Veröffentlicht am Februar 15, 2024

Eine Vorerkrankung ist kein K.-o.-Kriterium für die Zusatzversicherung, wenn Sie die Gesundheitsdeklaration als strategischen Dialog statt als passives Geständnis betrachten.

  • Die Ablehnung basiert auf dem Prinzip des privatwirtschaftlichen Risikos (VVG), im Gegensatz zur solidarischen Grundversicherung (KVG).
  • Präzise, abgeschlossene Formulierungen in den Gesundheitsfragen sind entscheidend, um die Risikoprüfung zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Recommandation : Beantragen Sie Ihr vollständiges medizinisches Dossier, bevor Sie einen Antrag ausfüllen. Nur so können Sie Ihre Gesundheitsgeschichte präzise und lückenlos darstellen und unnötige Ablehnungen vermeiden.

Die Angst vor der Ablehnung einer Zusatzversicherung aufgrund einer Vorerkrankung ist in der Schweiz allgegenwärtig. Ein Heuschnupfen, eine vergangene Sportverletzung oder eine abgeschlossene Psychotherapie – schon kleine Einträge in der Krankengeschichte können zu Unsicherheit führen. Viele glauben, der Prozess sei ein Glücksspiel, bei dem man auf die Nachsicht eines anonymen Risikoprüfers hoffen muss. Man füllt die Gesundheitsfragen aus und hofft das Beste. Doch dieser Ansatz ist nicht nur passiv, er ist auch oft der Grund für eine Ablehnung.

Die gängigen Ratschläge sind bekannt: „Seien Sie ehrlich“, „Holen Sie mehrere Offerten ein“. Das ist zwar korrekt, aber es kratzt nur an der Oberfläche. Es fehlt die entscheidende Perspektive: die des Versicherungsexperten, der weiss, wie Risikoprüfer denken und welche Informationen sie wie bewerten. Was wäre, wenn der Schlüssel nicht nur darin liegt, die Wahrheit zu sagen, sondern darin, wie Sie diese Wahrheit kommunizieren? Was, wenn die Gesundheitsdeklaration kein Verhör ist, sondern ein strategischer Akt der präzisen Darstellung Ihrer individuellen Risikosituation?

Dieser Leitfaden bricht mit den üblichen Platitüden. Aus meiner Erfahrung als Versicherungsmakler zeige ich Ihnen die „Tricks“ und Mechanismen der Annahmepolitik. Es geht darum, die Denkweise der Versicherer zu verstehen und Ihre Gesundheitsgeschichte so aufzubereiten, dass sie ein klares, abgeschlossenes und somit kalkulierbares Bild ergibt. Sie lernen, wie Sie rote Flaggen vermeiden, die Relevanz von „Kleinigkeiten“ richtig einschätzen und sogar einen Leistungsausschluss als strategisches Instrument nutzen können.

Wir werden Schritt für Schritt durch die entscheidenden Phasen gehen. Sie werden verstehen, warum die rechtlichen Rahmenbedingungen den Unterschied machen, wie Sie Ihre Gesundheitsfragen optimal formulieren und welche langfristigen Entscheidungen Sie heute schon für morgen treffen sollten. Dieser Artikel gibt Ihnen die Kontrolle über den Antragsprozess zurück.

Warum darf die Kasse Sie bei der Zusatzversicherung ablehnen, in der Grundversicherung aber nicht?

Diese Frage ist der Ausgangspunkt für jedes Verständnis des Schweizer Versicherungssystems. Die Antwort liegt in zwei fundamental unterschiedlichen Gesetzen und Philosophien: dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) für die Grundversicherung und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für die Zusatzversicherungen. Die Grundversicherung ist ein soziales Werk. Ihr Ziel ist es, allen in der Schweiz wohnhaften Personen eine medizinische Grundversorgung zu garantieren. Sie basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Das bedeutet, es herrscht eine Aufnahmepflicht für die Krankenkassen. Ihr Alter, Ihr Geschlecht oder Ihre Krankengeschichte spielen keine Rolle – die Kasse muss Sie aufnehmen, und zwar ohne Vorbehalte oder Prämienaufschläge aufgrund Ihres Gesundheitszustands.

Die Zusatzversicherung hingegen operiert in einem komplett anderen Rahmen. Sie ist ein privatwirtschaftliches Produkt, das dem VVG untersteht. Hier gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Versicherung ist ein Unternehmen, das Risiken kalkuliert und Gewinne erzielen muss. Sie ist nicht verpflichtet, mit Ihnen einen Vertrag abzuschliessen. Sie kann Ihren Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen, einen Prämienzuschlag verlangen oder einen sogenannten Vorbehalt anbringen, der Leistungen für bestimmte Krankheiten ausschliesst. Der Risikoprüfer bewertet Ihr individuelles Risiko: Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie in Zukunft hohe Kosten verursachen? Eine Vorerkrankung ist aus dieser Sicht ein Indikator für ein potenziell höheres zukünftiges Leistungsrisiko.

Der folgende Vergleich verdeutlicht die zentralen Unterschiede zwischen den beiden Systemen, die direkt aus den rechtlichen Grundlagen abgeleitet sind, wie eine Analyse der rechtlichen Grundlagen zeigt.

Vergleich KVG vs. VVG – Rechtliche Grundlagen
Aspekt Grundversicherung (KVG) Zusatzversicherung (VVG)
Aufnahmepflicht Ja – keine Ablehnung möglich Nein – Vertragsfreiheit
Gesetzliche Grundlage Krankenversicherungsgesetz (KVG) Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsprinzip Soziale Solidarität Privatwirtschaftliches Risiko
Aufsichtsbehörde BAG (Bundesamt für Gesundheit) FINMA (Finanzmarktaufsicht)

Das Verständnis dieses fundamentalen Unterschieds ist der erste Schritt, um den Prozess strategisch anzugehen. Sie kämpfen nicht gegen ein unfaires System, sondern agieren in einem privatwirtschaftlichen Markt mit klaren Regeln. Ihre Aufgabe ist es, Ihr Risikoprofil so darzustellen, dass es für den Versicherer akzeptabel wird.

Wie beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu, ohne unnötige Alarmglocken auszulösen?

Die Gesundheitsdeklaration ist der heikelste Teil des Antrags. Hier entscheidet sich, wie der Risikoprüfer Sie einschätzt. Die oberste Regel lautet: absolute Wahrheitspflicht. Doch „wahrheitsgetreu“ bedeutet nicht, unstrukturierte Romane über Ihre Krankengeschichte zu schreiben. Es bedeutet, präzise, faktenbasierte und vor allem abgeschlossene Informationen zu liefern. Das Ziel ist es, dem Risikoprüfer Klarheit zu geben, nicht Raum für Interpretationen und negative Annahmen. Vage Angaben wie „manchmal Rückenschmerzen“ sind eine rote Flagge, denn der Prüfer muss vom Schlimmsten ausgehen (z.B. einem chronischen Leiden). Eine präzise Angabe wie „Februar 2022, 3 Physiotherapiesitzungen wegen akuter Lumbalgie nach Heben, seither komplett beschwerdefrei“ ist ein abgeschlossener, kalkulierbarer Einzelfall.

Präzises Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens für eine Zusatzversicherung in der Schweiz.

Um diese Präzision zu erreichen, ist Vorbereitung alles. Verlassen Sie sich niemals auf Ihr Gedächtnis. Fordern Sie bei Ihren Ärzten und Spitälern Ihr vollständiges medizinisches Dossier an – darauf haben Sie gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ein Recht. Nur so können Sie Diagnosen, Daten und Behandlungen exakt wiedergeben. Bei ausgeheilten Krankheiten kann ein aktuelles ärztliches Attest, das die vollständige Genesung bestätigt, Gold wert sein. Es nimmt dem Risikoprüfer die Arbeit ab, das Risiko selbst einschätzen zu müssen, und liefert ihm die Lösung auf dem Silbertablett.

Denken Sie immer aus der Risikoprüfer-Perspektive: Jede unklare, offene oder unvollständige Angabe erzeugt Mehraufwand und zwingt zur Vorsicht, was oft zu einer Ablehnung oder einem Vorbehalt führt. Ihre Aufgabe ist es, ein sauberes, leicht verständliches und positiv abgeschlossenes Dossier zu präsentieren. Bei komplexeren Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Versicherungsbroker, der anonymisierte Voranfragen bei mehreren Gesellschaften stellen kann, eine äusserst sinnvolle Strategie.

Vorbehalt statt Ablehnung: Lohnt es sich, die Versicherung mit einem Leistungsausschluss zu akzeptieren?

Eine Ablehnung ist frustrierend, aber ein Angebot mit einem Vorbehalt (auch Leistungsausschluss genannt) wirft eine schwierige Frage auf: Soll man akzeptieren? Ein Vorbehalt bedeutet, dass die Versicherung zwar zustande kommt, aber die Kosten für Behandlungen, die im Zusammenhang mit einer bestimmten Vorerkrankung stehen, nicht übernommen werden. Wurde beispielsweise ein Vorbehalt für die Knie wegen einer alten Meniskusverletzung angebracht, sind Sie für alles andere versichert – von der Zahnkorrektur über Alternativmedizin bis zur Brille – aber eben nicht für zukünftige Knieprobleme. Die Entscheidung, ob sich das lohnt, ist eine persönliche Kosten-Nutzen-Analyse.

Der erste Schritt ist, das finanzielle Risiko des Ausschlusses zu quantifizieren. Was würde eine Behandlung auf eigene Kosten bedeuten? Bei einem Ausschluss für psychotherapeutische Behandlungen müssen Sie beispielsweise wissen, dass die Kosten laut aktuellen Schweizer Markttarifen bei 150-250 CHF pro Sitzung liegen können. Können und wollen Sie dieses Risiko selbst tragen? Wenn der Ausschluss eine seltene und gut behandelte Allergie betrifft, ist das Risiko vielleicht überschaubar. Betrifft er aber ein chronisches Leiden mit hoher Wahrscheinlichkeit für zukünftige Behandlungen, kann der Vorbehalt die Versicherung für Sie fast wertlos machen.

Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass nicht alle Versicherer gleich streng sind. Wie Versicherung-Schweiz.ch in einem Ratgeber festhält:

Wurden Sie bereits von einer Zusatzversicherung abgelehnt, muss dies nicht heissen, dass andere Versicherer Sie auch ablehnen werden. Meist lohnt es sich, mehrere Anfragen zu stellen, da die Versicherer das Risiko einzelner Erkrankungen zum Teil sehr unterschiedlich bewerten.

– Versicherung-Schweiz.ch, Ratgeber Ablehnung Zusatzversicherung

Ein Vorbehalt ist also nicht das Ende des Weges. Er kann eine temporäre Lösung sein, während Sie bei anderen Anbietern bessere Konditionen suchen. Manchmal ist es strategisch klug, eine Police mit einem kalkulierbaren Vorbehalt zu akzeptieren, um für alle anderen Risiken abgesichert zu sein, anstatt gar keinen Schutz zu haben. Prüfen Sie den Leistungskatalog genau: Wenn 95 % der Leistungen für Sie relevant sind und der Ausschluss nur 5 % betrifft, kann es ein guter Deal sein.

Der Fehler beim Verschweigen von „Kleinigkeiten“, der Sie im Leistungsfall den Schutz kostet

Es ist eine gefährliche Versuchung: Den einen Arztbesuch wegen Schlafstörungen vor drei Jahren oder die Aknebehandlung einfach weglassen. „Das war doch nur eine Kleinigkeit“, denken viele. Doch dieses Verschweigen, juristisch als Anzeigepflichtverletzung bezeichnet, ist der grösste Fehler, den Sie machen können. Gemäss Art. 6 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Antragssteller erhebliche Gefahrentatsachen, die er kannte oder kennen musste, verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt hat. Und dieser Rücktritt kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen – meist genau dann, wenn Sie eine hohe Rechnung einreichen.

Fallbeispiel: Die Konsequenzen der Anzeigepflichtverletzung

Stellen Sie sich vor, Sie haben vor vier Jahren wegen eines Burnouts einige psychotherapeutische Sitzungen gehabt, dies im Antrag aber nicht erwähnt. Nun benötigen Sie eine teure Operation. Im Zuge der Leistungsprüfung fordert der Versicherer Ihre Krankenakten an und stösst auf die verschwiegene Vorbehandlung. Auch wenn die Operation nichts mit dem Burnout zu tun hat, kann die Kasse den Vertrag rückwirkend aufheben. Der Grund: Hätte sie damals vom Burnout gewusst, hätte sie den Vertrag gar nicht oder nur mit einem Vorbehalt abgeschlossen. Das Resultat: Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz und bleiben auf den Operationskosten sitzen.

Was genau gilt als „relevante“ Gesundheitsinformation, die Sie angeben müssen? Die Antwort ist einfach: alles, wonach im Fragebogen gefragt wird. Die Versicherer fragen in der Regel nach allen Behandlungen und Erkrankungen der letzten 5 Jahre. Das umfasst auch scheinbare Banalitäten. Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine Orientierung, was typischerweise als meldepflichtig gilt.

Ihre Checkliste: Was gilt als relevante Gesundheitsinformation?

  1. Jede ärztlich diagnostizierte und behandelte Erkrankung der letzten 5 Jahre, egal wie geringfügig sie Ihnen erscheint.
  2. Einmalige Konsultationen wegen psychischer Belastungen wie Schlafstörungen, Stress oder depressiven Verstimmungen.
  3. Alle dermatologischen Behandlungen, einschliesslich Akne, Ekzemen oder der Entfernung von Muttermalen.
  4. Chronische Zustände wie Bluthochdruck oder hohe Cholesterinwerte, auch wenn sie medikamentös gut eingestellt sind.
  5. Alle geplanten oder von einem Arzt empfohlenen zukünftigen Behandlungen, Operationen oder Abklärungen.

Die Botschaft ist unmissverständlich: Seien Sie pedantisch ehrlich und lückenlos. Das Risiko, wegen einer verschwiegenen „Kleinigkeit“ im Ernstfall den gesamten Versicherungsschutz zu verlieren, ist es niemals wert.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine vorgeburtliche Anmeldung, um die Gesundheitsprüfung zu umgehen?

Für werdende Eltern gibt es eine goldene Regel, einen der wenigen echten „Tricks“ im System, um die Gesundheitsprüfung legal und garantiert zu umgehen: die vorgeburtliche Anmeldung. Wenn Sie für Ihr ungeborenes Kind eine Zusatzversicherung abschliessen, verzichten die meisten Schweizer Krankenkassen auf eine Gesundheitsprüfung. Das Kind wird also mit vollem Versicherungsschutz aufgenommen, unabhängig davon, ob es gesund oder mit einem Leiden zur Welt kommt. Dies ist eine einmalige Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten, denn nach der Geburt gilt wieder das normale Antragsverfahren mit Gesundheitsprüfung.

Zeitplanung für die pränatale Anmeldung einer Zusatzversicherung in der Schweiz, dargestellt durch ein Paar in einem modernen Wohnzimmer.

Der entscheidende Faktor ist hier das Timing. Zu früh ist nicht möglich, zu spät ist verheerend. Kommt das Kind zur Welt, bevor der Antrag gestellt wurde, ist das Fenster geschlossen. Das ideale Zeitfenster für die Anmeldung liegt gemäss Empfehlungen der Schweizer Krankenversicherer zwischen der 12. und 28. Schwangerschaftswoche. Dies gibt Ihnen genügend Zeit, Offerten zu vergleichen, und minimiert das Risiko, dass eine Frühgeburt Ihre Pläne durchkreuzt.

Die strategische Vorgehensweise ist klar: Holen Sie während der Schwangerschaft unverbindliche Offerten von 3-4 verschiedenen Versicherern ein. Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. Nach der Geburt können Sie in aller Ruhe die beste Police auswählen und die anderen Anträge widerrufen. So sichern Sie Ihrem Kind den bestmöglichen Start, ohne jemals die Angst vor einer Ablehnung wegen eines angeborenen Leidens haben zu müssen. Diese pränatale Anmeldung ist die einzige garantierte Methode, um den potenziell strengen Kriterien der Risikoprüfer von vornherein aus dem Weg zu gehen. Es ist die cleverste und fürsorglichste Versicherungsinvestition, die werdende Eltern tätigen können.

KVG oder VVG: In welchem Gesetz sind Sie als Patient besser geschützt?

Die Frage nach dem Patientenschutz ist zentral, und die Antwort ist nicht schwarz-weiss. Beide Gesetze, das KVG (Grundversicherung) und das VVG (Zusatzversicherung), bieten Schutzmechanismen, aber mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Im KVG ist Ihr Schutz absolut, wenn es um den Zugang zur Versorgung geht. Die Aufnahmepflicht ist der stärkste Schutz, den es gibt: Niemand kann Ihnen die medizinische Grundversorgung verweigern. Zudem ist der Leistungskatalog gesetzlich klar definiert und kann nicht willkürlich von der Kasse gekürzt werden. Bei Streitigkeiten mit der Kasse steht Ihnen der Weg an das kantonale Versicherungsgericht offen, ein Verfahren, das in der Regel kostenlos ist.

Im VVG, dem Reich der Zusatzversicherungen, sieht der Schutz anders aus. Zwar gibt es keine Aufnahmepflicht, aber sobald ein Vertrag zustande gekommen ist, sind Sie nicht schutzlos. Ein wichtiger Schutzmechanismus ist das 14-tägige Widerrufsrecht nach Erhalt der Police. Sie können es sich also nochmals anders überlegen. Der wohl wichtigste Schutz im laufenden Vertrag ist der vor einer willkürlichen Kündigung. Die Versicherung kann Ihnen nicht einfach kündigen, weil Sie zu teuer werden. Eine Kündigung seitens des Versicherers ist praktisch nur bei einer nachgewiesenen Verletzung der Anzeigepflicht (wie im vorherigen Kapitel besprochen) möglich. Bei Streitigkeiten ist die erste Anlaufstelle oft der kostenlose Ombudsman der Privatversicherung, bevor der Weg an ein Zivilgericht führt.

Die folgende Tabelle, basierend auf Informationen von vertrauenswürdigen Quellen wie Pro Senectute Schweiz, stellt die Schutzaspekte gegenüber.

Patientenschutz im KVG vs. VVG
Schutzaspekt KVG (Grundversicherung) VVG (Zusatzversicherung)
Aufnahmeschutz Aufnahmepflicht ohne Vorbehalte 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss
Leistungskatalog Gesetzlich definiert und garantiert Vertragsfreiheit, aber Schutz vor missbräuchlichen Klauseln
Streitbeilegung Kantonales Versicherungsgericht (kostenlos) Ombudsman (kostenlos) oder Zivilgericht
Kündigungsschutz Kein Kündigungsrecht durch Versicherer Kündigung nur bei Verletzung der Anzeigepflicht

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das KVG schützt Ihren Zugang zur Versicherung, das VVG schützt die Stabilität Ihres einmal abgeschlossenen Vertrages. Der beste Schutz als Patient ist daher eine Kombination aus beiden: eine solide Grundversicherung und eine sorgfältig und ehrlich abgeschlossene Zusatzversicherung.

Flex-Modell oder echte Privatversicherung: Welche Variante ist im Alter bezahlbar?

Bei der Wahl einer Spitalzusatzversicherung stehen viele vor der Entscheidung zwischen einer „echten“ privaten Abteilung und einem flexiblen Modell (Flex- oder Switch-Modell). Die echte Privatversicherung garantiert Ihnen bei jedem Spitalaufenthalt die Behandlung in der privaten Abteilung mit freier Arztwahl. Das ist der maximale Komfort, hat aber auch die höchste Prämie. Diese Prämien steigen mit dem Alter oft markant an, was die Bezahlbarkeit zu einer ernsten Frage macht. Viele Versicherte sehen sich im Rentenalter gezwungen, ihre teure Privatpolice zu kündigen oder in ein günstigeres Modell zu wechseln – oft mit erneuter Gesundheitsprüfung.

Hier kommen die Flex-Modelle ins Spiel. Sie bieten eine Art Kompromiss. Grundsätzlich sind Sie allgemein versichert, haben aber bei jedem Spitalaufenthalt die Option, gegen eine definierte Kostenbeteiligung oder eine temporäre Prämienerhöhung in die halbprivate oder private Abteilung zu „switchen“. Der Vorteil: Die Grundprämie ist deutlich niedriger als bei einer echten Privatpolice. Dies macht die Versicherung im Alter bezahlbar. Der Nachteil: Bei häufigen Spitalaufenthalten können die Zuzahlungen ins Geld gehen. Ausserdem ist die freie Arztwahl oft nur dann vollumfänglich gegeben, wenn man sich für das Upgrade entscheidet.

Welche Variante ist also besser? Für jüngere, gesunde Menschen, die sich für den seltenen Ernstfall absichern wollen und eine hohe Prämie scheuen, ist ein Flex-Modell oft die klügere Wahl. Es hält die Fixkosten niedrig und bewahrt die Flexibilität. Für Personen, die Wert auf maximale Sicherheit, garantierte freie Arztwahl bei jedem Eingriff und den Komfort der privaten Abteilung legen und bereit sind, dafür eine hohe und potenziell stark steigende Prämie zu zahlen, bleibt die klassische Privatversicherung die erste Wahl. Ein wichtiger Aspekt bei der Kalkulation: Prämien für die Grund- und Zusatzversicherung sind in der Schweiz teilweise steuerlich absetzbar, was die Nettobelastung etwas reduzieren kann. Letztlich ist es eine Abwägung zwischen garantierter Leistung und langfristiger finanzieller Tragbarkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Unterschied zwischen KVG (Aufnahmepflicht) und VVG (Vertragsfreiheit) ist die Grundlage für jede Ablehnung bei Zusatzversicherungen.
  • Eine ehrliche, aber strategisch präzise und lückenlose Gesundheitsdeklaration ist der wichtigste Hebel, um Ihre Annahmechancen zu erhöhen.
  • Die vorgeburtliche Anmeldung ist die einzige garantierte Methode, um die Gesundheitsprüfung für ein Kind vollständig zu umgehen.

Die Psychologie der Gesundheitsdeklaration: Denken wie ein Risikoprüfer

Nachdem wir die technischen und rechtlichen Aspekte beleuchtet haben, kehren wir zum Kernstück zurück: der Gesundheitsdeklaration. Aber diesmal mit einem psychologischen Blickwinkel. Ihre Antworten sind nicht nur Daten, sie sind Kommunikationssignale. Ein Risikoprüfer ist ein Mensch, der trainiert ist, in unvollständigen Informationen potenzielle Katastrophen zu sehen. Ihre Aufgabe ist es, ihm durch maximale Klarheit und Transparenz dieses Misstrauen zu nehmen. Jede Zweideutigkeit ist ein rotes Tuch. Wenn Sie schreiben „ab und zu Migräne“, signalisieren Sie ein unkontrolliertes, chronisches Problem. Schreiben Sie „2021 zwei Migräneanfälle, ärztlich mit Schmerzmittel behandelt, seither keine Vorfälle“, signalisieren Sie ein vergangenes, abgeschlossenes Ereignis.

Vermeiden Sie medizinische Selbstdiagnosen und Spekulationen. Halten Sie sich strikt an die ärztlichen Diagnosen aus Ihrem Dossier. Wenn kein Arzt eine Diagnose gestellt hat, dann gibt es auch nichts zu deklarieren. Seien Sie proaktiv: Wenn eine Frage einen bestimmten Zeitraum abdeckt (z.B. die letzten 5 Jahre), dann fügen Sie bei einer ausgeheilten Krankheit proaktiv hinzu: „seither vollständig beschwerdefrei“. Dieses kleine Detail verwandelt einen potenziellen Risikofaktor in einen Beweis für Stabilität und Gesundheit.

Letztlich geht es darum, die Informations-Asymmetrie zu Ihren Gunsten zu nutzen. Sie wissen am besten, dass der Heuschnupfen Sie nur zwei Wochen im Jahr plagt und gut kontrollierbar ist. Der Risikoprüfer weiss das nicht. Er sieht nur das Wort „Allergie“ und muss das Risiko einer teuren Desensibilisierung einkalkulieren. Indem Sie präzise Informationen liefern („Saisonale Pollenallergie im Mai/Juni, behandelt mit rezeptfreien Antihistaminika bei Bedarf, keine weiteren Behandlungen nötig“), geben Sie ihm die Fakten, die er braucht, um das Risiko realistisch – und damit niedriger – einzuschätzen. Betrachten Sie den Antrag als Ihre Chance, die Deutungshoheit über Ihre eigene Gesundheitsgeschichte zu behalten.

Um diese Ratschläge in die Praxis umzusetzen, besteht der nächste logische Schritt darin, eine personalisierte Analyse Ihrer Situation zu erhalten. Ein unabhängiger Broker kann Ihnen helfen, die beste Strategie für Ihren spezifischen Fall zu entwickeln und die passendsten Angebote zu finden.

Häufige Fragen zum Thema Zusatzversicherung und Vorerkrankungen

Gilt die garantierte Aufnahme auch nach der Geburt?

Nein, die garantierte Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung gilt ausschliesslich bei pränataler Anmeldung. Nach der Geburt kann es sein, dass Sie abgelehnt werden oder dass es für bestehende Gesundheitsprobleme Ausschlüsse gibt.

Bei wie vielen Versicherern sollte man pränatale Offerten einholen?

Experten empfehlen, bei 3-4 verschiedenen Versicherern unverbindliche pränatale Offerten einzuholen, um nach der Geburt das beste Angebot wählen zu können.

Was passiert bei einer Frühgeburt?

Bei einer Frühgeburt vor der Anmeldung kann die Annahme ohne Gesundheitsprüfung verunmöglicht werden, weshalb die Anmeldung idealerweise früh in der Schwangerschaft erfolgen sollte.

Geschrieben von Beatrix Keller, Eidg. dipl. Sozialversicherungsfachfrau mit über 15 Jahren Erfahrung bei führenden Schweizer Krankenkassen. Spezialisiert auf KVG-Grundversicherungen, Zusatzversicherungen (VVG) und Leistungsmanagement im Gesundheitswesen.