Veröffentlicht am März 15, 2024

Ein einziger Fehler kann eine finanzielle Lawine auslösen, die Ihre Existenz und die Ihrer Familie bedroht, weil Standard-Haftpflichtversicherungen oft versteckte Lücken und Regressfallen enthalten.

  • Grobfahrlässigkeit kann dazu führen, dass Ihre Versicherung zwar den Geschädigten bezahlt, das Geld aber von Ihnen zurückfordert.
  • Die Kosten für einen einzigen Invaliditätsfall können schnell mehrere Millionen Franken übersteigen und sind in den letzten Jahren explodiert.

Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Policen sofort auf einen expliziten Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit und eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Franken, um Ihr finanzielles Fundament zu sichern.

Als Familienvater tragen Sie eine immense Verantwortung. Sie planen für die Zukunft, bauen ein Fundament für Ihre Liebsten und gehen davon aus, dass Sie mit einer Haftpflichtversicherung gegen die grössten Risiken des Lebens abgesichert sind. Doch was, wenn dieses Sicherheitsnetz eine fundamentale Schwachstelle hat? Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – ein übersehenes Stoppschild, ein falsch montiertes Bauteil am eigenen Haus – kann eine Kaskade von Ereignissen in Gang setzen, die nicht nur einen tragischen Unfall zur Folge hat, sondern auch Ihren finanziellen Ruin bedeuten kann. Die meisten denken, die Versicherung zahlt und die Sache ist erledigt. Das ist ein gefährlicher Irrglaube.

Die Realität in der Schweiz ist komplexer und härter. Versicherungen können bei Grobfahrlässigkeit Regress nehmen, also das Geld von Ihnen zurückfordern. Gleichzeitig sind die Kosten für medizinische Behandlungen, Langzeitpflege und Lohnausfall in den letzten Jahrzehnten derart explodiert, dass selbst hohe Deckungssummen an ihre Grenzen stossen. Es geht nicht mehr nur darum, eine Versicherung zu haben. Es geht darum, zu verstehen, ob diese Versicherung wirklich ein undurchdringliches finanzielles Fundament darstellt oder nur eine trügerische Fassade ist.

Dieser Artikel blickt hinter die Kulissen der Haftpflichtversicherung. Wir werden nicht die üblichen Ratschläge wiederholen. Stattdessen analysieren wir die realen Mechanismen, die nach einem schweren Unfall greifen: die Regress-Falle, die Kostenexplosion bei Personenschäden und die kritischen Lücken zwischen verschiedenen Policen. Ziel ist es, Ihnen das Wissen an die Hand zu geben, um Ihre Deckung gezielt zu härten und Ihr Einkommen und Vermögen wirksam vor einer Pfändung zu schützen. Denn wahre Sicherheit beginnt nicht mit dem Abschluss einer Police, sondern mit dem Verständnis ihrer Belastbarkeit im Ernstfall.

Der folgende Leitfaden analysiert die acht kritischsten Aspekte, die über Ihre finanzielle Zukunft entscheiden können. Jeder Abschnitt beleuchtet eine spezifische Gefahr und zeigt auf, wie Sie Ihr Schutzkonzept überprüfen und verstärken können.

Warum ist der Verzicht auf das Regressrecht bei Grobfahrlässigkeit der wichtigste Zusatzbaustein?

Der Begriff „Grobfahrlässigkeit“ klingt abstrakt, doch er ist die gefährlichste Lücke in Ihrem Versicherungsschutz. Er beschreibt eine Situation, in der Sie eine elementare Vorsichtsregel missachten, die jeder vernünftige Mensch beachtet hätte. Dies kann das Überfahren einer roten Ampel sein, das Hantieren mit Feuer in der Nähe von brennbaren Materialien oder sogar eine kurze Unachtsamkeit mit verheerenden Folgen. Das Fatale daran ist nicht, dass die Versicherung den Schaden des Opfers nicht bezahlt – das tut sie. Das Fatale ist, dass sie sich das Geld danach von Ihnen zurückholen kann. Diesen Vorgang nennt man Regress oder Rückgriff.

Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen Unfall, bei dem eine Person schwer verletzt wird. Die Kosten belaufen sich auf zwei Millionen Franken. Ihre Versicherung begleicht die Forderung des Geschädigten, stellt aber fest, dass Sie grobfahrlässig gehandelt haben. Nun kann sie einen Teil dieser Summe, oft Hunderttausende von Franken, direkt von Ihnen einfordern. Dies ist keine theoretische Gefahr; Schweizer Gerichte bestätigen diese Praxis regelmässig. So führte beispielsweise ein grobfahrlässiges Betreten eines Tramtrassees zu einer Kürzung der Versicherungsleistung um 20%, wie ein Bundesgerichtsentscheid festhält. Ohne spezifischen Schutz wird Ihr Privatvermögen zur Haftungsmasse.

Der einzige wirksame Schutz gegen diese existenzbedrohende Regress-Falle ist der explizite Verzicht auf das Regressrecht bei Grobfahrlässigkeit als Zusatzbaustein in Ihrer Police. Gegen eine geringe Mehrprämie verpflichtet sich die Versicherung, auch in solchen Fällen nicht auf Sie zurückzugreifen. Wichtig ist jedoch, die genauen Bedingungen zu kennen: Delikte wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasertatbestände) sind von diesem Schutz in der Regel immer ausgeschlossen.

Ihr Plan zur Schliessung der Regress-Lücke

  1. Police prüfen: Kontrollieren Sie Ihre aktuellen Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Ist der „Verzicht auf den Regressanspruch bei Grobfahrlässigkeit“ explizit aufgeführt?
  2. Bedingungen vergleichen: Analysieren Sie die Klauseln verschiedener Schweizer Versicherer. Wo liegen die genauen Grenzen und Ausschlüsse?
  3. Zusatz abschliessen: Schliessen Sie den Baustein „Grobfahrlässigkeitsschutz“ aktiv ab. Die Mehrkosten sind im Vergleich zum potenziellen Schaden minimal.
  4. Ausschlüsse verstehen: Prägen Sie sich ein, welche Handlungen (Alkohol, Drogen, Rasen) trotz des Zusatzschutzes immer zu einem Regress führen.
  5. Schutz erweitern: Stellen Sie sicher, dass dieser Schutz nicht nur für die Motorfahrzeughaftpflicht gilt, sondern auch für Ihre Privathaftpflicht, die bei Fussgänger- oder Velounfällen greift.

Wie schnell summieren sich Spital- und Rentenkosten auf über 3 Millionen Franken?

Die Vorstellung von einem Millionenschaden wirkt oft wie ein unwahrscheinliches Extremszenario. Die Realität in der Schweiz zeigt jedoch, dass die Kosten für einen einzigen schweren Personenschaden diese Schwelle nicht nur erreichen, sondern weit überschreiten können. Die finanzielle Wucht eines solchen Ereignisses ist für Laien kaum fassbar und setzt sich aus verschiedenen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Kostenblöcken zusammen. Es ist eine stille Kostenkaskade, die langsam anläuft und dann unaufhaltsam wächst.

Denken Sie an einen 30-jährigen Mann, der durch Ihren Fehler querschnittsgelähmt wird. Die Kosten beginnen sofort:

  • Akutmedizinische Versorgung: Rettung, Operationen, Intensivstation und Erst-Rehabilitation können in den ersten Monaten bereits mehrere Hunderttausend Franken kosten.
  • Lohnausfall: Der Geschädigte kann seinen Beruf nie wieder ausüben. Der Kapitalwert des lebenslangen Lohnausfalls, berechnet bis zum Rentenalter, kann leicht 1.5 bis 2.5 Millionen Franken betragen.
  • Pflege- und Hilfsmittelkosten: Lebenslange Pflege, behindertengerechter Umbau von Haus und Auto, Rollstühle und andere Hilfsmittel summieren sich über die Jahre zu einem weiteren Millionenbetrag.
  • Immaterielle Schäden (Genugtuung): Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Schäden hat der Geschädigte Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid.

Diese Faktoren führen dazu, dass die Gesamtforderung für eine einzige schwer verletzte Person schnell 3, 5 oder sogar mehr Millionen Franken erreichen kann. Versicherer sind sich dieser Realität bewusst, weshalb Experten heute Deckungssummen von mindestens 10 Millionen Franken empfehlen. Eine zu niedrige Deckung bedeutet, dass Sie für die Differenz mit Ihrem gesamten Privatvermögen und Ihrem zukünftigen Einkommen haften.

Visualisierung der explodierenden Kosten bei einem Invaliditätsfall in der Schweiz durch ansteigende Säulen.

Die Visualisierung zeigt deutlich, wie sich die einzelnen Kostenblöcke zu einer gewaltigen Summe auftürmen. Der grösste Teil der Kosten entsteht dabei nicht im Spital, sondern durch die langfristigen Renten- und Pflegeleistungen. Ein scheinbar kleiner Fehler hat somit das Potenzial, eine finanzielle Verpflichtung auszulösen, die Sie ein Leben lang nicht abbezahlen können.

Ziegel fällt auf Passant: Warum reicht die Privathaftpflicht hier oft nicht aus?

Als Eigenheimbesitzer gehen viele davon aus, dass ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die von ihrem Grundstück ausgehen. Dies ist ein verbreiteter und gefährlicher Irrtum. Fällt ein Dachziegel von Ihrem Haus und verletzt einen Passanten schwer, greift die normale Privathaftpflicht in der Regel nicht. Hier kommt eine spezielle Form der Haftung zum Tragen: die Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Diese besagt, dass der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen „Werkes“ für Schäden haftet, die durch fehlerhafte Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalt entstehen. Es handelt sich um eine sogenannte Kausalhaftung. Das bedeutet, Sie haften auch dann, wenn Sie persönlich kein Verschulden trifft. Sie müssen nicht einmal von dem lockeren Ziegel gewusst haben. Der blosse Umstand, dass er sich gelöst hat, beweist den mangelhaften Unterhalt und begründet Ihre Haftung. Genau für dieses spezifische Risiko ist die Privathaftpflicht nicht ausgelegt. Sie deckt Ihre Handlungen als Privatperson, nicht aber Ihre Verantwortung als Eigentümer eines Werkes.

Die finanzielle Deckungslücke, die hier entsteht, ist enorm. Ohne den richtigen Schutz müssten Sie den Millionenschaden aus dem Ziegel-Unfall vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Die Lösung ist die Gebäudehaftpflichtversicherung. Bei vielen Schweizer Versicherern ist diese für selbstbewohntes Wohneigentum (bis maximal drei Wohneinheiten) bereits in der Privathaftpflicht integriert, aber es ist essenziell, dies explizit zu überprüfen. Bei vermieteten Objekten oder grösseren Liegenschaften ist eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.

Die folgende Übersicht verdeutlicht die kritischen Unterschiede und zeigt, warum die Gebäudehaftpflicht für Immobilienbesitzer unverzichtbar ist, wie aus den Informationen der Mobiliar hervorgeht. Die Mobiliar selbst stellt klar:

Bewohnen Sie Ihr Wohneigentum selbst, maximal bis zu drei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, ist die Gebäudehaftpflicht mit einer Garantiesumme von 5 oder 10 Millionen Franken gleich mit drin.

– Die Mobiliar, Privathaftpflichtversicherung Information

Vergleich: Privathaftpflicht vs. Gebäudehaftpflicht für Werkeigentümer
Kriterium Privathaftpflicht Gebäudehaftpflicht
Haftung als Werkeigentümer (Art. 58 OR) Nicht abgedeckt Spezifisch versichert
Schäden durch mangelhaften Unterhalt Oft ausgeschlossen Kernleistung
Notwendigkeit für Eigenheimbesitzer Unzureichend Fundamentaler Schutz
Deckung bei vermieteten Objekten Keine Deckung Zwingend erforderlich

Der Skiunfall in Italien: Wer zahlt, wenn Sie einen anderen auf der Piste invalid fahren?

Die Schweizer Alpen sind nah, aber ein Ausflug auf die Pisten der Nachbarländer wie Italien, Österreich oder Frankreich gehört für viele zum Winter. Was oft übersehen wird: Sobald Sie die Grenze überqueren, betreten Sie ein anderes Rechtssystem mit potenziell anderen Regeln und Pflichten. Verursachen Sie beispielsweise auf einer Skipiste in Italien einen schweren Unfall, bei dem eine andere Person zu Schaden kommt, greift zwar grundsätzlich Ihre Schweizer Privathaftpflichtversicherung. Doch die Abwicklung kann komplex und die rechtlichen Auseinandersetzungen langwierig werden.

Die Deckung Ihrer Schweizer Police gilt in der Regel weltweit. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht *ob*, sondern *wie* sie greift. Bei einem Unfall im Ausland werden Sie mit dem Rechtssystem und den Schadenersatzforderungen des jeweiligen Landes konfrontiert. Die Berechnung von Lohnausfall oder Schmerzensgeld kann sich erheblich von der Schweizer Praxis unterscheiden. Dies führt oft zu komplizierten Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Frage der Schuld und die Höhe der Entschädigung vor einem ausländischen Gericht verhandelt werden.

Ein besonders wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Pflichtversicherung auf italienischen Pisten. Seit 2022 ist jeder Skifahrer in Italien gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Ihre Schweizer Privathaftpflicht erfüllt diese Anforderung, doch Sie sollten stets einen Nachweis darüber mitführen. Ohne diesen drohen bei einer Kontrolle Bussen und der Entzug des Skipasses.

Gerade bei Unfällen im Ausland zeigt sich der Wert einer Privatrechtsschutzversicherung. Kommt es zu einem Streit über die Schuldfrage oder die Höhe des Schadenersatzes, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, um Ihre Interessen vor Ort zu vertreten. Sie agiert als Ihr finanzielles und juristisches Schutzschild in einem fremden System und verhindert, dass Sie aus Unkenntnis oder Kostendruck einer ungerechtfertigten Forderung nachgeben.

Wann sind Sie endlich sicher, dass keine Forderungen mehr aus einem alten Unfall kommen?

Nach einem Unfall, selbst wenn er glimpflich ausging, bleibt oft eine nagende Unsicherheit: Könnte da noch etwas nachkommen? Die Antwort darauf liegt im Schweizer Recht, genauer in den Verjährungsfristen des Haftpflichtrechts. Diese Fristen definieren den Zeitraum, innerhalb dessen ein Geschädigter seine Ansprüche gegen Sie geltend machen muss. Verpasst er diese Frist, ist sein Anspruch verjährt und kann rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Für Sie als Schädiger bedeutet der Ablauf dieser Frist endlich rechtliche Sicherheit.

Das Gesetz (Art. 60 OR) unterscheidet dabei zwei zentrale Fristen:

  1. Die relative Verjährungsfrist: Diese beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Geschädigte sowohl den Schaden als auch die Person des Schädigers kennt. Wenn jemand also heute durch Ihren Fehler stürzt und sich das Handgelenk bricht, beginnt die dreijährige Frist ab heute zu laufen, da Schaden und Schädiger bekannt sind.
  2. Die absolute Verjährungsfrist: Diese Frist setzt eine äusserste Grenze, unabhängig davon, wann der Geschädigte von seinem Schaden erfahren hat. Sie beträgt grundsätzlich zehn Jahre ab dem Tag des schädigenden Ereignisses.

Eine entscheidende Ausnahme, die für schwere Unfälle relevant ist, betrifft Personenschäden. Wurde eine Person getötet oder körperlich verletzt, verlängert sich die absolute Verjährungsfrist auf 20 Jahre. Dies ist von enormer Bedeutung. Es bedeutet, dass ein Opfer eines schweren Unfalls bis zu zwei Jahrzehnte später noch Forderungen stellen kann, beispielsweise wenn sich Spätfolgen der Verletzung zeigen, die anfangs nicht absehbar waren. Für Sie als Verursacher bedeutet dies eine sehr lange Phase der Unsicherheit.

Diese langen Fristen unterstreichen die Notwendigkeit, jeden noch so kleinen Unfall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden. Die Versicherung dokumentiert den Fall, prüft allfällige Forderungen und wehrt unberechtigte oder verjährte Ansprüche für Sie ab. Dies ist eine zentrale Dienstleistung Ihrer Police. Ohne eine solche Meldung stehen Sie im Falle einer späten Forderung alleine da und müssen beweisen, dass der Anspruch verjährt ist, was nach vielen Jahren schwierig sein kann.

Warum sind die Kosten für Pflege und Lohnausfall in den letzten 20 Jahren explodiert?

Die dramatische Zunahme potenzieller Schadensummen bei Personenschäden ist kein Zufall, sondern das Ergebnis zweier fundamentaler Entwicklungen in der modernen Gesellschaft. Einerseits hat der medizinische Fortschritt die Überlebenschancen nach schweren Unfällen signifikant erhöht, was aber oft mit lebenslanger, teurer Pflege verbunden ist. Andererseits sind die Löhne und damit die Basis für die Berechnung von Erwerbsausfallschäden stetig gestiegen. Diese Kombination wirkt wie ein Brandbeschleuniger für die Kostenkaskade nach einem Unfall.

Früher endete ein schwerer Unfall oft tödlich. Heute kann die moderne Medizin Leben retten, aber der Preis dafür sind oft jahrzehntelange Behandlungs- und Pflegekosten. Ein querschnittsgelähmter Patient benötigt nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch Umbauten am Wohnraum, spezielle Fahrzeuge und möglicherweise 24-Stunden-Betreuung. Diese Kosten laufen über Jahrzehnte und summieren sich zu Millionenbeträgen. Was ein Segen für den Patienten ist, wird zur enormen finanziellen Belastung für den Haftpflichtigen und seine Versicherung.

Makroaufnahme von Schweizer Franken Münzen, die die steigenden Kosten für Pflege und Lohnausfall symbolisieren.

Die wahre Dimension der finanziellen Vernichtung zeigt sich, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht oder die Versicherung Regress nimmt. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Vermögen und, noch wichtiger, Ihr zukünftiges Einkommen gepfändet. Sie werden auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gesetzt. In der Schweiz beträgt das Existenzminimum für eine alleinstehende Person rund CHF 1’200 pro Monat. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, wird direkt vom Betreibungsamt eingezogen, um die Schuld zu begleichen – und das möglicherweise für den Rest Ihres Lebens.

Die verheerenden Auswirkungen dieser Situation auf eine Familie sind kaum vorstellbar. Eine konkrete Analyse des Beobachters zeigt die unentrinnbare Schuldenspirale auf:

Fallbeispiel: Die Schuldenspirale der Lohnpfändung

Der Beobachter berichtet über die Problematik der Lohnpfändung: Bei einem Einkommen von 5000 Franken darf eine gepfändete Person nur 2200 Franken Existenzminimum behalten. Die restlichen 2800 Franken zieht das Betreibungsamt ein. Da Steuern bisher nicht zum Existenzminimum zählen, entstehen zwangsläufig neue Schulden beim Steueramt – eine Schuldenspirale ohne Ausweg.

Warum ein kleiner Rechenfehler eines Ingenieurs Millionen kosten kann?

Die Abgrenzung zwischen privatem Handeln und beruflicher Tätigkeit ist eine weitere kritische Deckungslücke, die oft übersehen wird. Ein klassisches Beispiel ist der Ingenieur, der einem Freund aus Gefälligkeit bei der statischen Berechnung für einen Carport hilft. Wenn dieser Carport später wegen eines Rechenfehlers einstürzt und ein teures Auto zerstört oder sogar eine Person verletzt, stellt sich eine heikle Frage: War das eine private Gefälligkeit oder schon eine nebenberufliche Tätigkeit? Die Antwort entscheidet darüber, ob die Privathaftpflicht oder eine teurere Berufshaftpflichtversicherung zuständig ist.

Die meisten Privathaftpflichtversicherungen in der Schweiz decken Schäden aus nebenberuflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Eine zentrale Bedingung ist oft eine Umsatzgrenze. Viele Policen decken eine selbstständige Nebentätigkeit nur, solange der damit erzielte Jahresumsatz einen bestimmten, meist sehr tiefen Betrag nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, verweigert die Privathaftpflicht die Leistung komplett. Ebenso entscheidend ist die Frage der Entgeltlichkeit: Wurde für die „Gefälligkeit“ eine Bezahlung vereinbart, auch wenn es nur ein symbolischer Betrag war, kann dies als Argument für eine berufliche Tätigkeit gewertet werden.

Für Selbstständige, Freiberufler oder Personen mit regelmässigen Nebeneinkünften ist eine separate Berufshaftpflichtversicherung daher unerlässlich. Sie ist speziell darauf ausgelegt, Vermögens- und Personenschäden abzudecken, die im Rahmen der beruflichen Ausübung entstehen. Ein Architekt, der einen Planungsfehler macht, ein IT-Berater, dessen Fehler einen Datenverlust verursacht, oder ein Therapeut, der einen falschen Rat gibt – all diese Szenarien fallen klar in den Bereich der Berufshaftpflicht. Sich hier auf die Privathaftpflicht zu verlassen, ist ein existenzielles Risiko.

Um Klarheit zu schaffen, ob eine Tätigkeit noch als privat oder bereits als beruflich einzustufen ist, hilft die Beantwortung folgender Kernfragen:

  • Entgeltlichkeit: Wurde für die Leistung eine direkte oder indirekte Bezahlung vereinbart?
  • Regelmässigkeit: Handelt es sich um eine einmalige Gefälligkeit oder wird die Tätigkeit regelmässig ausgeübt?
  • Umsatz: Übersteigt der Jahresumsatz aus dieser Tätigkeit die in Ihrer Police definierte Geringfügigkeitsgrenze?
  • Berufsbild: Entspricht die Tätigkeit Ihrer Ausbildung oder Ihrem öffentlichen Auftreten (z.B. auf einer Website)?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, ist eine genaue Abklärung mit Ihrem Versicherungsberater und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung dringend anzuraten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die grösste Gefahr ist nicht der Unfall selbst, sondern der Regress der Versicherung bei Grobfahrlässigkeit, der Ihr Privatvermögen angreift.
  • Eine Deckungssumme von 5 Millionen Franken ist heute aufgrund explodierender Pflege- und Lohnausfallkosten bei Personenschäden oft unzureichend. 10 Millionen sind das neue Minimum.
  • Für Immobilien- und Berufseigentümer bestehen spezifische Haftungsrisiken (Werkeigentümer-, Berufshaftpflicht), die durch die Privathaftpflicht nicht gedeckt sind.

Reichen 5 Millionen Franken Deckung in der Haftpflicht heute noch aus?

Die Frage nach der richtigen Deckungssumme ist die Gretchenfrage der Existenzsicherung. Während 5 Millionen Franken vor zehn oder zwanzig Jahren noch als umfassender Schutz galten, ist diese Summe heute kritisch zu hinterfragen. Angesichts der explodierten Kosten im Gesundheitswesen und der gestiegenen Lohnniveaus, die als Berechnungsgrundlage für Erwerbsausfallentschädigungen dienen, kann ein einziger schwerer Personenschaden diese Grenze sprengen. Die klare Antwort lautet daher: Nein, in vielen Fällen reichen 5 Millionen Franken heute nicht mehr aus, um ein Worst-Case-Szenario vollständig abzudecken.

Die Empfehlungen führender Schweizer Versicherer spiegeln diese Entwicklung wider. Während 5 Millionen oft noch als Basisdeckung angeboten werden, raten Experten, insbesondere für Hausbesitzer oder Personen mit höherem Einkommen, zu einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Franken. Einige Anbieter ermöglichen sogar eine Aufstockung auf 20 Millionen Franken. Der Aufpreis für eine Verdoppelung der Deckung von 5 auf 10 Millionen ist dabei oft überraschend gering und stellt eine der wichtigsten Investitionen in Ihre finanzielle Sicherheit dar.

Der entscheidende Gedanke ist die Risikobewertung: Sie versichern sich nicht für den wahrscheinlichen Fall, sondern für den schlimmstmöglichen. Es geht nicht um den Blechschaden beim Parkieren, sondern um den Unfall mit mehreren Verletzten oder dem hochqualifizierten Spezialisten, dessen lebenslanger Lohnausfall zu ersetzen ist. Ein solcher Fall ist selten, aber wenn er eintritt, ist die finanzielle Konsequenz absolut.

Die folgende Übersicht zeigt die angebotenen Deckungssummen einiger grosser Schweizer Versicherer und unterstreicht die klare Tendenz zu höheren Summen. Diese Daten, basierend auf einer Analyse von Visana, machen deutlich, dass 10 Millionen Franken der neue De-facto-Standard für einen soliden Schutz sind.

Vergleich der Haftpflicht-Deckungssummen in der Schweiz
Versicherer Minimale Deckung Maximale Deckung Empfehlung der Versicherer
AXA 5 Mio. CHF 20 Mio. CHF 10-20 Mio. für Hausbesitzer
Generali 3 Mio. CHF 10 Mio. CHF 10 Mio. bei Personenschäden
Visana 3 Mio. CHF 10 Mio. CHF 10 Mio. für umfassenden Schutz
Mobiliar 5 Mio. CHF 10 Mio. CHF 10 Mio. mit Gebäudehaftpflicht

Die Entscheidung für eine adäquate Deckungssumme ist der letzte und wichtigste Schritt zur Absicherung. Diese Wahl sollte auf einer bewussten Analyse der heutigen Risiken basieren, nicht auf veralteten Annahmen.

Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Überprüfen Sie Ihre Policen anhand der in diesem Artikel aufgezeigten kritischen Punkte. Ein Gespräch mit einem unabhängigen Berater kann letzte Unklarheiten beseitigen und sicherstellen, dass Ihr finanzielles Fundament den Stürmen des Lebens standhält.

Häufige Fragen zum Schutz vor Millionenschäden

Was ist bei Schäden mit fremden Fahrzeugen zu beachten?

Die standardmässige Privathaftpflicht deckt Schäden an gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen oft nicht. Wenn Sie regelmässig Fahrzeuge von Dritten, Car-Sharing-Anbieter oder Mietwagen nutzen, ist der Abschluss des Zusatzbausteins ‚Miet- und Sharingfahrzeuge‘ dringend empfohlen, um diese Lücke zu schliessen und umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Brauche ich eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung?

Ja, insbesondere bei komplexen Schadenfällen oder Unfällen im Ausland ist eine Privatrechtsschutzversicherung von unschätzbarem Wert. Während die Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche Dritter bezahlt, hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung, Ihre eigenen Interessen durchzusetzen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren zu decken, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Geschrieben von Lukas Marti, Rechtsanwalt für Versicherungs- und Haftpflichtrecht (Dr. iur.). Spezialisiert auf die Durchsetzung von Leistungsansprüchen und vertragsrechtliche Streitigkeiten.