Vorsorge (Säule 3b) sind die Abzugsmöglichkeiten kantonal unterschiedlich und oft begrenzt. Der Rückkaufswert der Police muss zudem als privates Vermögen versteuert werden. Der grosse Vorteil liegt in der klaren Trennung: Die Police gehört Ihnen, und bei einem allfälligen Verkauf der Firma oder Austritt behalten Sie die volle Kontrolle.

Wird die Police hingegen auf die Firma abgeschlossen (Versicherungsnehmerin ist die GmbH/AG), ergeben sich andere Vorteile. Die Prämien können in der Regel vollständig als Geschäftsaufwand verbucht werden, was den steuerbaren Gewinn des Unternehmens reduziert. Der anwachsende Rückkaufswert der Police muss jedoch als Aktivum in der Firmenbilanz aufgeführt werden. Im Todesfall fliesst die Leistung an die Firma und ist, sofern sie zweckgebunden zur Kredittilgung verwendet wird, oft steuerfrei. Diese Struktur verankert die Absicherung fest im Unternehmen, was bei einem Verkauf der Firma bedeutet, dass die Police Teil des Verkaufsgegenstands ist.

Die Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung. Eine Firmenpolice bietet oft direkte steuerliche Vorteile für das Unternehmen, während eine Privatpolice mehr Flexibilität und eine klare Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen gewährleistet. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede gemäss einer vergleichenden Analyse der steuerlichen Behandlung zusammen.

Steuerliche Behandlung: Firmenpolicen vs. Privatpolicen
Aspekt Police auf Firma (GmbH/AG) Private Police
Prämienabzug Als Geschäftsaufwand absetzbar Säule 3a: bis CHF 7’056 (2024)
Säule 3b: kantonal unterschiedlich
Rückkaufswert Aktivum in Firmenbilanz Vermögenssteuer auf Rückkaufswert
Auszahlung im Todesfall Steuerfrei wenn zweckgebunden für Kredit Grundsätzlich steuerfrei, aber Erbschaftssteuer je nach Kanton
Begünstigte Firma oder durch Firma bestimmt 3a: gesetzliche Reihenfolge
3b: frei wählbar
Kontrolle bei Firmenaustritt Verbleibt bei Firma Verbleibt bei Privatperson

Was passiert mit dem Firmenkredit, wenn Ihr Geschäftspartner stirbt?

In vielen KMU lastet die Verantwortung nicht auf einer, sondern auf mehreren Schultern. Wenn Sie ein Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern führen, stellt sich eine entscheidende Frage: Was geschieht, wenn ein Partner unerwartet verstirbt? Dieses Ereignis kann nicht nur die Geschäftsführung lähmen, sondern auch die Bedienung gemeinsamer Kredite akut gefährden. Ohne eine vorausschauende Regelung könnten die Erben des verstorbenen Partners dessen Anteile beanspruchen oder verkaufen, was zu Liquiditätsengpässen oder dem Eintritt unerwünschter Dritter in die Firma führen kann.

Hier kommt die gegenseitige Todesfallversicherung, oft auch als Kreuzversicherung oder Partnerabsicherung bezeichnet, ins Spiel. Dabei schliessen die Geschäftspartner Policen auf das Leben des jeweils anderen ab. Im Todesfall eines Partners erhält der überlebende Partner (oder die Firma) die Versicherungssumme. Dieses Kapital dient einem doppelten Zweck: Es stellt die Liquidität zur Weiterführung des Betriebs sicher und ermöglicht es dem überlebenden Partner, den Erben des Verstorbenen ihre Geschäftsanteile abzukaufen. So bleibt das Unternehmen in den Händen der verbleibenden Führungskräfte und die finanzielle Stabilität ist gewahrt.

Eine solche Absicherung muss rechtlich sauber in einem Aktionärbindungsvertrag (ABV) oder Gesellschaftervertrag verankert werden. In diesem Vertrag werden die Kauf- und Verkaufsrechte für die Anteile im Todesfall, die Bewertungsmethode des Unternehmens und die Verpflichtung zum Abschluss der Versicherungspolicen festgehalten. Dies schafft für alle Beteiligten – Partner, Firma und Erben – eine klare und verbindliche Grundlage.

Zwei Geschäftspartner in vertrauensvoller Besprechung über gegenseitige Absicherung

Der Aufbau von Vertrauen und einer soliden Nachfolge-Architektur ist das Fundament für eine langfristig erfolgreiche Partnerschaft. Die gegenseitige Absicherung ist ein zentraler Baustein dieser Architektur.

Fallbeispiel: Gegenseitige Absicherung bei Schweizer Start-up Smart Sky AG

Peter und Thomas, die Gründer der Smart Sky AG, haben zur Absicherung ihrer gemeinsamen unternehmerischen Zukunft eine gegenseitige Todesfallversicherung abgeschlossen. Die Prämien werden von der Firma als Geschäftsaufwand getragen. Als Thomas unerwartet an einem Herzinfarkt stirbt, greift die vereinbarte Regelung. Wie eine Darstellung von Generali zeigt, erhält die Smart Sky AG die Versicherungssumme von CHF 700’000. Dieses Kapital ermöglicht es Peter, die Geschäftsanteile von Thomas‘ Erben gemäss der im ABV festgelegten Bewertung zu erwerben und gleichzeitig die laufenden Kredite zu bedienen. Das Unternehmen bleibt dadurch liquide und handlungsfähig, und die Kontrolle verbleibt bei Peter.

Wann erhalten Sie die Police von der Bank zurück und was machen Sie dann damit?

Der Tag, an dem die letzte Rate Ihres Geschäftskredits bezahlt ist, markiert einen wichtigen Meilenstein. Mit der vollständigen Tilgung des Kredits entfällt der Sicherungszweck der verpfändeten Todesfallversicherung. Die Bank ist nun verpflichtet, die Police „freizugeben“, also die Verpfändung aufzuheben. Sie erhalten die volle Verfügungsgewalt über Ihren Vertrag zurück. Doch was nun? Die Police einfach zu kündigen, ist oft nicht die klügste Option. Stattdessen sollten Sie eine bewusste Entpfändungsstrategie verfolgen, denn der Vertrag stellt weiterhin einen Wert dar.

Sie haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit der freigewordenen Police verfahren können:

  • Private Weiterführung: Sie können die Begünstigung ändern und anstelle der Bank nun Ihre Familie oder andere nahestehende Personen einsetzen. Die Police dient dann als private Absicherung oder als Instrument der Nachlassplanung. Die Prämienzahlungen laufen weiter.
  • Prämienfreistellung: Falls Sie keine weiteren Prämien zahlen möchten, können Sie den Vertrag prämienfrei stellen. Die Police läuft mit einer reduzierten Versicherungssumme weiter und bietet so weiterhin einen Basisschutz.
  • Neue Verwendung als Sicherheit: Die Police kann als Sicherheit für neue Investitionsprojekte, eine private Hypothek oder andere Finanzierungen dienen.
  • Kündigung und Rückkauf: Dies ist die letzte Option. Sie erhalten den aktuellen Rückkaufswert ausbezahlt. Aber Vorsicht: Bei Policen der Säule 3a kann dies steuerliche Nachteile haben. Ausserdem ist es wichtig zu wissen, dass laut Schweizer Versicherungsbedingungen, wie sie etwa bei Anbietern wie der Mobiliar üblich sind, eine Kündigung in der Regel erst nach Bezahlung der ersten Jahresprämie möglich ist.

Die Entscheidung hängt stark von Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation ab. Haben Sie anderweitig vorgesorgt? Besteht weiterhin ein Absicherungsbedarf für Ihre Familie oder Ihr Unternehmen? Die freigewordene Police ist ein flexibles Instrument, das an Ihre neuen Lebensumstände angepasst werden kann.

Wie ermitteln Sie die korrekte Deckungssumme für Ihre Betriebshaftpflicht ohne Unterversicherung?

Als Unternehmer fokussieren Sie sich stark auf die Absicherung existenzieller Risiken wie den eigenen Todesfall zur Sicherung von Krediten. Doch ein ebenso grosses, wenn nicht sogar unkalkulierbareres Risiko liegt im operativen Geschäft: die Betriebshaftpflicht. Ein einziger, unzureichend versicherter Schadenfall kann Ihr Unternehmen in die Insolvenz treiben und damit auch die Bedienung aller Kredite unmöglich machen. Die Ermittlung der korrekten Deckungssumme ist daher keine Nebensächlichkeit, sondern ein Kernaspekt des unternehmerischen Risikomanagements.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächlich versicherbare Wert oder das potenzielle Schadenrisiko. Im Schadenfall kürzt die Versicherung ihre Leistung prozentual, selbst wenn der Schaden unterhalb der Versicherungssumme liegt. Die Formel lautet: Entschädigung = (Schadenhöhe x Versicherungssumme) / tatsächlicher Versicherungswert. Diese Kürzung kann für ein KMU fatale finanzielle Folgen haben.

Um die richtige Deckungssumme zu ermitteln, sollten Sie systematisch vorgehen:

  1. Risikoanalyse durchführen: Identifizieren Sie alle potenziellen Haftungsrisiken, die aus Ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Denken Sie an Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Welche „Worst-Case-Szenarien“ sind denkbar?
  2. Branchenstandards prüfen: Informieren Sie sich über die üblichen Deckungssummen in Ihrer Branche in der Schweiz. Oft gibt es hier etablierte Benchmarks, die als Orientierung dienen. Verbände oder spezialisierte Berater können hier wertvolle Auskünfte geben.
  3. Vertragliche Verpflichtungen analysieren: Prüfen Sie alle Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Partnern. Oft werden darin Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung gefordert. Diese müssen zwingend erfüllt sein.
  4. Internationale Tätigkeit berücksichtigen: Wenn Sie international tätig sind, insbesondere in Ländern wie den USA, sind deutlich höhere Deckungssummen erforderlich, da die Schadenersatzforderungen dort um ein Vielfaches höher ausfallen können.

Die pauschale Wahl einer möglichst niedrigen Summe, um Prämien zu sparen, ist eine gefährliche Strategie. Eine fundierte Risikoanalyse und die Wahl einer adäquaten, zukunftssicheren Deckungssumme schützen Ihr Lebenswerk und sichern die Grundlage für alle Ihre Finanzierungen.

Fixe Summe oder abnehmend: Welche Variante passt perfekt zu Ihrer Hypothek?

Die Prinzipien zur Absicherung eines Kredits gelten nicht nur für Geschäftskredite, sondern auch für eine der grössten finanziellen Verpflichtungen im Leben eines Unternehmers: die private oder geschäftliche Hypothek. Auch hier verlangen Banken in der Schweiz oft eine Absicherung über eine Todesfallversicherung, insbesondere wenn die Tragbarkeitsrechnung stark vom Einkommen des Hauptverdieners abhängt. Die zentrale Frage ist auch hier: Soll die Versicherungssumme fix oder abnehmend sein?

Die Entscheidung hängt eng mit der Amortisationsstrategie Ihrer Hypothek zusammen. In der Schweiz unterscheidet man zwischen direkter und indirekter Amortisation. Bei der direkten Amortisation zahlen Sie die Hypothekarschuld regelmässig ab. Eine fallende Todesfallversicherung ist hier oft die logische und kostengünstigste Wahl. Die Versicherungssumme sinkt parallel zur Hypothekarschuld und deckt somit jederzeit die exakte Restschuld ab. Der alleinige Zweck – die Sicherung der Immobilie für die Hinterbliebenen – wird passgenau erfüllt.

Bei der in der Schweiz sehr verbreiteten indirekten Amortisation zahlen Sie die Hypothekarschuld nicht direkt zurück. Stattdessen zahlen Sie in eine Vorsorgelösung der Säule 3a ein. Das dort angesparte Kapital dient als Sicherheit und wird am Ende der Laufzeit zur (teilweisen) Rückzahlung der Hypothek verwendet. In diesem Szenario bleibt die Hypothekarschuld über die gesamte Laufzeit konstant hoch. Folglich ist eine konstante Versicherungssumme hier die adäquate Lösung. Sie stellt sicher, dass die volle Hypothekarschuld im Todesfall jederzeit gedeckt wäre.

Strategische Überlegung am Beispiel eines Lausanner Startups

Ein Westschweizer Startup-Gründer finanziert seine private Immobilie über eine Hypothek mit indirekter Amortisation via Säule 3a. Die Bank verlangt, wie bei der Besicherung von Vermögenswerten üblich, eine Verpfändung der Vorsorgepolice. Da seine Hypothekarschuld während der Laufzeit nicht sinkt, wählt er eine Todesfallversicherung mit konstanter Summe. Dies garantiert, dass seine Familie im Ernstfall nicht nur die Immobilie behalten kann, sondern das in der Säule 3a angesparte Kapital zusätzlich zur Verfügung steht, was eine doppelte Sicherheit schafft. Hätte er sich für eine direkte Amortisation entschieden, wäre eine fallende Summe die präzisere und prämiengünstigere Wahl gewesen.

Die Wahl des richtigen Modells für Ihre Hypothek ist somit eine direkte Spiegelung Ihrer Amortisationsstrategie und Ihrer langfristigen finanziellen Ziele für Ihre Familie und Ihr Vermögen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Todesfallversicherung ist ein strategisches Instrument, das über die reine Kreditsicherung hinausgeht und Ihre Steuerlast, Bilanz und Nachfolgeplanung beeinflusst.
  • Die Wahl zwischen Firmen- und Privatpolice („Steuerliche Arbitrage“) ist eine fundamentale Entscheidung mit langfristigen finanziellen Konsequenzen.
  • Die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern, rechtlich verankert im Aktionärbindungsvertrag (ABV), ist entscheidend für die Kontinuität und Stabilität des Unternehmens.

Fazit: Warum die Verpfändung Ihrer Police eine strategische Entscheidung ist

Wir kehren zur Ausgangsfrage zurück: Warum verlangt die Bank Ihre Police als Sicherheit und was bedeutet das für Ihre Erben? Die einfache Antwort ist Risikomanagement. Doch wie dieser Leitfaden gezeigt hat, ist diese Anforderung der Startpunkt für eine Reihe von strategischen Entscheidungen, die das Schicksal Ihres Unternehmens und Ihrer Familie massgeblich prägen. Die Verpfändung ist kein passiver Akt, sondern der Moment, in dem Sie die Architektur Ihrer finanziellen Absicherung gestalten.

Die Entscheidung zwischen konstanter und fallender Summe definiert, ob Sie nur einen Kredit absichern oder zusätzlich Liquidität für die Zukunft schaffen. Die Wahl zwischen einer Firmen- und einer Privatpolice bestimmt Ihre steuerliche Effizienz und die Kontrolle über Ihr Vermögen. Die bewusste Planung der Partnerabsicherung kann über die Weiterführung oder das abrupte Ende Ihres gemeinsamen Lebenswerks entscheiden. Und eine durchdachte Strategie für die Zeit nach der Kredittilgung verwandelt eine einstige Verpflichtung in ein flexibles Vorsorgeinstrument.

Die Todesfallversicherung ist somit ein mächtiges Werkzeug in der Hand eines vorausschauenden Unternehmers. Sie ist eine Brücke, die nicht nur die Bank im Ernstfall sicher über den Abgrund führt, sondern auch Ihr Unternehmen, Ihre Partner und Ihre Familie. Die anfängliche Anforderung der Bank sollte daher als Anstoss verstanden werden, die eigene Absicherungs- und Nachfolgestrategie ganzheitlich zu überdenken und zu optimieren.

Die optimale Strukturierung Ihrer Kreditsicherheit erfordert eine sorgfältige Analyse Ihrer individuellen unternehmerischen und privaten Situation. Nehmen Sie sich die Zeit, die hier dargelegten strategischen Aspekte mit Ihrem Finanz- oder Vorsorgeberater zu besprechen, um eine Lösung zu finden, die nicht nur die Bank zufriedenstellt, sondern vor allem Ihnen und Ihrer Zukunft dient.

Geschrieben von Reto Niederer, Versicherungsbroker für Unternehmenskunden und KMU-Risikomanager. Spezialisiert auf Berufliche Vorsorge (BVG), Betriebshaftpflicht und Personalversicherungen.