
Die Hausrat-Kaskoversicherung ist kein Luxus, sondern ein strategisches Werkzeug zur finanziellen Absicherung gegen den Wertverlust Ihrer teuren Gegenstände.
- Sie deckt selbstverschuldete Schäden, die über die normale Hausratversicherung (Feuer, Wasser, Diebstahl) hinausgehen.
- Die Entscheidung für oder gegen die Versicherung hängt vom aktuellen Wert Ihrer Einrichtung und Elektronik ab, nicht nur von Ihrer Ungeschicklichkeit.
Empfehlung: Führen Sie eine jährliche Inventur Ihrer wertvollsten Gegenstände durch, um zu prüfen, ob die Zusatzprämie noch im Verhältnis zum potenziellen Schaden steht.
Es ist der Moment, vor dem sich jeder fürchtet: Ein unachtsamer Augenblick, eine lebhafte Geste und das Glas Rotwein kippt um – direkt auf das neue, weisse Sofa. Panik macht sich breit, gefolgt von der nagenden Frage: Wer bezahlt das jetzt? Für viele in der Schweiz ist die Antwort unklar. Die normale Hausratversicherung deckt zwar Feuer, Wasser oder Diebstahl, aber was ist mit Schäden, die man selbst verursacht? Genau hier kommt die Hausrat-Kaskoversicherung, oft auch „All-Risk-Deckung“ genannt, ins Spiel.
Die landläufige Meinung ist, dass diese Versicherung nur etwas für besonders ungeschickte Menschen oder Familien mit kleinen Kindern ist. Doch diese Sichtweise greift zu kurz. Es geht nicht nur darum, Missgeschicke abzusichern. Es geht um eine bewusste finanzielle Entscheidung, die auf dem Wert Ihrer Besitztümer basiert. Die eigentliche Frage ist nicht „Bin ich tollpatschig?“, sondern „Wie manage ich das Risiko des plötzlichen Wertverlusts meiner teuersten Anschaffungen?“.
Dieser Artikel bricht mit dem Mythos der reinen „Tollpatsch-Versicherung“. Wir werden die Versicherungslogik dahinter entschlüsseln, damit Sie nicht nur wissen, was gedeckt ist, sondern vor allem, warum bestimmte Schäden ausgeschlossen sind und wie Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Ihre persönliche Situation in der Schweiz präzise bewerten können. Anhand konkreter Beispiele, von zerbissenen Teppichen bis hin zu gefallenen MacBooks, führen wir Sie durch die wichtigen Entscheidungen, damit Sie am Ende nicht für einen Schutz bezahlen, den Sie nicht brauchen, oder im Ernstfall ohne dastehen.
Der folgende Leitfaden bietet Ihnen eine klare Struktur, um alle Facetten der Hausrat-Kasko zu verstehen und eine fundierte Entscheidung für Ihren Haushalt zu treffen. Entdecken Sie, wie Sie Ihr Hab und Gut optimal schützen können.
Inhaltsverzeichnis: Der komplette Leitfaden zur Schweizer Hausrat-Kasko
- Selbst beschädigt: Was ist der Unterschied zur normalen Feuer- und Wasserdeckung?
- Warum sind interne Defekte (Betriebsschäden) oft nicht gedeckt?
- Lohnt sich die teure Zusatzprämie für Möbel, die eh schon alt sind?
- Handyversicherung beim Kauf oder Hausratzusatz: Was ist günstiger und besser?
- Zahlt die Kasko, wenn der eigene Welpe den Teppich zerbissen hat?
- Warum lohnt sich Vollkasko oft nur in den ersten 4-5 Jahren?
- Lohnt sich der „Super-Neuwert“-Zusatz für Elektronik wirklich?
- Reichen 2000 CHF Deckung, wenn Sie mit MacBook und iPhone unterwegs sind?
Selbst beschädigt: Was ist der Unterschied zur normalen Feuer- und Wasserdeckung?
Die grundlegende Hausratversicherung ist ein Fundament für jeden Haushalt in der Schweiz. Sie schützt Sie vor den grossen Katastrophen: Feuer, Leitungswasserschäden, Diebstahl zu Hause und Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel. Wenn also Ihr Raclette-Ofen einen Brand verursacht, springt diese Grunddeckung ein. Sie ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) klar definiert und bildet die Basis Ihres Schutzes. Doch ihre Grenzen sind ebenso klar: Sie leistet nur bei Schäden, die durch eine dieser spezifisch genannten Gefahren verursacht werden. Das verschüttete Glas Rotwein gehört nicht dazu.
Hier kommt die Hausrat-Kasko ins Spiel. Sie ist eine freiwillige Zusatzdeckung, die genau diese Lücke schliesst. Ihr Kernprinzip ist die Deckung von plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigungen, insbesondere auch durch Eigenverschulden. Das umgestossene Rivella, das über Ihr Tablet läuft, das teure Objektiv, das Ihnen aus der Hand rutscht, oder eben der Rotweinfleck auf dem Sofa – all das sind typische Fälle für die Hausrat-Kasko. Sie erweitert den Schutz von „Schäden durch äussere, definierte Gefahren“ auf „Schäden durch Missgeschicke“.
Dieser erweiterte Schutz hat natürlich seinen Preis, der sich meist in einem Aufschlag von 20-30% auf die Basisprämie niederschlägt. Die entscheidende Frage, die Sie sich stellen müssen, ist daher, ob der Wert Ihrer beweglichen Sachen, die durch solche Missgeschicke gefährdet sind, diese Zusatzprämie rechtfertigt. Die folgende Tabelle verdeutlicht die zentralen Unterschiede und hilft Ihnen bei der ersten Einschätzung.
Eine detaillierte Gegenüberstellung der Leistungen, wie sie in Analysen von Schweizer Versicherern zu finden ist, zeigt die Abgrenzung deutlich.
| Kriterium | Grunddeckung | Hausratkasko |
|---|---|---|
| Gedeckte Gefahren | Feuer, Wasser, Diebstahl, Elementar | Zusätzlich: Eigenverschulden, Ungeschicklichkeit |
| Beispiel Schweiz | Brand durch Raclette-Ofen | Rivella auf Tablet verschüttet |
| Rechtliche Grundlage | VVG Art. 48-50 | VVG Art. 52 (Kaskoversicherung) |
| Prämienaufschlag | Basisprämie | +20-30% der Basisprämie |
| Selbstbehalt | CHF 200-500 | Gleich wie Grunddeckung |
Letztlich ist die Hausrat-Kasko eine Absicherung gegen die kleinen und grossen Missgeschicke des Alltags, während die Grunddeckung die Existenzgrundlage bei Grossereignissen sichert.
Warum sind interne Defekte (Betriebsschäden) oft nicht gedeckt?
Dies ist einer der häufigsten und frustrierendsten Punkte für Versicherungsnehmer: Ihr teures Notebook startet von einem Tag auf den anderen nicht mehr, der Bildschirm bleibt schwarz. Sie melden den Schaden Ihrer Hausrat-Kasko und erhalten eine Ablehnung. Der Grund liegt in einem zentralen Prinzip der Versicherungslogik: dem Abgrenzungsprinzip. Eine Kaskoversicherung ist dafür konzipiert, Schäden durch eine plötzliche, unvorhergesehene äussere Einwirkung zu decken. Sie ist keine Garantieverlängerung.
Ein interner Defekt, auch Betriebsschaden genannt, ist ein Schaden, der aus dem Gerät selbst heraus entsteht, ohne dass von aussen etwas darauf eingewirkt hat. Typische Beispiele sind ein überhitzter Prozessor, ein defektes Mainboard oder ein Akku, der plötzlich den Dienst versagt. Aus Sicht der Versicherung handelt es sich hierbei um ein Problem der Produktequalität, der normalen Abnutzung oder um einen Konstruktionsfehler. Dafür ist primär der Hersteller oder Verkäufer (z.B. Digitec, Fust) im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder einer Herstellergarantie zuständig.
Fallbeispiel: Abgrenzung zwischen internem Defekt und Kaskofall
Die Versicherungslogik lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen: Stürzt Ihr Laptop vom Tisch, weil Sie über das Kabel gestolpert sind, und der Bildschirm bricht, ist das ein klassischer Kaskofall. Es gab eine plötzliche, unvorhergesehene äussere Einwirkung. Gibt dasselbe Gerät jedoch ohne ersichtlichen Grund den Geist auf, handelt es sich um einen internen Defekt. Dies ist ein potenzieller Gewährleistungsfall für den Händler, aber kein Fall für die Hausrat-Kasko. Die Versicherung deckt das unvorhersehbare Ereignis, nicht die erwartbare Abnutzung oder Materialermüdung.
Die Versicherungen schützen sich mit diesem Ausschluss davor, für die Mängel von Produkten haften zu müssen, deren Qualität sie nicht kontrollieren können. Würden sie Betriebsschäden decken, müssten die Prämien massiv ansteigen, da das Risiko von Geräteausfällen viel höher und kalkulierbarer ist als das von zufälligen Missgeschicken. Der Fokus der Hausrat-Kasko liegt klar auf dem unfallartigen Charakter eines Schadens.
Somit ist die Regel einfach: Entsteht der Schaden aus dem Gerät selbst, ist es meist kein Versicherungsfall. Wird der Schaden durch ein äusseres Ereignis verursacht, stehen die Chancen auf eine Deckung gut.
Lohnt sich die teure Zusatzprämie für Möbel, die eh schon alt sind?
Diese Frage ist der Kern des strategischen „Wertverlust-Managements“. Eine Hausrat-Kasko blindlings über Jahre laufen zu lassen, ohne den Wert des Inventars zu hinterfragen, kann schnell zu einer „Zeitwertfalle“ führen. Der entscheidende Faktor ist hier die Differenz zwischen dem Neuwert (was es kostet, den Gegenstand heute neu zu kaufen) und dem Zeitwert (Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Gebrauch).
Bei den meisten Möbeln ist der Wertverlust erheblich. Eine Faustregel besagt, dass Möbel laut Angaben des Schweizerischen Versicherungsverbandes durchschnittlich rund 10% ihres Wertes pro Jahr verlieren. Ein Sofa, das vor acht Jahren CHF 3’000 gekostet hat, mag für Sie noch bequem sein, hat versicherungstechnisch aber nur noch einen geringen Zeitwert. Angenommen, der Zeitwert beträgt nur noch CHF 600 und Ihr Selbstbehalt liegt bei CHF 500, würde die Versicherung im Schadenfall gerade einmal CHF 100 bezahlen. Ob sich dafür eine jährliche Zusatzprämie von vielleicht CHF 150 lohnt, ist mehr als fraglich.
Die Situation ändert sich jedoch drastisch, wenn Sie hochwertige, wertstabile Designermöbel oder Kunstgegenstände besitzen. Ein USM Haller Regal oder ein Eames Lounge Chair verlieren deutlich langsamer an Wert als ein günstiges IKEA-Sofa. Hier bleibt der Zeitwert über Jahre hoch, was die Kasko-Prämie rechtfertigt.

Wie die visuelle Gegenüberstellung zeigt, ist der Wertverlust nicht bei allen Möbelstücken gleich. Es geht darum, eine ehrliche Bestandsaufnahme zu machen: Besteht Ihr Haushalt hauptsächlich aus schnelllebigen Konsumgütern oder aus wertbeständigen Investitionen? Die Antwort auf diese Frage bestimmt massgeblich, ob die Hausrat-Kasko für Ihre Möbel ein sinnvoller Schutz oder nur ein teurer Kostenfaktor ist.
Die goldene Regel lautet: Solange der kumulierte Zeitwert Ihrer gefährdeten Gegenstände die Summe aus Jahresprämie und Selbstbehalt deutlich übersteigt, kann die Versicherung sinnvoll sein. Sinkt der Wert darunter, ist es Zeit, die Deckung zu überdenken.
Handyversicherung beim Kauf oder Hausratzusatz: Was ist günstiger und besser?
Das neue iPhone oder Samsung Galaxy ist gekauft, und an der Kasse stellt sich die obligatorische Frage: „Möchten Sie eine Handyversicherung abschliessen?“ Viele zögern, denn es gibt eine Alternative: die bereits bestehende oder neu abzuschliessende Hausrat-Kaskoversicherung. Beide Optionen haben spezifische Vor- und Nachteile, die sich je nach Lebenssituation und Bedürfnissen unterschiedlich auswirken. Es gibt keine pauschal „bessere“ Lösung, nur die passendere für Sie.
Die Handyversicherung direkt beim Anbieter (z.B. AppleCare+ oder Versicherungen via Swisscom/Salt) hat den grossen Vorteil der Bequemlichkeit und Schnelligkeit. Im Schadenfall gehen Sie in den Shop und erhalten oft sofort ein Ersatzgerät. Der Prozess ist schlank und auf dieses eine Gerät zugeschnitten. Zudem ist der Selbstbehalt oft niedriger als bei der Hausratversicherung. Der klare Nachteil: Sie versichern nur dieses eine Gerät zu einer relativ hohen Jahresprämie und Diebstahl ist oft nur eingeschränkt oder gar nicht gedeckt.
Die Hausrat-Kasko verfolgt einen anderen Ansatz. Sie ist eine Bündelversicherung. Mit dem Prämienaufschlag sind nicht nur Ihr Handy, sondern potenziell alle elektronischen Geräte im Haushalt (Laptop, Tablet, Kamera, Fernseher) gegen Missgeschicke versichert. Dies kann über das Jahr gerechnet deutlich günstiger sein, als für jedes Gerät eine Einzelversicherung abzuschliessen. Der Nachteil liegt im Prozess: Eine Schadenmeldung bei der Versicherung dauert in der Regel länger (3-5 Arbeitstage) und der Selbstbehalt ist mit CHF 200-500 meist höher.
Die folgende Übersicht, basierend auf Vergleichen von führenden Anbietern wie AXA, stellt die beiden Modelle gegenüber.
| Kriterium | AppleCare+ (iPhone) | Hausratkasko (z.B. AXA) |
|---|---|---|
| Jahresprämie | CHF 229 | CHF 150-200 Aufpreis |
| Selbstbehalt | CHF 29-129 pro Schaden | CHF 200-500 |
| Deckung | Nur iPhone | Alle Geräte im Haushalt |
| Austausch | Sofort im Apple Store | Nach Schadenmeldung |
| Diebstahl auswärts | Teilweise gedeckt | Nur mit Zusatz |
Besitzen Sie also mehrere wertvolle Geräte, ist die Hausrat-Kasko oft die wirtschaftlich sinnvollere Wahl. Legen Sie hingegen Wert auf sofortigen Ersatz für Ihr unverzichtbares Smartphone, kann sich die dedizierte Versicherung trotz höherer Kosten lohnen.
Zahlt die Kasko, wenn der eigene Welpe den Teppich zerbissen hat?
Die Ankunft eines Welpen bringt viel Freude, aber auch unvorhersehbare Herausforderungen mit sich – dazu gehören oft auch angenagte Schuhe, zerkratzte Türen oder ein zerbissener Perserteppich. Für Haustierbesitzer stellt sich daher die berechtigte Frage: Ist so ein Schaden durch die Hausrat-Kasko gedeckt? Die Antwort ist in den meisten Fällen ein klares und erfreuliches: Ja.
Aus Sicht der Schweizer Versicherer gilt ein Schaden, den der eigene Hund oder die eigene Katze am persönlichen Mobiliar verursacht, als plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis. Der Welpe, der in einem unbeobachteten Moment den teuren Teppich als Kauspielzeug missbraucht, erfüllt genau diese Kriterien. Es handelt sich um eine unfallartige Beschädigung, die nicht beabsichtigt war. Daher fällt dies in den Deckungsbereich der Hausrat-Kaskoversicherung.
Wichtig ist hier die Abgrenzung zu allmählichen Schäden. Wenn eine Katze über Monate hinweg am Sofa kratzt, wird dies von den Versicherungen als normale Abnutzung oder vorhersehbarer Schaden eingestuft und ist in der Regel nicht gedeckt. Der Schlüsselbegriff ist immer „plötzlich“. Ein einmaliger Beiss- oder Kratzvorfall ist versichert, die langsamen Spuren des Zusammenlebens jedoch nicht. Zudem ist es wichtig, die Hausrat-Kasko nicht mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu verwechseln. Die Haftpflicht zahlt, wenn Ihr Hund den Teppich des Nachbarn zerbeisst. Die Kasko zahlt, wenn er Ihren eigenen beschädigt.

Für frischgebackene Haustierbesitzer, insbesondere von jungen und verspielten Tieren, kann der Abschluss einer Hausrat-Kasko also eine sehr sinnvolle Investition sein. Sie bietet eine finanzielle Sicherheit für die turbulente Anfangszeit und schützt vor teuren Überraschungen, ohne die Freude am neuen Familienmitglied zu trüben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kasko-Versicherung eine Art Friedensgarantie im Zusammenleben mit vierbeinigen Freunden darstellt, solange der Schaden plötzlich und unfallartig geschieht.
Warum lohnt sich Vollkasko oft nur in den ersten 4-5 Jahren?
Das Prinzip des Wertverlusts, das wir bei Möbeln betrachtet haben, gilt für Elektronikartikel in noch stärkerem Masse. Laptops, Smartphones und Tablets sind Gebrauchsgegenstände mit einer extrem hohen Abschreibungsrate. Genau dieser schnelle Wertverfall ist der Grund, warum eine Hausrat-Kasko für Elektronik strategisch gehandhabt werden muss und sich oft nur in den ersten Jahren nach dem Kauf wirklich rechnet.
Experten und Versicherungsverbände bestätigen diesen Trend: Nach Angaben des Schweizerischen Versicherungsverbandes verlieren Laptops beispielsweise 20-25% ihres Wertes pro Jahr. Ein MacBook für CHF 2’000 ist nach drei Jahren versicherungstechnisch vielleicht nur noch die Hälfte wert. Nach vier bis fünf Jahren nähert sich der Zeitwert oft dem Betrag des Selbstbehalts an. Ab diesem Punkt wird die Versicherung unwirtschaftlich: Sie zahlen eine hohe Prämie, um im Schadenfall eine Leistung zu erhalten, die kaum höher ist als Ihr eigener Kostenanteil (der Selbstbehalt).
Man spricht hier von der „Zeitwertfalle“. Die Kasko-Deckung, die anfangs absolut sinnvoll war, um eine teure Neuanschaffung zu schützen, wird über die Zeit zu einem reinen Kostenfaktor ohne realen Nutzen. Deshalb ist eine jährliche Überprüfung Ihrer Deckung unerlässlich. Sie müssen aktiv werden und Ihr persönliches Risiko-Kalkül anpassen. Ausnahmen bestätigen die Regel: Besonders wertstabile Güter wie hochwertige Kameras, E-Bikes oder teure Uhren können auch nach mehreren Jahren noch einen so hohen Zeitwert haben, dass sich die Deckung weiterhin lohnt.
Ihr jährlicher Kasko-Check: In 5 Schritten zur optimalen Deckung
- Inventarliste erstellen: Listen Sie alle durch die Kasko gedeckten, wertvollen Gegenstände mit ihrem ursprünglichen Kaufpreis und -datum auf.
- Zeitwert berechnen: Ermitteln Sie den ungefähren aktuellen Wert jedes Gegenstands (z.B. durch die Formel: Neuwert minus jährliche Abschreibung von ca. 20-25% für Elektronik).
- Gesamtrisiko abwägen: Vergleichen Sie den kumulierten Zeitwert Ihrer wichtigsten Geräte mit Ihrem Selbstbehalt in der Police.
- Entscheidung treffen: Ist der Zeitwert nur noch geringfügig höher als der Selbstbehalt, sollten Sie eine Kündigung des Zusatzes oder eine Erhöhung des Selbstbehalts zur Prämienreduktion in Betracht ziehen.
- Ausnahmen prüfen: Behalten Sie die Deckung für spezifische, wertstabile Gegenstände wie E-Bikes oder Designeruhren, deren Zeitwert hoch bleibt.
Die Hausrat-Kasko ist also kein „Set-and-forget“-Produkt. Sie ist ein dynamisches Werkzeug, das an den Lebenszyklus Ihrer Besitztümer angepasst werden muss, um wirtschaftlich sinnvoll zu bleiben.
Lohnt sich der ‚Super-Neuwert‘-Zusatz für Elektronik wirklich?
Standardmässig entschädigen Versicherungen im Schadenfall den Zeitwert eines Gegenstandes. Wie wir gesehen haben, kann dieser bei schnell alternder Elektronik enttäuschend niedrig ausfallen. Um diese Lücke zu schliessen, bieten viele Schweizer Versicherer einen speziellen Zusatz an: die Neuwertentschädigung. Gegen eine zusätzliche Prämie verpflichtet sich die Versicherung, im Schadenfall nicht nur den geringen Zeitwert, sondern den Betrag zu erstatten, der für den Kauf eines gleichwertigen, neuen Geräts erforderlich ist.
Auf den ersten Blick klingt dieser Zusatz teuer. Lohnt es sich wirklich, noch mehr Prämie zu zahlen? Die Antwort hängt von einem einfachen Risiko-Kalkül ab: Wie hoch ist die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert und steht sie im Verhältnis zur Mehrprämie? Für Besitzer von teurer Elektronik, die regelmässig genutzt wird und essenziell für Arbeit oder Alltag ist, kann die Antwort ein klares Ja sein.
Rechenbeispiel: MacBook mit und ohne Neuwert-Zusatz
Ein 3-jähriges MacBook Pro hatte einen Neupreis von CHF 2’200. Sein Zeitwert beträgt nur noch rund CHF 900. Das Gerät wird durch ein Missgeschick irreparabel beschädigt. Ohne den Neuwert-Zusatz würde die Versicherung nach Abzug eines Selbstbehalts von CHF 200 nur CHF 700 auszahlen. Der Besitzer muss CHF 1’500 aus eigener Tasche für ein neues Gerät aufbringen. Mit dem Neuwert-Zusatz, der vielleicht CHF 50 pro Jahr kostet (insgesamt CHF 150 über drei Jahre), zahlt die Versicherung den vollen Neuwert abzüglich Selbstbehalt, also CHF 2’000. Der finanzielle Mehrwert von CHF 1’300 rechtfertigt die Mehrprämie von CHF 150 um ein Vielfaches.
Dieser Zusatz ist besonders wertvoll für Gegenstände, die einerseits schnell an Wert verlieren, andererseits aber eine hohe „funktionale Wichtigkeit“ haben und im Schadenfall 1:1 ersetzt werden müssen. Dazu gehören vor allem Laptops, professionelle Kameras oder teure Smartphones. Für einen Fernseher oder eine Spielkonsole mag der Zusatz weniger dringlich sein.

Die Entscheidung für den Neuwert-Zusatz ist also eine strategische Absicherung gegen die finanzielle Lücke, die durch die schnelle Abschreibung von Elektronik entsteht. Es ist die Versicherung für den „Worst Case“, bei dem ein essenzielles Gerät komplett ersetzt werden muss.
Wenn Sie auf Ihre Geräte angewiesen sind und im Schadenfall nicht auf ein günstigeres Nachfolgemodell ausweichen wollen oder können, bietet der Neuwert-Zusatz eine unschätzbare finanzielle Sicherheit und ist oft jeden Rappen der Mehrprämie wert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausrat-Kasko deckt selbstverschuldete, plötzliche Schäden, nicht aber normale Abnutzung oder interne Gerätedefekte.
- Der Nutzen der Versicherung hängt direkt vom aktuellen Zeitwert Ihrer Gegenstände ab; eine jährliche Überprüfung ist essenziell.
- Für teure Elektronik kann ein Neuwert-Zusatz die finanzielle Lücke schliessen, die durch den schnellen Wertverlust entsteht.
Reichen 2000 CHF Deckung, wenn Sie mit MacBook und iPhone unterwegs sind?
Viele Hausratversicherungen in der Schweiz beinhalten eine Deckung für „einfachen Diebstahl auswärts“. Diese schützt Sie, wenn Ihnen persönliche Gegenstände ausserhalb Ihrer vier Wände gestohlen werden. Oft ist diese Deckungssumme standardmässig auf CHF 2’000 begrenzt. Vor einigen Jahren war dieser Betrag für die meisten ausreichend. Doch in der heutigen Zeit, in der wir ständig mit teurer Technik unterwegs sind, kann diese Summe schnell zu niedrig angesetzt sein.
Denken Sie an den Inhalt Ihres Arbeitsrucksacks oder Ihrer Handtasche: Ein modernes MacBook oder ein High-End-Laptop kostet schnell über CHF 2’000. Dazu kommen ein Smartphone (CHF 1’000+), hochwertige Kopfhörer (CHF 300+), vielleicht noch ein Tablet oder eine Smartwatch. In Summe übersteigt der Wert der mitgeführten Elektronik die Standard-Deckungsgrenze von CHF 2’000 oft bei Weitem. Im Falle eines Diebstahls würden Sie auf einem Grossteil des Schadens sitzen bleiben. Zudem ist zu beachten, dass die Konsumentenpreise für Elektronik in der Schweiz steigen, was die Wiederbeschaffung zusätzlich verteuert.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, diese Deckungssumme aktiv zu überprüfen und an Ihre persönliche Realität anzupassen. Die meisten Versicherer bieten die Möglichkeit, die Summe für „einfachen Diebstahl auswärts“ gegen eine moderate Prämienerhöhung auf CHF 4’000, CHF 6’000 oder mehr anzuheben. Um den richtigen Betrag zu ermitteln, hilft nur eine ehrliche Inventur.
- Rucksack-Inventur durchführen: Leeren Sie Ihren typischen Arbeits- oder Freizeitrucksack und listen Sie alle wertvollen Gegenstände auf.
- Werte addieren: Rechnen Sie die aktuellen Neuwerte von Laptop, Handy, Kopfhörern, Tablet, Kamera etc. zusammen.
- Summe vergleichen: Stellen Sie diesen Gesamtwert Ihrer aktuellen Deckungssumme in der Police gegenüber.
- Deckung anpassen: Liegt der Wert Ihrer mobilen Ausrüstung regelmässig über der Deckungssumme, kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um eine Erhöhung zu beantragen.
Der nächste logische Schritt ist eine unkomplizierte Analyse Ihrer persönlichen Situation. Bewerten Sie jetzt Ihre Deckung, um sicherzustellen, dass Sie weder unter- noch überversichert sind und Ihr mobiler Lebensstil vollständig geschützt ist.
Häufige Fragen zur Hausrat-Kaskoversicherung
Deckt die Hausratkasko Schäden durch meinen Hund?
Ja, bei den meisten Schweizer Versicherern wie der Baloise gilt ein plötzlicher, durch einen Hund verursachter Schaden am eigenen Inventar (z.B. ein zerbissener Teppich) als ‚plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis‘ und ist somit gedeckt.
Was ist mit langsamen Kratzschäden durch Katzen?
Diese gelten meist als allmähliche Abnutzung und sind in der Regel nicht von der Hausrat-Kasko gedeckt. Der entscheidende Faktor für eine Deckung ist der „plötzliche“ und „unfallartige“ Charakter des Schadens.
Was ist der Unterschied zur Hundehalterhaftpflicht?
Die Unterscheidung ist einfach: Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bezahlt für Schäden, die Ihr Hund bei Dritten verursacht (z.B. beim Nachbarn). Die Hausrat-Kaskoversicherung hingegen deckt Schäden, die Ihr Hund an Ihrem eigenen Eigentum verursacht.